Ueberblick
Die General Product Safety Regulation (GPSR, Verordnung (EU) 2023/988) gilt seit dem 13. Dezember 2024 EU-weit und damit auch in Frankreich fuer Schmuck und Uhren. Zusaetzlich zu den allgemeinen GPSR-Pflichten (Risikobewertung, Rueckverfolgbarkeit, verantwortliche Person in der EU) gilt in Frankreich ein jahrhundertealtes, eigenstaendiges Feingehalts- und Punzierungssystem (poinçons de garantie) fuer Edelmetallwaren aus Gold, Silber und Platin. Dieses System wird nicht von der DGCCRF, sondern von der franzoesischen Zollverwaltung (Direction Generale des Douanes et Droits Indirects, DGDDI) ueber das Bureau de la Garantie durchgesetzt und ist im Code general des impots kodifiziert. Neu in Frankreich in Verkehr gebrachte Edelmetallschmuckstuecke oberhalb bestimmter Gewichtsschwellen muessen mit einem staatlichen oder von der DGDDI zugelassenen Feingehaltsstempel sowie einer registrierten Verantwortungsmarke (poinçon de maitre bzw. poinçon de responsabilite) versehen sein. Die DGCCRF ueberwacht parallel die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) und die korrekte Bewerbung von Feingehaltsangaben.