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Steuern & Recht

Lieferschwellen in Europa: Leitfaden für Amazon-Seller

Lieferschwellen regeln wann Amazon-Seller Umsatzsteuer im Ausland abführen müssen. Ein Überblick über die wichtigsten Schwellenwerte in Europa.

Vom SPACEGOATS Team8 min Lesezeit

Lieferschwellen in Europa: Leitfaden für Amazon-Seller

Kurzüberblick

Seit dem 1. Juli 2021 gilt für Amazon-Seller eine einheitliche EU-Lieferschwelle von 10.000 € netto pro Jahr – zusammengerechnet über alle grenzüberschreitenden Verkäufe an Privatkunden in der gesamten EU. Überschreitest du diese Grenze, musst du die Umsatzsteuer im jeweiligen Bestimmungsland abführen, meldest sie aber bequem zentral über das OSS-Verfahren (One-Stop-Shop). Nutzt du PAN-EU oder lagerst Ware in einem anderen EU-Land ein, entsteht die Steuerpflicht dort in der Regel sofort – unabhängig von der 10.000-€-Schwelle. Ein freiwilliger Verzicht auf die Lieferschwelle kann sich lohnen, wenn der Umsatzsteuersatz im Zielland niedriger ist als in deinem Heimatland.

Was sind Lieferschwellen?

Die Lieferschwellen treten in Kraft, wenn ein Seller bei Amazon grenzüberschreitend ins Ausland an Privatkunden liefert. Wenn die Lieferschwellen überschritten werden, muss der Seller die Umsätze im Bestimmungsland versteuern. Relevant ist das für jeden Amazon-Seller, der seine Produkte in mehrere Länder in Europa verschickt und damit grenzüberschreitend verkauft. Das gilt für EFN (European Fulfillment Network) genauso wie das paneuropäische Versandnetzwerk (PAN-EU).

Hier greift die europäische Versandhandelsregelung: Bis zu einem gewissen Schwellenwert, also der Lieferschwelle, zahlt der Seller weiterhin die Umsatzsteuer an das Finanzamt im Herkunftsland. Überschreiten die Umsätze diese Grenze, muss die Umsatzsteuer im Ausland abgeführt werden. Die verschiedenen Länder in Europa verlangen verschieden hohe Mehrwert- bzw. Umsatzsteuersätze, die Steuer kann also teurer oder günstiger werden.

Wichtigste Lieferschwellen in Europa

Die folgende Tabelle zeigt die früheren länderspezifischen Lieferschwellen, wie sie vor der EU-Reform vom 1. Juli 2021 galten – seitdem ist diese Aufstellung durch die einheitliche 10.000-€-Schwelle (siehe unten) ersetzt. Zur historischen Einordnung und weil ältere Quellen im Netz diese Werte noch zitieren, listen wir sie hier trotzdem auf:

LandEhemalige Lieferschwelle
Deutschland100.000€
England100.000€
Frankreich35.000€
Italien35.000€
Niederlande100.000€
Österreich35.000€
Spanien35.000€

Alle Lieferschwellen bezogen sich auf den Nettoumsatz im Jahr.

Österreich ist für Seller auf amazon.de besonders zu beachten, weil Österreicher gerne und viel auf dem deutschen Marketplace shoppen.

SPACEGOATS-Einschätzung: In der Praxis übersehen viele Seller, dass sich die 10.000-€-Schwelle auf die Summe ALLER grenzüberschreitenden EU-Verkäufe bezieht – nicht auf jedes Land einzeln. Wer zum Beispiel 6.000 € nach Frankreich und 5.000 € nach Österreich verkauft, liegt in Summe bei 11.000 € und ist damit bereits steuerpflichtig, obwohl kein einzelnes Land für sich genommen eine der früher bekannten Landesschwellen überschritten hätte. Prüfe deshalb immer den EU-weiten Gesamtumsatz, nicht die Verkäufe pro Land.

Freiwilliger Lieferschwellenverzicht

Da manche Länder eine niedrigere Umsatzsteuer verlangen als das eigene, kann es sich für ein Business unter Umständen durchaus lohnen, auf die Lieferschwellen freiwillig zu verzichten. Man zahlt dann gleich ab dem ersten Euro die ausländische, also niedrigere, Umsatzsteuer an das entsprechende ausländische Finanzamt.

Freiwilliger Lieferschwellenverzicht und PAN-EU

Grundsätzlich müssen zwei Szenarien unterschieden werden:

Option 1: Der Lagerort entspricht dem Zielort, also dein Kunde befindet sich im selben Land, aus dem die Ware auch verschickt wird. Das ist kein Problem, wenn du am PAN-EU-Versand teilnimmst und ohnehin eine Steuernummer im entsprechenden Bestimmungsland besitzt. Dann führst du einfach die ausländische Umsatzsteuer ab und schreibst die entsprechende Umsatzsteuernummer auch auf die Rechnung.

Option 2: Der Kunde befindet sich nicht in dem Land, aus dem die Ware versendet wird. Wenn die Ware zum Beispiel in Frankreich liegt und von dort an einen italienischen Kunden versendet wird, muss die Umsatzsteuer im Zielland, also Italien, abgeführt werden.

Einheitliche EU-weite Lieferschwelle und ihre Auswirkungen

Ab Juli 2021 wurde in der Europäischen Union eine einheitliche Lieferschwelle von 10.000 Euro eingeführt. Diese Regelung bedeutet, dass Verkäufe an Verbraucher in EU-Länder, die diese Grenze überschreiten, im Bestimmungsland versteuert werden müssen. Diese Änderung vereinfacht die Umsatzsteuer-Regelungen für kleinere und mittlere Unternehmen erheblich, da sie nun unabhängig von der Höhe ihres Umsatzes im Empfängerland umsatzsteuerlich registriert werden und die Steuer dort abführen müssen. Diese Regelung betrifft alle Arten von Verkäufen, einschließlich des innergemeinschaftlichen Erwerbs, und zielt darauf ab, faire Wettbewerbsbedingungen im digitalen Binnenmarkt zu schaffen.

Detaillierte Informationen zum OSS-Verfahren

Das OSS-Verfahren (One Stop Shop) ermöglicht es Unternehmern, Umsatzsteuer-Anmeldungen für grenzüberschreitende Verkäufe innerhalb der EU über ein einziges Portal abzuwickeln. Dieses Verfahren vereinfacht die administrativen Prozesse erheblich, da Unternehmen sich nicht in jedem EU-Land, in das sie verkaufen, umsatzsteuerlich registrieren lassen müssen. Das Bundeszentralamt für Steuern spielt eine zentrale Rolle in der Verwaltung des OSS-Verfahrens, indem es als Anlaufstelle für die Registrierung und die Abführung der Umsatzsteuer dient.

Auswirkungen der Abschaffung der Steuerbefreiung für Kleinbetragssendungen

Die Einführung der neuen Lieferschwellen-Regelungen geht einher mit der Abschaffung der Steuerbefreiung für Kleinbetragssendungen unter 22 Euro. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Missbrauch zu bekämpfen und sicherzustellen, dass alle Waren, unabhängig von ihrem Wert, steuerlich erfasst werden. Dies hat bedeutende Auswirkungen auf E-Commerce-Plattformen und Verkäufer, die nun für alle Sendungen, unabhängig von deren Höhe, Umsatzsteuer im Bestimmungsland abführen müssen.

Spezielle Anpassungen für Nutzer von Business-Software

Für Nutzer bestimmter Business-Software-Lösungen ergeben sich spezielle Herausforderungen und Anpassungsbedarf. Software-Anbieter müssen sicherstellen, dass ihre Systeme die Erfassung und Berichterstattung der Umsätze gemäß den neuen Regelungen unterstützen. Dies umfasst die Anpassung an das OSS-Verfahren, die Verwaltung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern und die korrekte Zuordnung der Steuern zum jeweiligen Bestimmungsland. Unternehmen müssen eng mit ihren Software-Anbietern zusammenarbeiten, um eine reibungslose Umsetzung der neuen Vorschriften zu gewährleisten.


FAQ

Was ist die Lieferschwelle für Amazon-Seller in der EU? Seit dem 1. Juli 2021 gilt eine einheitliche Lieferschwelle von 10.000 € netto pro Jahr für alle grenzüberschreitenden B2C-Verkäufe innerhalb der EU zusammengerechnet. Überschreitest du diese Grenze, musst du die Umsatzsteuer im Bestimmungsland abführen.

Gilt die 10.000-€-Schwelle pro Land oder für alle EU-Länder zusammen? Für alle EU-Länder zusammen – die 10.000 € beziehen sich auf die Summe deiner grenzüberschreitenden Fernverkäufe an Privatkunden in der gesamten EU, nicht auf jedes Zielland einzeln.

Was passiert, wenn ich die Lieferschwelle überschreite? Du musst ab dem Überschreiten die Umsatzsteuer des Bestimmungslandes abführen – entweder über eine lokale Steuernummer oder gesammelt über das OSS-Verfahren.

Kann ich freiwillig auf die Lieferschwelle verzichten? Ja. Du zahlst dann ab dem ersten Euro die ausländische Umsatzsteuer – das kann sich lohnen, wenn der Steuersatz im Zielland niedriger ist als in deinem Heimatland.

Gilt die Lieferschwelle auch, wenn ich Ware über PAN-EU in mehreren Ländern lagere? Nein. Sobald Ware in einem anderen EU-Land eingelagert wird, entsteht dort in der Regel sofort die Steuerpflicht – unabhängig von der 10.000-€-Schwelle.

Was ist das OSS-Verfahren? Das One-Stop-Shop-Verfahren erlaubt dir, die Umsatzsteuer für alle grenzüberschreitenden EU-Verkäufe zentral über eine Meldestelle in deinem Heimatland abzuführen, statt dich in jedem Land einzeln zu registrieren.

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