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Compliance Checklist

GPSR (Allgemeine Produktsicherheitsverordnung)
Schmuck & Uhren
Frankreich 🇫🇷

Vollstaendige GPSR-Compliance-Checkliste fuer Schmuck und Uhren auf Amazon.fr: Produktsicherheit nach Verordnung (EU) 2023/988, franzoesische Feingehaltskennzeichnung (poinçons de garantie), Nickelsicherheit und DGCCRF-Anforderungen.

Ueberblick

Die General Product Safety Regulation (GPSR, Verordnung (EU) 2023/988) gilt seit dem 13. Dezember 2024 EU-weit und damit auch in Frankreich fuer Schmuck und Uhren. Zusaetzlich zu den allgemeinen GPSR-Pflichten (Risikobewertung, Rueckverfolgbarkeit, verantwortliche Person in der EU) gilt in Frankreich ein jahrhundertealtes, eigenstaendiges Feingehalts- und Punzierungssystem (poinçons de garantie) fuer Edelmetallwaren aus Gold, Silber und Platin. Dieses System wird nicht von der DGCCRF, sondern von der franzoesischen Zollverwaltung (Direction Generale des Douanes et Droits Indirects, DGDDI) ueber das Bureau de la Garantie durchgesetzt und ist im Code general des impots kodifiziert. Neu in Frankreich in Verkehr gebrachte Edelmetallschmuckstuecke oberhalb bestimmter Gewichtsschwellen muessen mit einem staatlichen oder von der DGDDI zugelassenen Feingehaltsstempel sowie einer registrierten Verantwortungsmarke (poinçon de maitre bzw. poinçon de responsabilite) versehen sein. Die DGCCRF ueberwacht parallel die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) und die korrekte Bewerbung von Feingehaltsangaben.

Gilt das fuer mein Produkt?

Diese Checkliste gilt fuer alle Wirtschaftsakteure (Hersteller, Importeure, Haendler, Fulfillment-Dienstleister), die Schmuck (Ringe, Ketten, Armbaender, Ohrringe, Piercings, Broschen) und Uhren auf Amazon.fr an Verbraucher in Frankreich verkaufen. Die Punzierungspflicht betrifft insbesondere neue Goldschmuckstuecke ab 3 Gramm und Silberschmuckstuecke ab 30 Gramm; leichtere Stuecke sind von der Punzierungspflicht befreit, muessen aber dennoch korrekt beworben werden. Importierte Edelmetallwaren aus Nicht-EU-Laendern muessen bei der Einfuhr durch die DGDDI oder ein zugelassenes Kontrollorgan geprueft und gestempelt werden, sofern kein anerkanntes internationales Konventionszeichen (Wiener Konvention / Common Control Mark) vorliegt.

Schritt-fuer-Schritt Anleitung

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1

Verantwortliche Person in der EU benennen und GPSR-Rolle bestimmen

Wie bei jedem Produkt auf dem EU-Markt muss auch fuer Schmuck und Uhren eine verantwortliche Person in der EU benannt werden, sofern der Hersteller ausserhalb der EU sitzt.

Geschaetzte Dauer: 1-2 weeks

2

Feingehaltspunzierung nach franzoesischem Recht (poinçons de garantie)

Neue Edelmetallwaren aus Gold, Silber und Platin oberhalb der Gewichtsschwellen muessen mit einem staatlichen Feingehaltsstempel und einer registrierten Verantwortungsmarke versehen sein – ein rein franzoesisches Erfordernis, das ueber die GPSR hinausgeht.

Geschaetzte Dauer: 2-4 weeks

3

Chemische Sicherheit (Nickel, Blei, Cadmium) pruefen

Wie in der gesamten EU gelten die REACH-Beschraenkungen fuer Hautkontaktprodukte auch fuer den franzoesischen Markt und werden von der DGCCRF im Rahmen der GPSR-Marktueberwachung kontrolliert.

Geschaetzte Dauer: 1-3 weeks

4

Risikobewertung, Rueckverfolgbarkeit und technische Dokumentation (GPSR)

Die allgemeinen GPSR-Pflichten zu Risikobewertung, Rueckverfolgbarkeit und technischer Dokumentation gelten unveraendert zusaetzlich zu den franzoesischen Punzierungspflichten.

Geschaetzte Dauer: 1-2 weeks

5

Kennzeichnung in franzoesischer Sprache und Batteriepflichten

Verbraucherinformationen muessen auf Franzoesisch vorliegen (Loi Toubon). Batteriebetriebene Uhren unterliegen zusaetzlich franzoesischen EPR-Pflichten fuer Batterien.

Geschaetzte Dauer: 1 week

6

Amazon.fr Listing-Compliance

Amazon.fr verlangt die Hinterlegung aller GPSR-Pflichtangaben in Seller Central und kann Listings ohne vollstaendige Angaben sperren.

Geschaetzte Dauer: 1-2 days

Haeufige Fehler vermeiden

Verantwortungsmarke nicht bei der DGDDI registriert

Konsequenz: Ohne registrierte Verantwortungsmarke duerfen punzierungspflichtige Edelmetallwaren nicht in Frankreich in Verkehr gebracht werden. Der Zoll (DGDDI) kann Ware beschlagnahmen und ein Bussgeld wegen Verstosses gegen die Punzierungspflicht verhaengen.

Vermeidung: Registrieren Sie Ihre Verantwortungsmarke beim zustaendigen Bureau de la Garantie, bevor Sie punzierungspflichtigen Schmuck in Frankreich verkaufen.

Feingehaltsangaben ohne Punzierung oder Pruefnachweis beworben

Konsequenz: Falsche oder nicht belegbare Feingehaltsangaben (z.B. '925 Silber' ohne Nachweis) verstossen gegen den Code general des impots und koennen als Betrug am Verbraucher verfolgt werden – auch bei gewichtsbefreiten Produkten.

Vermeidung: Verwenden Sie Feingehaltsangaben nur, wenn sie durch Punzierung oder ein Materialpruefzertifikat belegt sind.

Nickelpruefung bei Hautkontakt-Schmuck fehlt oder ist veraltet

Konsequenz: Verstoss gegen REACH Anhang XVII Eintrag 27. Die DGCCRF kann im Rahmen der GPSR-Marktueberwachung einen Rueckruf anordnen und eine RAPEX/Safety-Gate-Meldung ausloesen.

Vermeidung: Lassen Sie alle Hautkontakt-Schmuckstuecke, einschliesslich beschichteter Produkte, regelmaessig nach EN 1811 und EN 12472 pruefen.

Importierten Schmuck ohne franzoesische Assay-Pruefung oder anerkanntes Konventionszeichen eingefuehrt

Konsequenz: Ware ohne gueltigen Feingehaltsnachweis kann beim Zoll zurueckgehalten werden. Fehlt sowohl die franzoesische Punzierung als auch ein anerkanntes Wiener-Konventionszeichen (CCM), ist die Ware nicht verkehrsfaehig.

Vermeidung: Klaeren Sie vor dem Import, ob ein CCM-Zeichen bereits vorhanden ist, oder lassen Sie die Ware bei der Einfuhr durch die DGDDI oder ein zugelassenes Kontrollorgan assayieren und stempeln.

Haeufig gestellte Fragen

Q1Muss jeder Schmuck in Frankreich punziert werden?

Nein. Nur neue Edelmetallwaren aus Gold ab 3 Gramm und Silber ab 30 Gramm unterliegen der Punzierungspflicht. Leichtere Stuecke und reiner Modeschmuck ohne Edelmetallgehalt sind befreit, muessen aber trotzdem korrekt beworben werden – falsche Feingehaltsangaben bleiben in jedem Fall strafbar.

Q2Was ist der Unterschied zwischen der Verantwortungsmarke und dem Feingehaltsstempel?

Die Verantwortungsmarke (poinçon de maitre / poinçon de responsabilite) identifiziert den Hersteller oder Importeur eindeutig und wird einmalig bei der DGDDI registriert. Der Feingehaltsstempel (poinçon de titre, z.B. Adlerkopf fuer Gold oder Minerva-Kopf fuer Silber) bestaetigt pro Stueck den tatsaechlichen Edelmetallgehalt. Beide Marken sind gemeinsam erforderlich, nicht alternativ.

Q3Kann ich Schmuck mit einem deutschen oder britischen Feingehaltsnachweis einfach nach Frankreich verkaufen?

Nicht ohne weiteres. Ausserhalb der Wiener Konvention (Common Control Mark) ausgestellte Nachweise werden von der franzoesischen Zollverwaltung nicht automatisch anerkannt. Ohne gueltiges CCM-Zeichen muss die Ware bei der Einfuhr durch die DGDDI oder ein zugelassenes Kontrollorgan assayiert und mit dem franzoesischen Import-Poinçon versehen werden.

Q4Welche Behoerde ist fuer Schmuck-Compliance in Frankreich zustaendig – DGCCRF oder Zoll?

Beide, fuer unterschiedliche Aspekte. Die DGCCRF ueberwacht die allgemeine GPSR-Produktsicherheit (Risikobewertung, Rueckverfolgbarkeit, verantwortliche Person) sowie die Richtigkeit von Werbeaussagen. Die franzoesische Zollverwaltung (DGDDI) ueber das Bureau de la Garantie ist speziell fuer die Feingehaltspunzierung von Edelmetallwaren zustaendig.

Q5Was passiert, wenn ich die GPSR- oder Punzierungspflichten auf Amazon.fr nicht erfuelle?

Amazon kann das Listing wegen fehlender GPSR-Pflichtangaben sperren. Die DGCCRF kann bei Sicherheitsverstoessen Bussgelder und Rueckrufe verhaengen; die DGDDI kann bei fehlender oder falscher Punzierung Ware beschlagnahmen und eigenstaendige Bussgelder wegen Verstosses gegen die Edelmetallgesetzgebung aussprechen. Beide Verfahren koennen parallel laufen.