EU-Konformitätserklärung: Inhalt, Muster und Pflichten
Kurzantwort: Die EU-Konformitätserklärung (englisch Declaration of Conformity, kurz DoC) ist die schriftliche Erklärung des Herstellers, dass sein Produkt die Anforderungen der geltenden EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften erfüllt. Er stellt sie aus, nachdem das Konformitätsbewertungsverfahren die Konformität nachgewiesen hat, und bringt dann die CE-Kennzeichnung an. Mit der Ausstellung übernimmt der Hersteller die Verantwortung für die Konformität des Produkts.
Stand: 5. Oktober 2026. Rechtsgrundlage für Aufbau und Inhalt ist der Beschluss Nr. 768/2008/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten; die einzelnen Richtlinien und Verordnungen übernehmen dieses Muster.
Was ist eine Konformitätserklärung?
Die Konformitätserklärung besagt, dass die Erfüllung der Anforderungen der jeweiligen Rechtsvorschrift nachgewiesen wurde (Beschluss Nr. 768/2008/EG, Anhang I Artikel R10 Abs. 1). Sie ist eine Selbsterklärung: Nicht eine Prüfstelle, sondern der Hersteller unterschreibt sie, und mit der Ausstellung übernimmt er die Verantwortung für die Konformität des Produkts (Artikel R10 Abs. 3).
Der Ablauf steht in Artikel R2 Abs. 2: Der Hersteller erstellt die technischen Unterlagen und führt das vorgeschriebene Konformitätsbewertungsverfahren durch oder lässt es durchführen. Ist damit nachgewiesen, dass das Produkt die Anforderungen erfüllt, stellt er die Konformitätserklärung aus und bringt die Konformitätskennzeichnung an, in der EU die CE-Kennzeichnung.
Gelten für ein Produkt mehrere Rechtsakte, zum Beispiel für ein Elektrogerät mit Funkmodul, sehen die Rechtsvorschriften eine einzige Erklärung für alle vor, die alle betroffenen Rechtsvorschriften mit ihrer Fundstelle im Amtsblatt nennt (Beschluss Nr. 768/2008/EG, Artikel 5).
Pflichtinhalt einer EU-Konformitätserklärung
Der Aufbau folgt dem Muster in Anhang III des Beschlusses Nr. 768/2008/EG. Die Richtlinien und Verordnungen verweisen auf dieses Muster und ergänzen es teilweise um eigene Angaben.
| Nr. | Angabe | Was hineingehört |
|---|---|---|
| 1 | Kennnummer | Eine einmalige Kennnummer des Produkts |
| 2 | Hersteller | Name und Anschrift des Herstellers oder seines Bevollmächtigten |
| 3 | Verantwortung | Der Satz, dass der Hersteller die alleinige Verantwortung für die Ausstellung trägt |
| 4 | Gegenstand der Erklärung | Bezeichnung des Produkts zur Rückverfolgbarkeit, gegebenenfalls mit Foto |
| 5 | Rechtsvorschriften | Die einschlägigen EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften, die das Produkt erfüllt |
| 6 | Normen | Die angewandten harmonisierten Normen oder die Spezifikationen, für die die Konformität erklärt wird |
| 7 | Notifizierte Stelle | Gegebenenfalls Name und Kennnummer der notifizierten Stelle, ihre Mitwirkung und die ausgestellte Bescheinigung |
| 8 | Zusatzangaben und Unterschrift | Unterzeichnet für und im Namen von, Ort und Datum der Ausstellung, Name, Funktion und Unterschrift |
Muster: So ist eine Konformitätserklärung aufgebaut
Die folgende Gliederung übernimmt die acht Punkte aus Anhang III. Die Platzhalter in eckigen Klammern füllt der Hersteller für sein Produkt aus.
EU-Konformitätserklärung
- Nr. [Kennnummer des Produkts]
- [Name und Anschrift des Herstellers oder seines Bevollmächtigten]
- Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der Hersteller.
- Gegenstand der Erklärung: [Produktbezeichnung, Typ, Modell, gegebenenfalls Foto]
- Der oben beschriebene Gegenstand der Erklärung erfüllt die einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union: [Rechtsvorschriften mit Fundstelle]
- Angewandte harmonisierte Normen oder Spezifikationen: [Normen mit Ausgabestand]
- Notifizierte Stelle: [Name, Kennnummer, Mitwirkung, Bescheinigung] (nur wenn vorgesehen)
- Zusatzangaben: Unterzeichnet für und im Namen von [Firma], [Ort, Datum], [Name, Funktion], [Unterschrift]
Wer stellt sie aus, wer bewahrt sie auf?
| Rolle | Pflicht zur Konformitätserklärung | Fundstelle |
|---|---|---|
| Hersteller | Stellt die Erklärung aus, bringt die Kennzeichnung an und bewahrt Erklärung und technische Unterlagen auf | Beschluss Nr. 768/2008/EG, Anhang I Artikel R2 Abs. 2 und 3 |
| Bevollmächtigter (EC REP) | Kann die Pflichten des Herstellers zur Erklärung in dessen Auftrag erfüllen, wenn der Auftrag das festlegt; hält Erklärung und technische Unterlagen für die Behörden bereit | Anhang I Artikel R3 Abs. 2, Anhang II Modul A Nr. 5 |
| Einführer (Importeur) | Prüft vor dem Inverkehrbringen, dass der Hersteller das Bewertungsverfahren durchgeführt hat, und hält eine Abschrift der Erklärung für die Behörden bereit | Anhang I Artikel R4 Abs. 2 und 8 |
| Einführer oder Händler mit eigener Marke | Gilt als Hersteller, wenn er das Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt, und hat dann die Herstellerpflichten, also auch die Erklärung | Anhang I Artikel R6 |
Im Modul A (interne Fertigungskontrolle) hält der Hersteller die Konformitätserklärung zusammen mit den technischen Unterlagen zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen für die Behörden bereit (Anhang II Modul A Nr. 4.2). Die genaue Frist steht in der jeweiligen Richtlinie oder Verordnung. Die Erklärung wird in die Sprache übersetzt, die der Mitgliedstaat vorschreibt, in dem das Produkt verkauft wird (Anhang I Artikel R10 Abs. 2).
Sitzt der Hersteller außerhalb der EU, kann ein EU-Bevollmächtigter (EC REP) die Bereithaltung der Erklärung und den Kontakt zu den Behörden übernehmen (Anhang I Artikel R3 Abs. 2).
Abgrenzung: Konformitätserklärung, Konformitätsbescheinigung, CE-Kennzeichnung
| Begriff | Wer | Was |
|---|---|---|
| Konformitätserklärung | Hersteller | Schriftliche Selbsterklärung, dass das Produkt die Anforderungen erfüllt |
| Konformitätsbescheinigung | Dritter, z. B. notifizierte Stelle | Bescheinigung eines Prüfergebnisses, wenn das Bewertungsverfahren eine Stelle vorsieht; wird in der Konformitätserklärung genannt |
| Konformitätsbewertung | Hersteller, je nach Modul mit notifizierter Stelle | Das Verfahren, das die Konformität nachweist; die Erklärung ist sein Abschluss |
| CE-Kennzeichnung | Hersteller | Das Zeichen am Produkt; es wird nach der Erklärung angebracht |
Eine Kurzdefinition findest du auch im Compliance-Glossar.
Konformitätserklärung und Amazon
Bei Amazon ist die Konformitätserklärung Teil der GPSR-Prüfung. Laut der Amazon-Hilfeseite General Product Safety Regulation (GPSR) gilt:
- Du oder dein Lieferant müssen die Unterlagen zum Produkt erstellen, zum Beispiel technische Dokumentation, Prüfberichte und, falls zutreffend, die Konformitätserklärung.
- Die Konformitätserklärung gibst du deiner verantwortlichen Person in der EU; die technische Dokumentation musst du auf Anfrage vorlegen können.
- Amazon prüft mit Anbietern verantwortlicher Personen, ob du die technischen Unterlagen, etwa Prüfbericht oder Konformitätserklärung, an deine verantwortliche Person geschickt hast.
Welche Pflichten die GPSR im Listing auslöst, steht in unserem Leitfaden GPSR Amazon. Wenn du deine Unterlagen prüfen lassen willst, bevor Amazon nachfragt, hilft unsere Product-Compliance-Beratung.
Häufige Fragen zur Konformitätserklärung
Was ist eine Konformitätserklärung?
Die EU-Konformitätserklärung ist die schriftliche Erklärung des Herstellers, dass sein Produkt die Anforderungen der geltenden EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften erfüllt. Mit der Ausstellung übernimmt der Hersteller die Verantwortung für die Konformität des Produkts (Beschluss Nr. 768/2008/EG, Anhang I Artikel R10).
Was muss in einer EU-Konformitätserklärung stehen?
Nach dem Muster in Anhang III des Beschlusses Nr. 768/2008/EG: eine Kennnummer des Produkts, Name und Anschrift des Herstellers oder seines Bevollmächtigten, der Satz zur alleinigen Verantwortung des Herstellers, der Gegenstand der Erklärung, die erfüllten Rechtsvorschriften, die angewandten harmonisierten Normen oder Spezifikationen, gegebenenfalls die notifizierte Stelle, sowie Ort, Datum, Name, Funktion und Unterschrift.
Wer stellt die Konformitätserklärung aus?
Der Hersteller. Ein Bevollmächtigter kann diese Pflicht in seinem Auftrag übernehmen, wenn das im Auftrag festgelegt ist. Der Einführer (Importeur) muss vor dem Inverkehrbringen prüfen, dass der Hersteller das Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt hat, und eine Abschrift der Erklärung für die Behörden bereithalten.
Was ist der Unterschied zwischen Konformitätserklärung und Konformitätsbescheinigung?
Die Konformitätserklärung stellt der Hersteller selbst aus. Eine Konformitätsbescheinigung stellt ein Dritter aus, zum Beispiel eine notifizierte Stelle, wenn das Bewertungsverfahren sie vorsieht. Liegt eine Bescheinigung vor, wird sie in der Konformitätserklärung genannt.
Braucht Amazon die Konformitätserklärung?
Ja, für Produkte, für die eine EU-Rechtsvorschrift sie verlangt. Laut Amazon-Hilfeseite zur GPSR musst du die Konformitätserklärung deiner verantwortlichen Person in der EU geben, und Amazon prüft, ob die verantwortliche Person die technischen Unterlagen erhalten hat.
Quellen
- Beschluss Nr. 768/2008/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten: Artikel 5, Anhang I Artikel R2, R3, R4, R6, R10, Anhang II Modul A, Anhang III
- Amazon Seller Central: General Product Safety Regulation (GPSR), abgerufen am 5. Oktober 2026