Ueberblick
Die EU-Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 (GPSR) gilt seit dem 13. Dezember 2024 unveraendert in Italien wie in allen EU-Mitgliedstaaten und ersetzt die Richtlinie 2001/95/EG. Fuer Schmuck und Uhren bedeutet dies Pflichten zu Produktsicherheit, Rueckverfolgbarkeit, Risikobewertung und einer EU Responsible Person. Was Italien vom uebrigen EU-Markt unterscheidet, ist das eigenstaendige, deutlich aeltere Feingehaltsrecht: Wer Schmuck aus Edelmetall (Gold, Silber, Platin, Palladium) herstellt, importiert oder in Italien in Verkehr bringt, muss sich nach dem Decreto Legislativo Nr. 251 vom 22. Mai 1999 bei der zustaendigen Camera di Commercio (CCIAA) registrieren und erhaelt ein individuelles Marchio di Identificazione (Identifikationszeichen), das zusammen mit dem gesetzlichen Feingehaltsstempel auf jedem Stueck angebracht werden muss. Anders als in Deutschland ist diese Registrierung nicht freiwillig, sondern gesetzliche Voraussetzung fuer den Verkauf. Seit dem 15. Dezember 2023 ist Italien zudem der International Hallmarking Convention beigetreten, was Herstellern ueber akkreditierte Pruefstellen (u.a. Alessandria-Asti, Arezzo-Siena, Vicenza) einen vereinfachten Marktzugang zu den 21 Mitgliedstaaten mit dem Common Control Mark (CCM) eroeffnet.