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Product Compliance

WEEE-Registrierung Amazon: ElektroG, WEEE-Reg.-Nr.

WEEE-Registrierung für Amazon: wer nach ElektroG Hersteller ist, wie du die WEEE-Reg.-Nr. bekommst, wo du sie bei Amazon einträgst und was ohne Nummer passiert.

Vom SPACEGOATS Team9 min Lesezeit

WEEE-Registrierung für Amazon: ElektroG und WEEE-Reg.-Nr.

Kurzantwort: Wer in Deutschland Elektro- oder Elektronikgeräte als Hersteller in Verkehr bringt, muss sich vorher mit Geräteart und Marke registrieren lassen (ElektroG § 6 Abs. 1 Satz 1). Die Registrierungsnummer gehört ins Angebot und auf jede Rechnung (ElektroG § 6 Abs. 3). Bei Amazon trägst du sie in Seller Central ein; fehlt sie, deaktiviert Amazon laut eigener Angabe die betroffenen Angebote.

Stand: 7. Oktober 2026. Rechtsgrundlage ist das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 25. November 2025. Die Amazon-Angaben stammen aus der Seller-Central-Hilfe, abgerufen am 7. Oktober 2026.

Was ist die WEEE-Registrierung?

WEEE steht für Elektro- und Elektronik-Altgeräte. In Deutschland regelt das ElektroG das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG, Titel). Laut Amazon ist das ElektroG die in deutsches Recht umgesetzte WEEE-Richtlinie.

Elektro- und Elektronikgeräte sind Geräte für höchstens 1.000 Volt Wechselspannung oder 1.500 Volt Gleichspannung. Sie hängen für ihren Betrieb von elektrischen Strömen oder elektromagnetischen Feldern ab oder dienen der Erzeugung, Übertragung und Messung solcher Ströme und Felder (ElektroG § 3 Nr. 1). Laut Amazon können das auch Möbel, Kleidung und Lifestyle-Produkte mit eingebauten elektrischen oder elektronischen Komponenten sein.

Zuständige Behörde ist das Umweltbundesamt (ElektroG § 36). Es registriert den Hersteller auf Antrag und erteilt eine Registrierungsnummer (ElektroG § 37 Abs. 1 Satz 1). Laut stiftung-ear.de ist die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ im Sinne des ElektroG. Sie wurde nach eigener Darstellung vom Umweltbundesamt mit dem Vollzug weiter Teile des Gesetzes beauftragt und registriert etwa Hersteller. Die Gemeinsame Stelle veröffentlicht die registrierten Hersteller mit Marke, Geräteart und Registrierungsnummer im Internet (ElektroG § 31 Abs. 2 Satz 2).

Batterien und Akkus fallen unter das BattDG, das eine eigene Registrierung vor dem ersten Bereitstellen verlangt (BattDG § 5 Abs. 1); mehr dazu im Ratgeber Batteriegesetz bei Amazon.

Wer muss sich registrieren?

Registrieren muss sich der Hersteller (ElektroG § 6 Abs. 1 Satz 1). Wer Hersteller ist, regelt § 3 Nr. 9 ElektroG. Die Verkaufsmethode spielt keine Rolle, auch der Fernabsatz zählt.

FallDu bist Hersteller, wenn du ...Fundstelle
Eigene MarkeGeräte unter deinem Namen oder deiner Marke herstellst oder konzipieren oder herstellen lässt und in Deutschland anbietestElektroG § 3 Nr. 9 Buchst. a
Fremdware unter eigener MarkeGeräte anderer Hersteller unter deinem Namen oder deiner Marke anbietest oder gewerbsmäßig weiterverkaufst; nicht, wenn die Marke des Herstellers auf dem Gerät erscheintElektroG § 3 Nr. 9 Buchst. b
ImportGeräte aus einem anderen EU-Staat oder einem Drittland erstmals in Deutschland anbietestElektroG § 3 Nr. 9 Buchst. c
Fernabsatz aus dem AuslandGeräte per Fernkommunikationsmittel direkt an Endnutzer in Deutschland anbietest und im EU-Ausland oder einem Drittland niedergelassen bistElektroG § 3 Nr. 9 Buchst. d
Händler mit unregistrierter Wareals Vertreiber vorsätzlich oder fahrlässig neue Geräte nicht registrierter Hersteller zum Verkauf anbietestElektroG § 3 Nr. 9, letzter Halbsatz

Der letzte Fall ist für Amazon-Händler wichtig. Auch wenn du nur Ware weiterverkaufst, wirst du zum Hersteller, sobald dein Lieferant nicht registriert ist. Amazon weist auf diese Folge ebenfalls hin.

Ablauf der Registrierung in Schritten

SchrittWas du tustFundstelle
1Prüfen, ob dein Produkt ein Elektro- oder Elektronikgerät istElektroG § 3 Nr. 1
2Klären, ob du Hersteller bistElektroG § 3 Nr. 9
3Ohne Niederlassung in Deutschland: Bevollmächtigten beauftragen und der Behörde benennenElektroG § 8 Abs. 1 bis 3
4Garantie vorbereiten oder, für Geräte außerhalb privater Haushalte, Glaubhaftmachung und RücknahmekonzeptElektroG § 6 Abs. 1 Satz 3, § 7, § 7a
5Registrierung mit Geräteart und Marke beantragen, mit den Angaben nach Anlage 2ElektroG § 6 Abs. 1 Satz 1 und 2
6Geräte kennzeichnenElektroG § 9
7Registrierungsnummer beim Anbieten und auf Rechnungen angebenElektroG § 6 Abs. 3
8Änderungen der Antragsdaten und die dauerhafte Aufgabe des Inverkehrbringens unverzüglich mitteilenElektroG § 6 Abs. 1 Satz 4

Die Garantie sichert die Finanzierung von Rücknahme und Entsorgung. Du weist sie kalenderjährlich nach, für Geräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können (ElektroG § 7 Abs. 1 Satz 1). Ist eine Garantie erforderlich, darf die Registrierung nur mit diesem Nachweis erfolgen (ElektroG § 37 Abs. 1 Satz 3). Für Geräte, die nur außerhalb privater Haushalte genutzt werden, gilt die Garantiepflicht nicht, wenn du das glaubhaft machst (ElektroG § 7 Abs. 3 Satz 1). Dann legst du ein Rücknahmekonzept vor (ElektroG § 7a Abs. 1).

Zu den Angaben nach Anlage 2 gehören unter anderem die Kategorie, die Art des Geräts (privat oder nicht privat genutzt), Marke und Geräteart, die Verkaufsmethode und eine Kontaktperson (ElektroG Anlage 2 Nr. 3 bis 6 und 9).

Bevollmächtigter für Hersteller ohne Sitz in Deutschland

Ein Hersteller nach § 3 Nr. 9 Buchst. a bis c ohne Niederlassung in Deutschland muss einen Bevollmächtigten beauftragen (ElektroG § 8 Abs. 1 Satz 1). Für Fernabsatz-Hersteller nach Buchst. d gilt das ebenso (ElektroG § 8 Abs. 2).

  • Jeder Hersteller darf nur einen Bevollmächtigten beauftragen (ElektroG § 8 Abs. 1 Satz 2).
  • Die Beauftragung erfolgt schriftlich und auf Deutsch und muss mindestens drei Monate wirksam sein (ElektroG § 8 Abs. 1 Satz 3).
  • Du benennst den Bevollmächtigten unverzüglich der Behörde und fügst eine Kopie der Beauftragung bei; die Benennung muss die Behörde bestätigen (ElektroG § 8 Abs. 3 Satz 1 bis 3).
  • Bevollmächtigter kann auch ein Betreiber eines elektronischen Marktplatzes oder ein Fulfilment-Dienstleister sein (ElektroG § 3 Nr. 10).

Laut Amazon muss der Bevollmächtigte auf der Liste der zugelassenen Bevollmächtigten der stiftung ear stehen. Angebote mit der Nummer eines nicht zugelassenen Bevollmächtigten bleiben laut Amazon deaktiviert, bis eine neue gültige Nummer übermittelt ist.

Umgekehrt gilt: Sitzt du in Deutschland und verkaufst per Fernabsatz direkt an Endnutzer in einem anderen EU-Staat, brauchst du dort vorher einen Bevollmächtigten (ElektroG § 8 Abs. 5).

Pflichten von Marktplatz und Fulfilment: was das für dich heißt

Das ElektroG nimmt nicht nur Hersteller in die Pflicht. Ist ein Hersteller oder sein Bevollmächtigter nicht oder nicht ordnungsgemäß registriert, gilt (ElektroG § 6 Abs. 2 Satz 2):

WerWas nicht erlaubt istFundstelle
Vertreiberdie Geräte dieses Herstellers zum Verkauf anbietenElektroG § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1
Betreiber elektronischer Marktplätzedas Anbieten oder Bereitstellen dieser Geräte ermöglichenElektroG § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2
Fulfilment-DienstleisterLagerhaltung, Verpackung, Adressierung oder Versand dieser Geräte vornehmenElektroG § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3

Ein elektronischer Marktplatz ist eine Website oder ein anderes Instrument, über das andere Hersteller oder Vertreiber Geräte in eigenem Namen anbieten können (ElektroG § 3 Nr. 11a). Fulfilment-Dienstleister ist, wer mindestens zwei dieser Leistungen anbietet: Lagerhaltung, Verpackung, Adressierung oder Versand von Geräten, die ihm nicht gehören. Post- und Paketdienste zählen nicht dazu (ElektroG § 3 Nr. 11c).

Für dich als Amazon-Händler heißt das: Laut Amazon ist Amazon seit dem 1. Juli 2023 verpflichtet zu prüfen, ob du deine WEEE-Pflichten in Deutschland einhältst. Fehlt der Nachweis, deaktiviert Amazon die betroffenen Angebote. Die Prüfung läuft je Kombination aus Marke und Geräteart.

Amazon: WEEE-Nummer hinterlegen und Folgen

Amazon beschreibt das Verfahren auf der Hilfeseite Anforderungen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR): Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) in Deutschland. Laut dieser Seite gilt:

  • Welche Nummer: deine eigene WEEE-Reg.-Nr. oder, wenn du nicht Hersteller bist, die Nummer deines Herstellers oder Vorlieferanten.
  • Format: laut Amazon 8 Ziffern ohne Sonderzeichen oder Leerzeichen, zum Beispiel 12345678. Eine Nummer in anderem Format gilt automatisch als ungültig.
  • Zeitpunkt: erst übermitteln, wenn die Nummer im öffentlichen Register der stiftung ear steht. Das kann laut Amazon bis zu 72 Stunden nach dem Registrierungszertifikat dauern. Eine zu früh übermittelte Nummer wird als ungültig markiert.
  • Ort: in Seller Central auf der Seite Einhaltung gesetzlicher Anforderungen, mit Deutschland als ausgewähltem Land. Dort suchst du die Zeilen mit WEEE und klickst in der Spalte Nächste Schritte auf Übermitteln.
  • Umfang: eine Nummer je Kombination aus Marke und Geräteart, die du bei Amazon.de verkaufst. Ein gleichzeitiges Hochladen mehrerer Nummern gibt es nicht.
  • Nicht-Hersteller: Nummer des Vorlieferanten eintragen und das Kontrollkästchen aktivieren, dass du nicht der Hersteller bist. Ohne Häkchen behandelt Amazon dich als Hersteller. Eine Vertreiber-ID der stiftung ear gibst du nicht an.
  • Prüfung: Amazon prüft die Nummer innerhalb von 5 Werktagen bei der stiftung ear. Bei Herstellern gleicht Amazon auch den Unternehmensnamen mit dem Register ab.
  • Status: genehmigte Nummern erscheinen unter dem Tab Archiviert. Bei Ablehnung ersetzt du sie über Durch neue Übermittlung ersetzen.

Was ohne gültige Nummer passiert, laut Amazon:

  • Nicht konforme Angebote werden deaktiviert. Dein Konto wird nicht automatisch deaktiviert.
  • Nach Bestätigung der Nummer musst du inaktive Angebote selbst reaktivieren; eine automatische Reaktivierung gibt es nicht.
  • Wird eine neue Nummer abgelehnt, bist du nicht mehr konform, auch wenn die frühere Nummer genehmigt war.

Wie die Registrierungsnummern für Verpackung, Batterien und Elektrogeräte bei Amazon zusammenhängen, liest du im Ratgeber EPR-Registrierungsnummer bei Amazon.

Kennzeichnung: die durchgestrichene Mülltonne

Geräte sind vor dem Inverkehrbringen dauerhaft so zu kennzeichnen, dass der Hersteller eindeutig zu identifizieren ist. Außerdem muss erkennbar sein, dass das Gerät nach dem jeweiligen Stichtag aus § 3 Nr. 4 erstmals auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht wurde (ElektroG § 9 Abs. 1).

Dazu kommt das Symbol nach Anlage 3, dauerhaft angebracht (ElektroG § 9 Abs. 2 Satz 1). Es zeigt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern und ist sichtbar, erkennbar und dauerhaft anzubringen (ElektroG Anlage 3). Nur wenn Größe oder Funktion des Geräts es in Ausnahmefällen erfordern, druckst du das Symbol auf Verpackung, Gebrauchsanweisung oder Garantieschein (ElektroG § 9 Abs. 2 Satz 2).

Laut Amazon muss die Marke, mit der du dich registrierst, auf dem Gerät selbst angebracht sein.

Bußgelder

Verstöße gegen die Registrierungspflichten sind Ordnungswidrigkeiten (ElektroG § 45 Abs. 1).

VerstoßFundstelleGeldbuße bis
Sich nicht oder nicht rechtzeitig registrieren lassenElektroG § 45 Abs. 1 Nr. 1100.000 Euro (§ 45 Abs. 2)
Die Registrierungsnummer nicht ausweisenElektroG § 45 Abs. 1 Nr. 5100.000 Euro (§ 45 Abs. 2)

Ordnungswidrig handeln auch Marktplatzbetreiber, die das Anbieten von Geräten nicht registrierter Hersteller ermöglichen (ElektroG § 45 Abs. 1 Nr. 4a), und Fulfilment-Dienstleister, die solche Geräte lagern, verpacken, adressieren oder versenden (ElektroG § 45 Abs. 1 Nr. 4b).

Eine Übersicht aller Pflichten für Elektronik findest du in der Compliance-Checkliste Elektronik Deutschland.

Häufige Fragen zur WEEE-Registrierung für Amazon

Brauche ich eine WEEE-Nummer für Amazon?

Ja, wenn du Elektro- oder Elektronikgeräte bei Amazon.de anbietest. Als Hersteller registrierst du dich vor dem Inverkehrbringen mit Geräteart und Marke (ElektroG § 6 Abs. 1 Satz 1). Bist du nicht Hersteller, gibst du laut Amazon die WEEE-Reg.-Nr. deines Vorlieferanten an und bestätigst per Kontrollkästchen, dass du nicht der Hersteller bist.

Wo trage ich die WEEE-Nummer bei Amazon ein?

Laut Amazon auf der Seite Einhaltung gesetzlicher Anforderungen in Seller Central, mit Deutschland als ausgewähltem Land. Dort übermittelst du je Kombination aus Marke und Geräteart eine Nummer. Amazon prüft sie laut eigener Angabe innerhalb von 5 Werktagen bei der stiftung ear.

Was passiert ohne WEEE-Registrierung?

Ohne Registrierung darfst du als Hersteller keine Elektrogeräte in Verkehr bringen (ElektroG § 6 Abs. 2 Satz 1). Wer sich nicht registrieren lässt, handelt ordnungswidrig; die Geldbuße kann bis zu 100.000 Euro betragen (ElektroG § 45 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2). Amazon deaktiviert laut eigener Angabe nicht konforme Angebote; das Konto wird nicht automatisch deaktiviert.

Brauche ich als Hersteller aus dem Ausland einen Bevollmächtigten?

Ja. Ein Hersteller ohne Niederlassung in Deutschland muss einen Bevollmächtigten beauftragen (ElektroG § 8 Abs. 1 Satz 1). Das gilt auch, wenn du aus einem anderen EU-Staat oder einem Drittland direkt an Endnutzer in Deutschland verkaufst (ElektroG § 8 Abs. 2). Die Beauftragung erfolgt schriftlich, auf Deutsch und muss mindestens drei Monate wirksam sein (ElektroG § 8 Abs. 1 Satz 3).

Wie sieht die WEEE-Reg.-Nr. aus?

Laut Amazon besteht sie aus 8 Ziffern ohne Sonderzeichen oder Leerzeichen, zum Beispiel 12345678. Eine Nummer in anderem Format gilt bei Amazon automatisch als ungültig.

Wenn du deine WEEE-Pflichten vor dem Listing prüfen lassen willst, findest du Unterstützung in unserer Product-Compliance-Beratung.

Quellen

WEEEElektroGWEEE-Reg.-Nr.Elektrogesetzstiftung earAmazonEPR

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