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Product Compliance

Batterien auf Amazon: BattDG und Registrierung

Das Batteriegesetz gilt nicht mehr. Was das BattDG von dir verlangt, wer als Hersteller gilt und wo du bei Amazon deine Batt-Reg.-Nr. DE einträgst.

Vom SPACEGOATS Team8 min Lesezeit

Batterien auf Amazon verkaufen: BattDG, Registrierung und Batt-Reg.-Nr.

Kurzantwort: Das Batteriegesetz (BattG) gilt nicht mehr. Seit dem 7. Oktober 2025 gilt in Deutschland das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) zur EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542. Als Hersteller musst du dich registrieren lassen, bevor du Batterien erstmals bereitstellst, und bei Amazon deine Batt-Reg.-Nr. DE in Seller Central hinterlegen.

Stand: 7. Oktober 2026. Rechtsgrundlage ist das BattDG vom 30. September 2025, geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. November 2025, und die Verordnung (EU) 2023/1542. Die Angaben zu Amazon stammen von der Amazon-Hilfeseite zu EU-Batterien, abgerufen am 7. Oktober 2026.

Was hat sich geändert: vom BattG zum BattDG

Das BattDG ersetzt das Batteriegesetz vom 25. Juni 2009 (BattDG, Kopf der amtlichen Fassung). Es ist am 7. Oktober 2025 in Kraft getreten (BattDG, Fußnote: Artikel 11 Abs. 1 des Gesetzes vom 30. September 2025). Unter der alten Adresse für das BattG liefert gesetze-im-internet.de keine Seite mehr (Abruf am 7. Oktober 2026: HTTP 404).

Das BattDG dient der Durchführung und Ergänzung der Verordnung (EU) 2023/1542 (BattDG § 1). Es gilt für Batterien und Altbatterien im Anwendungsbereich dieser Verordnung (BattDG § 2 Abs. 1). Die Grundregeln stehen also in der EU-Verordnung. Das BattDG führt sie in Deutschland durch und ergänzt sie.

PunktBatteriegesetz (BattG)Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG)
Gesetz vom25. Juni 200930. September 2025
GeltungIn der bis zum Ablauf des 6. Oktober 2025 geltenden Fassung (BattDG § 64 Abs. 5)Seit 7. Oktober 2025
Registrierung der HerstellerAlte Registrierungen galten längstens bis 15. Januar 2026 fort (BattDG § 64 Abs. 1 bis 3)BattDG § 5 in Verbindung mit Artikel 55 der Verordnung (EU) 2023/1542

Die EU-Batterieverordnung gilt grundsätzlich seit dem 18. Februar 2024 (Artikel 96 Abs. 2). Ihr Kapitel VIII zur erweiterten Herstellerverantwortung gilt seit dem 18. August 2025 (Artikel 96 Abs. 2 Unterabs. 2 Buchst. c).

Alte BattG-Registrierungen: Registrierungen nach dem BattG, die vor dem 18. August 2025 erteilt wurden, galten längstens bis zum Ablauf des 15. Januar 2026 als Registrierungen nach neuem Recht fort (BattDG § 64 Abs. 1 bis 3). Registrierungen von Unternehmen ohne Niederlassung in Deutschland waren davon ausgeschlossen (§ 64 Abs. 4). Fortgeltende Registrierungen ohne Nachweis der Beteiligung an einer Organisation für Herstellerverantwortung bis zum 15. Januar 2026 gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 als aufgehoben (§ 64 Abs. 7). Prüfe also, ob deine Registrierung nach neuem Recht besteht.

Wer ist Hersteller?

Wer Hersteller ist, legt die EU-Batterieverordnung fest (Artikel 3 Abs. 1 Nr. 47). Hersteller kann ein Erzeuger, Einführer, Händler oder eine andere Person sein. Die Verkaufsmethode spielt keine Rolle, auch Fernabsatz zählt. Hersteller ist, wer

  • in einem Mitgliedstaat sitzt und Batterien unter eigenem Namen oder eigener Marke erzeugt oder erzeugen lässt und dort erstmals abgibt (Buchst. a),
  • in einem Mitgliedstaat sitzt und fremd erzeugte Batterien unter eigenem Namen oder eigener Marke weiterverkauft, ohne dass Name oder Marke des Erzeugers darauf steht (Buchst. b),
  • in einem Mitgliedstaat sitzt und dort erstmals gewerbsmäßig Batterien aus einem anderen Mitgliedstaat oder einem Drittland abgibt (Buchst. c),
  • Batterien per Fernabsatz direkt an Endnutzer in einem Mitgliedstaat verkauft und selbst in einem anderen Mitgliedstaat oder einem Drittland sitzt (Buchst. d).

In allen vier Fällen zählen Batterien mit, die in Geräte, leichte Verkehrsmittel oder sonstige Fahrzeuge eingebaut sind (Artikel 3 Abs. 1 Nr. 47 Buchst. a bis d).

Das BattDG ergänzt diese Definition. Als Hersteller gilt auch jeder Händler, der vorsätzlich oder fahrlässig Batterien von nicht ordnungsgemäß registrierten Herstellern bereitstellt (BattDG § 3 Nr. 1). Wer also vorsätzlich oder fahrlässig Ware ohne gültige Registrierung des Herstellers verkauft, gilt selbst als Hersteller.

Hersteller ohne Niederlassung in Deutschland müssen einen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung beauftragen (BattDG § 40 Abs. 2 Satz 1). Jeder Hersteller darf nur einen Bevollmächtigten beauftragen. Die Beauftragung erfolgt schriftlich und auf Deutsch (§ 40 Abs. 2 Satz 3 und 4).

Pflichten der Hersteller

PflichtWas du tun musstFundstelle
RegistrierungVor dem erstmaligen Bereitstellen in Deutschland registrieren, mit Marke und BatteriekategorieBattDG § 5 Abs. 1 Satz 1; Verordnung (EU) 2023/1542 Artikel 55 Abs. 2
Registrierung trotz OrganisationDie Registrierung bleibt deine Pflicht, auch wenn du eine Organisation für Herstellerverantwortung benannt hastBattDG § 5 Abs. 1 Satz 2
AntragElektronisch über das System der zuständigen BehördeBattDG § 5 Abs. 2 Satz 1
BeteiligungAn einer Organisation für Herstellerverantwortung beteiligen oder die Verantwortung individuell wahrnehmenBattDG § 7 Abs. 1 Satz 1
MengenangabenGegenüber der Organisation Batteriekategorie und Masse der Batterien der drei vorangegangenen Kalenderjahre angeben und jährlich aktualisierenBattDG § 7 Abs. 2 Satz 1

Registrierung vor dem Bereitstellen: Das BattDG knüpft die Pflicht an das erstmalige Bereitstellen auf dem Markt in Deutschland (§ 5 Abs. 1 Satz 1). Ohne ordnungsgemäße Registrierung darfst du keine Batterien bereitstellen (BattDG § 4 Abs. 1). Auch die EU-Verordnung erlaubt das Bereitstellen nur mit Registrierung im jeweiligen Mitgliedstaat (Artikel 55 Abs. 2 Unterabs. 3).

Batteriekategorien: Die Verordnung unterscheidet Gerätebatterien, Industriebatterien, LV-Batterien, Elektrofahrzeugbatterien und Starterbatterien (Artikel 55 Abs. 3 Buchst. c). Eine Gerätebatterie ist gekapselt, wiegt 5 kg oder weniger und ist nicht speziell für die industrielle Verwendung ausgelegt (Artikel 3 Abs. 1 Nr. 9).

Registrierung nur mit Organisation: Die Behörde erteilt die Registrierung nur, wenn du eine zugelassene Organisation für Herstellerverantwortung beauftragt hast oder selbst für die individuelle Wahrnehmung zugelassen bist (BattDG § 31 Abs. 1 Satz 3). Die Behörde veröffentlicht registrierte Hersteller mit Marke und Batteriekategorie auf ihrer Internetseite (§ 31 Abs. 3).

Wer registriert: Zuständige Behörde ist das Umweltbundesamt (BattDG § 30). Laut stiftung ear hat das Umweltbundesamt sie damit beauftragt, Teile des Batterierechts zu vollziehen. Sie registriert nach eigener Angabe die Hersteller, die in Deutschland Batterien in Verkehr bringen wollen.

Kennzeichnung: Wie Batterien gekennzeichnet sein müssen, regelt Artikel 13 der Verordnung (EU) 2023/1542. Dazu gehören das Symbol für getrennte Sammlung nach Anhang VI Teil B (Artikel 13 Abs. 4), das chemische Zeichen Cd oder Pb bei mehr als 0,002 % Cadmium oder mehr als 0,004 % Blei (Artikel 13 Abs. 5) und ein QR-Code nach Anhang VI Teil C (Artikel 13 Abs. 6).

Rücknahme von Altbatterien

Händler müssen Altbatterien vom Endnutzer unentgeltlich zurücknehmen. Der Endnutzer muss dafür keine neue Batterie kaufen (Verordnung (EU) 2023/1542, Artikel 62 Abs. 1). Die Pflicht ist auf die Batteriekategorien beschränkt, die der Händler anbietet oder angeboten hat (Artikel 62 Abs. 2 Buchst. b). Sie gilt auch für Händler im Fernabsatz (Artikel 62 Abs. 4).

Das BattDG ergänzt diese Pflichten:

  • Händler nehmen Geräte- und LV-Altbatterien unentgeltlich zurück, unabhängig von Marke und Herkunft (BattDG § 14 Abs. 1 Satz 1).
  • Wer im Fernabsatz an Endnutzer verkauft, muss geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung einrichten (BattDG § 14 Abs. 2).
  • Wer im Fernabsatz verkauft, muss die Pflichtinformationen gut sichtbar in seinen Darstellungsmedien und auf der Internetseite geben oder der Warensendung schriftlich beilegen (BattDG § 24 Abs. 3).
  • Händler dürfen Batterien nur bereitstellen, wenn sie ihre Rücknahmepflichten erfüllen (BattDG § 4 Abs. 2).

Händler und Fulfilment-Dienstleister

Ist ein Hersteller nicht oder nicht ordnungsgemäß registriert, gilt nach BattDG § 4 Abs. 3:

WerWas verboten istFundstelle
HändlerDie Batterien dieses Herstellers bereitstellenBattDG § 4 Abs. 3 Nr. 1
Fulfilment-DienstleisterLagerhaltung, Verpackung, Adressierung oder Versand von Batterien dieses HerstellersBattDG § 4 Abs. 3 Nr. 2

Fulfilment-Dienstleister ist, wer im Rahmen einer Geschäftstätigkeit in Deutschland mindestens zwei dieser Dienste anbietet: Lagerhaltung, Verpackung, Adressierung oder Versand von Batterien, die ihm nicht gehören. Post-, Paket- und sonstige Frachtdienstleister zählen nicht dazu (BattDG § 3 Nr. 2).

Für dich als Händler heißt das: Prüfe die Registrierung deines Lieferanten, bevor du seine Batterien verkaufst. Sonst gilt das Verbot aus § 4 Abs. 3 Nr. 1, und du kannst selbst als Hersteller gelten (§ 3 Nr. 1).

Bußgeld: Wer Batterien entgegen § 4 Abs. 1 oder Abs. 3 Nr. 1 bereitstellt, handelt ordnungswidrig (BattDG § 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a). Die Geldbuße kann in diesem Fall bis zu 100.000 Euro betragen (BattDG § 60 Abs. 3).

Amazon: Batt-Reg.-Nr. hinterlegen

Amazon beschreibt die Anforderungen auf der Hilfeseite Anforderungen der erweiterten Herstellerverantwortung: EU-Batterien. Danach gilt für den Verkauf in Deutschland:

Welche Nummer: Amazon verlangt die Batt-Reg.-Nr. DE. Sie hat laut Amazon 8 Ziffern, Beispiel 1000XXXX (Amazon-Hilfe, Frage 6). Laut Amazon gilt das auch für Produkte, die Batterien enthalten.

Wo du sie einträgst:

  1. Wähle oben links in Seller Central das Land aus.
  2. Gehe zu Verkäuferleistung.
  3. Wähle unter Richtlinien-Compliance die Option Compliance mit gesetzlichen Anforderungen.
  4. Suche die Zeile zur erweiterten Herstellerverantwortung für Batterien im jeweiligen Land.
  5. Klicke in der Spalte Nächste Schritte auf Absenden, gib die Nummer ein und speichere.

Laut Amazon erhältst du innerhalb von fünf Werktagen eine Entscheidung. Den Status siehst du auf der Seite Einhaltung gesetzlicher Anforderungen. Eine genehmigte Nummer steht im Tab Archiviert.

Vor dem Absenden: Laut Amazon sollst du vorher sicherstellen, dass deine Registrierung auf der Website der zuständigen Behörde aktiv ist. Eine bereits als gültig markierte Nummer sollst du nicht erneut übermitteln. Das setzt laut Amazon die Prüfung zurück, und deine Angebote werden inaktiv.

Wenn du kein Hersteller bist: Laut Amazon gibst du dann die Registrierungsnummer eines Vorlieferanten an und aktivierst das Kontrollkästchen für Nicht-Hersteller. Für Deutschland verlangt Amazon zusätzlich eine unterschriebene Erklärung mit den Lieferantendaten über den Service für Verkaufspartner (Amazon-Hilfe, Frage 5).

Folgen bei fehlender Nummer: Laut Amazon deaktiviert Amazon nicht konforme Angebote in Deutschland (Amazon-Hilfe, Frage 8). Wird eine neue Nummer abgelehnt, bist du laut Amazon nicht mehr konform, auch wenn die vorherige Nummer genehmigt war. Mögliche Ablehnungsgründe sind laut Amazon zum Beispiel eine nicht gefundene oder abgelaufene Nummer, ein ungültiger Herstellername oder eine ungültige Steuer- oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Wie Amazon Registrierungsnummern für Verpackung und Elektrogeräte abfragt, erklären wir unter EPR-Registrierungsnummer bei Amazon. Für Elektrogeräte mit Batterie brauchst du zusätzlich die WEEE-Registrierung für Amazon.

Häufige Fragen zum Batteriegesetz und Amazon

Gilt das Batteriegesetz noch?

Nein. Das Batteriegesetz (BattG) wurde durch das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) ersetzt. Das BattDG ist am 7. Oktober 2025 in Kraft getreten. Es führt die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 in Deutschland durch und ergänzt sie (BattDG § 1).

Brauche ich eine Batterie-Registrierung für Amazon?

Ja, wenn du als Hersteller von Batterien giltst. Dann musst du dich registrieren lassen, bevor du Batterien in Deutschland erstmals auf dem Markt bereitstellst (BattDG § 5 Abs. 1 Satz 1). Amazon verlangt für Deutschland die Batt-Reg.-Nr. DE. Bist du kein Hersteller, verlangt Amazon die Registrierungsnummer deines Lieferanten.

Wo trage ich die Batterie-Registrierungsnummer bei Amazon ein?

In Seller Central unter Verkäuferleistung. Dort wählst du unter Richtlinien-Compliance die Option Compliance mit gesetzlichen Anforderungen und suchst die Zeile zur erweiterten Herstellerverantwortung für Batterien in Deutschland. Laut Amazon erhältst du innerhalb von fünf Werktagen eine Entscheidung.

Gilt das auch für Batterien in Elektrogeräten?

Ja. Die EU-Batterieverordnung zählt eingebaute Batterien ausdrücklich mit, auch Batterien in Geräten (Verordnung (EU) 2023/1542, Artikel 3 Abs. 1 Nr. 47 und Artikel 55 Abs. 2 Unterabs. 3). Als Hersteller des Elektrogeräts brauchst du zusätzlich eine Registrierung nach dem ElektroG (§ 6 Abs. 1 Satz 1).

Was passiert, wenn ich keine Batt-Reg.-Nr. bei Amazon hinterlege?

Laut Amazon-Hilfeseite deaktiviert Amazon deine nicht konformen Angebote in Deutschland. Rechtlich darfst du als Hersteller ohne ordnungsgemäße Registrierung keine Batterien bereitstellen (BattDG § 4 Abs. 1). Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit (BattDG § 60 Abs. 1 Nr. 1).

Wenn du deine Batterie-Compliance prüfen lassen willst, bevor Amazon nachfragt, hilft unsere Product-Compliance-Beratung.

Quellen

BatteriegesetzBattDGBatterieverordnungBatt-Reg.-Nr.Batterie-RegistrierungAmazon

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