Ueberblick
Medizinprodukte und Gesundheitsartikel unterliegen in der EU der Medical Device Regulation (MDR) (EU) 2017/745 bzw. der In-vitro-Diagnostika-Verordnung (IVDR) (EU) 2017/746. Die CE-Kennzeichnung ist fuer alle Medizinprodukte Pflicht und signalisiert die Konformitaet mit diesen Verordnungen. Je nach Risikoklasse (I, IIa, IIb, III) ist die Einschaltung einer Benannten Stelle (Notified Body) erforderlich. Wichtig: Nicht jedes Gesundheitsprodukt ist ein Medizinprodukt – die Abgrenzung zum Wellnessprodukt ist entscheidend und hat erhebliche regulatorische Konsequenzen. Allgemeine Wellness- und Gesundheitsprodukte ohne medizinische Zweckbestimmung (z.B. Massagegeraete zur Entspannung, Fitness-Tracker ohne medizinische Claims) fallen stattdessen unter die Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU), die EMV-Richtlinie (2014/30/EU) und bei Bluetooth/WiFi-Funktion unter die Funkanlagenrichtlinie (2014/53/EU).