Ueberblick
Die EU-Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 (GPSR) gilt seit dem 13. Dezember 2024 unveraendert in Spanien wie in allen EU-Mitgliedstaaten und ersetzt die Richtlinie 2001/95/EG. Fuer Schmuck und Uhren bedeutet dies Pflichten zu Produktsicherheit, Rueckverfolgbarkeit, Risikobewertung und einer EU Responsible Person. Was Spanien vom uebrigen EU-Markt unterscheidet, ist ein eigenstaendiges, deutlich aelteres Feingehaltsrecht: Wer Schmuck aus Gold, Silber oder Platin herstellt, importiert oder in Spanien in Verkehr bringt, muss die Punzierungspflicht (contrastacion) nach der Ley 17/1985 und ihrem Ausfuehrungsreglement Real Decreto 197/1988 erfuellen. Anders als in Deutschland, wo die Feingehaltskennzeichnung seit der Deregulierung nur noch empfohlen wird, ist die Punzierung in Spanien weiterhin gesetzlich verpflichtend. Spanien ist zudem KEIN Mitglied des Wiener Uebereinkommens (Hallmarking Convention) ueber die gegenseitige Anerkennung von Feingehaltspunzen – importierte Schmuckstuecke werden deshalb grundsaetzlich nicht ueber das internationale Common-Control-Mark-System anerkannt, sondern muessen erneut nach spanischem Recht punziert werden (Ausnahme: ein enger bilateraler Vertrag mit der Schweiz nur fuer Uhrengehaeuse und Zubehoerteile).