GPSR Amazon: Pflichten für Hersteller und Angaben im Listing
Was die Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 seit dem 13. Dezember 2024 von Herstellern und Amazon-Angeboten verlangt und wer die verantwortliche Person in der EU ist.
Stand:
GPSR und Amazon: Seit dem 13. Dezember 2024 gilt die Produktsicherheitsverordnung GPSR (EU) 2023/988 für nahezu alle Non-Food-Verbraucherprodukte, die in der EU verkauft werden, also auch für jedes Angebot auf Amazon.de und den anderen EU-Marktplätzen. Jedes Listing muss den Hersteller mit Postanschrift und elektronischer Adresse nennen. Sitzt der Hersteller außerhalb der EU, kommt die verantwortliche Person in der EU dazu. Außerdem braucht das Listing ein Produktbild mit Typangabe sowie Warn- und Sicherheitshinweise in der Landessprache (Art. 19 GPSR). Amazon fragt diese Angaben als eigene Felder ab. Fehlen sie, kann Amazon das Angebot in den EU-Stores sperren. Hinter dem Listing stehen die Pflichten des Herstellers: Risikoanalyse, technische Dokumentation und Kennzeichnung am Produkt.
GPSR Amazon: Diese Angaben muss jedes Listing enthalten
Art. 19 GPSR regelt, was bei Fernabsatz sichtbar sein muss. Amazon als Marktplatz muss sein System so gestalten, dass Verkäufer diese Angaben hinterlegen können und sie auf der Produktseite erscheinen (Art. 22 GPSR).
| Pflichtangabe im Angebot | Rechtsgrundlage |
|---|---|
| Hersteller: Name, eingetragener Handelsname oder Marke, Postanschrift und elektronische Adresse (E-Mail oder Website) | Art. 19 Buchst. a GPSR |
| Verantwortliche Person in der EU (nur wenn der Hersteller außerhalb der EU sitzt): Name, Postanschrift, elektronische Adresse | Art. 19 Buchst. b, Art. 16 GPSR |
| Produktidentifikation: Abbildung, Produkttyp und weitere Kennung, z. B. Modell-, Chargen- oder Seriennummer | Art. 19 Buchst. c GPSR |
| Warn- und Sicherheitshinweise, die auf Produkt oder Verpackung stehen, in der Sprache des Landes, in dem verkauft wird | Art. 19 Buchst. d GPSR |
Pflichten des Herstellers nach der GPSR
Das Listing ist nur die sichtbare Seite. Die Grundlage bilden die Herstellerpflichten aus Art. 9 GPSR, die unabhängig davon gelten, ob du selbst verkaufst oder über Amazon Vendor, einen Händler oder einen Broker:
- Interne Risikoanalyse durchführen und technische Dokumentation erstellen, aktuell halten und 10 Jahre nach dem Inverkehrbringen aufbewahren
- Bei der Risikoanalyse die Aspekte aus Art. 6 GPSR berücksichtigen, etwa gefährdete Verbrauchergruppen wie Kinder und bei vernetzten Produkten auch Cybersicherheit
- Produkt mit Typ-, Chargen- oder Seriennummer kennzeichnen
- Name, eingetragenen Handelsnamen oder Marke sowie Post- und elektronische Adresse auf dem Produkt angeben, und nur wenn das nicht geht, auf Verpackung oder Begleitdokument
- Gebrauchsanleitung und Sicherheitsinformationen in der Sprache des jeweiligen Mitgliedstaats beilegen, sofern das Produkt ohne sie nicht sicher genutzt werden kann
- Öffentlich zugängliche Kanäle wie Telefon, E-Mail oder Website für Beschwerden und Unfallmeldungen bereitstellen
- Unfälle, bei denen ein Produkt zu Tod oder schweren Gesundheitsschäden geführt hat, unverzüglich über das Safety Business Gateway melden (Art. 20 GPSR)
- Bei einem Rückruf Verbrauchern eine wirksame, kostenlose Abhilfe anbieten, grundsätzlich mindestens zwei von Reparatur, Ersatz oder Erstattung (Art. 37 GPSR)
Verantwortliche Person in der EU
Nach Art. 16 GPSR darf ein Produkt nur in Verkehr gebracht werden, wenn ein Wirtschaftsakteur mit Sitz in der EU dafür verantwortlich ist. Das kann der Hersteller selbst sein, wenn er in der EU sitzt, oder ein Importeur, ein EU-Bevollmächtigter (EC REP) oder ein Fulfilment-Dienstleister. Seine Aufgaben stehen in Art. 4 Abs. 3 der Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020: Unterlagen bereithalten, Behördenanfragen beantworten, Risiken melden und bei Korrekturmaßnahmen mitwirken.
Für Hersteller mit Sitz in Deutschland heißt das: Du bist selbst der verantwortliche Wirtschaftsakteur und trägst deine eigenen Daten als Hersteller ein. Einen EC REP brauchst du nur, wenn der Hersteller außerhalb der EU sitzt und es keinen Importeur in der EU gibt.
Was Amazon als Online-Marktplatz nach der GPSR tun muss
Die GPSR verpflichtet auch Amazon selbst (Art. 22 GPSR). Diese Pflichten erklären, warum Amazon die GPSR-Angaben so konsequent einfordert:
- Registrierung im Safety-Gate-Portal der EU und Benennung einer zentralen Kontaktstelle für Behörden
- Die Oberfläche so gestalten, dass Verkäufer die Angaben aus Art. 19 GPSR zu jedem Angebot hinterlegen können und diese angezeigt werden
- Behördliche Anordnungen zu unsicheren Produkten spätestens innerhalb von zwei Arbeitstagen umsetzen
- Bei Rückrufen mitwirken und betroffene Käufer informieren
Seller, Vendor oder Broker: Wer die GPSR-Angaben liefert
Als Seller trägst du Hersteller, verantwortliche Person und Sicherheitsinformationen selbst in Seller Central ein und bist für ihre Richtigkeit verantwortlich. Im Vendor-Modell verkauft Amazon, braucht die Angaben aber ebenfalls von dir als Lieferant, weil sie im Angebot stehen müssen. Welche weiteren Unterschiede zwischen den Modellen für Hersteller wichtig sind, zeigt unser Vergleich Amazon Vendor vs Seller.
Im Amazon-Broker-Modell von SPACEGOATS kaufen wir deine Ware ein und verkaufen sie über unsere eigenen Seller-Konten. VAT-, EPR- und GPSR-Compliance laufen dann zentral über SPACEGOATS. Deine Pflichten als Hersteller aus Art. 9 GPSR, also Risikoanalyse, Dokumentation und Kennzeichnung, bleiben bestehen.
GPSR-Angaben in Seller Central: was Amazon prüft
Amazon beschreibt seine Prüfungen auf der Seller-Central-Hilfeseite "General Product Safety Regulation (GPSR)" (abgerufen am 5. Oktober 2026). Diese Punkte entscheiden am häufigsten, ob ein Angebot aktiv bleibt:
- Herstellerangaben: Name und Kontaktdaten auf dem Produkt und auf der Produktseite; der Hersteller darf in jedem Land sitzen
- Verantwortliche Person: Amazon prüft zusammen mit Anbietern verantwortlicher Personen, ob die Kontaktdaten stimmen, ob ein gültiger Vertrag alle ausgewählten ASINs abdeckt und nicht abgelaufen ist und ob die verantwortliche Person die technischen Unterlagen hat, etwa Prüfbericht oder Konformitätserklärung
- Warn- und Sicherheitshinweise: als Bilder oder Dokumente in den Amtssprachen des jeweiligen Landes hochladen; für bestimmte Produkte, die keine Hinweise brauchen, genügt stattdessen eine Bestätigung (in Seller Central "safety attestation")
- QR-Code: Wer einen nutzt, muss die Angaben zusätzlich als Text auf Produkt, Verpackung, Paket oder Begleitdokument angeben
- Deaktivierung: Amazon deaktiviert Angebote, sobald es von fehlenden oder ungültigen Angaben erfährt, auch wenn der Vertrag mit dem Anbieter der verantwortlichen Person ausgelaufen ist
- Altbestand: Ware, die vor dem 13. Dezember 2024 in Amazons Logistikzentren lag, darf weiter verkauft werden, wenn die Produktseite die Anforderungen erfüllt und das Produkt dem bisherigen Recht entspricht
GPSR-Check für Amazon-Listings in 6 Schritten
- Sortiment prüfen: Welche Produkte sind Verbraucherprodukte, und gilt zusätzlich CE-Recht (z. B. Spielzeug, Elektrogeräte)?
- Risikoanalyse und technische Dokumentation je Produkt erstellen oder aktualisieren.
- Kennzeichnung am Produkt prüfen: Typ-, Chargen- oder Seriennummer, Herstellerangaben, Warnhinweise in der Landessprache.
- Verantwortliche Person in der EU festlegen, falls der Hersteller außerhalb der EU sitzt.
- Listings ergänzen: Hersteller, verantwortliche Person, Produktbilder mit Kennzeichnung, Sicherheitsinformationen je Marktplatzsprache.
- Prozesse für Kundenbeschwerden, Unfallmeldungen über das Safety Business Gateway und Rückrufe festlegen.
Eckdaten der GPSR (EU) 2023/988
| Punkt | Inhalt |
|---|---|
| Veröffentlichung im Amtsblatt | 23. Mai 2023 |
| Inkrafttreten | 12. Juni 2023 |
| Anwendbar seit | 13. Dezember 2024 |
| Ersetzt | Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit |
| Gilt für | Neue, gebrauchte, reparierte und wiederaufbereitete Verbraucherprodukte, auch im Online-Handel |
| Ausgenommen | U. a. Arzneimittel, Lebensmittel, Futtermittel, lebende Pflanzen und Tiere, Pflanzenschutzmittel und Antiquitäten (Art. 2 GPSR) |
GPSR und CE-Kennzeichnung
Für Produkte mit CE-Pflicht gilt zuerst das jeweilige Spezialrecht, etwa die Spielzeugrichtlinie oder die Niederspannungsrichtlinie. Die GPSR greift dort ergänzend für Risiken und Pflichten, die das Spezialrecht nicht regelt, zum Beispiel für die Angaben im Online-Angebot. Wie Konformitätsbescheinigung und EU-Konformitätserklärung zusammenhängen, erklären wir separat. Mehr zur Kennzeichnung findest du unter CE-Kennzeichnung.
SPACEGOATS unterstützt dich bei GPSR auf Amazon
Im GPSR Check prüfen wir Risikoanalyse, Kennzeichnung, Dokumentation und die Amazon-Angaben deiner Produkte und zeigen dir, was fehlt. Umfang und Preise stehen auf der Seite zur Product-Compliance-Beratung.
Häufig gestellte Fragen zu GPSR und Amazon
Was verlangt die GPSR auf Amazon?
Jedes Angebot für Verbraucher in der EU muss den Hersteller mit Name, Postanschrift und elektronischer Adresse nennen. Sitzt der Hersteller außerhalb der EU, kommt die verantwortliche Person in der EU dazu. Außerdem gehören Angaben zur Produktidentifikation mit Bild und Typ sowie die Warn- und Sicherheitshinweise in der Landessprache ins Angebot (Art. 19 GPSR (EU) 2023/988).
Seit wann gilt die GPSR?
Die Verordnung (EU) 2023/988 ist am 12. Juni 2023 in Kraft getreten und gilt seit dem 13. Dezember 2024. Sie ersetzt die Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit.
Brauche ich als deutscher Hersteller eine verantwortliche Person für Amazon?
Nein, nicht zusätzlich. Sitzt der Hersteller in der EU, ist er selbst der verantwortliche Wirtschaftsakteur nach Art. 16 GPSR. Eine eigene verantwortliche Person oder einen EC REP braucht nur ein Hersteller außerhalb der EU, wenn es keinen Importeur in der EU gibt.
Was passiert, wenn die GPSR-Angaben im Amazon-Listing fehlen?
Amazon muss als Marktplatz dafür sorgen, dass die Angaben aus Art. 19 GPSR angezeigt werden, und kann Angebote ohne diese Angaben in den EU-Stores sperren. Unabhängig davon können Marktüberwachungsbehörden Maßnahmen gegen Hersteller und Händler ergreifen.
Wer kann bei Amazon verantwortliche Person sein?
Laut Amazon: der Hersteller oder die Marke, der Importeur, ein schriftlich benannter Bevollmächtigter oder ein Fulfilment-Dienstleister, wenn weder Hersteller noch Importeur noch Bevollmächtigter in der EU sitzt; jeweils mit Sitz in der EU oder Nordirland.
Was prüft Amazon bei der verantwortlichen Person?
Amazon prüft mit Anbietern verantwortlicher Personen, ob die Kontaktdaten stimmen, ob ein gültiger Vertrag alle ausgewählten ASINs abdeckt und ob die technischen Unterlagen wie Prüfbericht oder Konformitätserklärung bei der verantwortlichen Person liegen.
Gilt die GPSR auch im Amazon-Vendor-Modell?
Ja. Auch wenn Amazon im Vendor-Modell selbst verkauft, gelten die Herstellerpflichten aus Art. 9 GPSR für dich, und Amazon braucht die Pflichtangaben für das Angebot von dir als Lieferant.
Für wen gilt die GPSR?
Für alle Wirtschaftsakteure, die Verbraucherprodukte in der EU in Verkehr bringen oder bereitstellen: Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer, Händler und Fulfilment-Dienstleister (Art. 3 Nr. 13 GPSR), dazu Online-Marktplätze wie Amazon (Art. 22). Sie erfasst neue, gebrauchte, reparierte und wiederaufgearbeitete Produkte (Art. 2 Abs. 3). Gibt es für ein Produkt spezifische EU-Sicherheitsvorschriften, etwa für Spielzeug, gilt die GPSR nur für die Risiken, die diese nicht abdecken (Art. 2 Abs. 1).
Wer ist Hersteller im Sinne der GPSR?
Hersteller ist, wer ein Produkt herstellt oder entwerfen oder herstellen lässt und es unter eigenem Namen oder eigener Handelsmarke vermarktet (Art. 3 Nr. 8 GPSR). Wer ein Produkt unter seinem Namen oder seiner Marke in Verkehr bringt, hat die Herstellerpflichten aus Art. 9, auch bei Eigenmarken mit fremder Produktion; dasselbe gilt für jeden, der ein Produkt so wesentlich verändert, dass sich das auf seine Sicherheit auswirkt (Art. 13).
Was ist die interne Risikoanalyse nach der GPSR?
Bevor der Hersteller ein Produkt in Verkehr bringt, führt er eine interne Risikoanalyse durch und erstellt technische Unterlagen mit mindestens einer allgemeinen Beschreibung des Produkts und seiner für die Sicherheit wesentlichen Eigenschaften (Art. 9 Abs. 2 GPSR). Wo es die Risiken erfordern, gehören eine Analyse der möglichen Risiken, die gewählten Lösungen und die Ergebnisse von Prüfberichten dazu. Die Unterlagen bewahrt er 10 Jahre auf.