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Compliance Checklist

GPSR (Allgemeine Produktsicherheitsverordnung)
Nahrungsergaenzungsmittel
Frankreich 🇫🇷

Vollständige GPSR-Compliance-Checkliste für Nahrungsergänzungsmittel auf dem franzoesischen Markt. DGCCRF-Durchsetzung, Nutrivigilance-Meldepflicht, Teleservice-Anmeldung und Amazon.fr-Pflichtfelder.

Ueberblick

Die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR, Verordnung (EU) 2023/988) gilt seit dem 13. Dezember 2024 ergaenzend für alle Verbraucherprodukte - auch für Nahrungsergänzungsmittel (complements alimentaires) auf Amazon.fr. In Frankreich unterliegen Nahrungsergänzungsmittel einem besonders strengen Regulierungsrahmen: Neben der EU-Richtlinie 2002/46/EG und der GPSR greift das franzoesische Decret n. 2006-352 vom 20. Maerz 2006 mit spezifischen nationalen Anforderungen. Die DGCCRF überwacht die Einhaltung und fuehrt regelmäßig gezielte Kontrollen durch. Besonders hervorzuheben ist das franzoesische Nutrivigilance-System bei der ANSES (Agence nationale de securite sanitaire), das die Meldung unerwuenschter Wirkungen von Nahrungsergänzungsmitteln verpflichtend macht. Vor dem Inverkehrbringen muss jedes Supplement über den Teleservice der DGCCRF angemeldet werden.

Gilt das fuer mein Produkt?

Diese Checkliste gilt für alle Wirtschaftsakteure, die Nahrungsergänzungsmittel auf Amazon.fr bereitstellen. Dazu gehoeren: Vitamintabletten, Mineralstoffe, Pflanzenextrakte (plantes), Proteinpulver, Omega-3-Kapseln, Probiotika, Aminosaeurepraeparate und alle Erzeugnisse, die als Nahrungsergänzungsmittel (complement alimentaire) eingestuft sind. Frankreich hat eine eigene Positivliste zugelassener Pflanzen (Decret du 24 juin 2014), die strenger ist als in vielen anderen EU-Ländern. Besonders relevant für Nicht-EU-Hersteller, die über Amazon FBA nach Frankreich liefern.

Schritt-fuer-Schritt Anleitung

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1

Regulatorische Einordnung und Teleservice-Anmeldung

Pruefen Sie, ob Ihr Produkt in Frankreich als Nahrungsergänzungsmittel eingestuft wird und melden Sie es vor dem Inverkehrbringen über den Teleservice der DGCCRF an. Frankreich hat spezifische nationale Anforderungen an Inhaltsstoffe und Hoechstmengen.

Geschaetzte Dauer: 1-3 Wochen

2

Risikoanalyse und technische Dokumentation erstellen

Für Nahrungsergänzungsmittel muss eine GPSR-konforme Risikoanalyse erstellt und die vollständige technische Dokumentation zusammengestellt werden. In Frankreich interagiert dies mit den Anforderungen des Nutrivigilance-Systems.

Geschaetzte Dauer: 1-3 Wochen

3

Franzoesische Kennzeichnung und Sicherheitshinweise erstellen

Die Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln in Frankreich muss die EU-Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV), die RL 2002/46/EG und das franzoesische Decret n. 2006-352 einhalten. Alle Angaben muessen auf Franzoesisch vorliegen.

Geschaetzte Dauer: 1-2 Wochen

4

Amazon.fr Compliance-Felder und Nutrivigilance-Meldewege

Fuellen Sie die Amazon-Pflichtfelder für Amazon.fr aus und richten Sie Meldewege für das franzoesische Nutrivigilance-System ein.

Geschaetzte Dauer: 2-5 Tage

Haeufige Fehler vermeiden

Teleservice-Anmeldung bei der DGCCRF versaeumt

Konsequenz: Inverkehrbringen ohne Anmeldung ist illegal. Die DGCCRF kann sofortige Verkaufsverbote aussprechen und Bussgelder bis 1.500 EUR (natürliche Personen) bzw. 7.500 EUR (juristische Personen) pro Verstoss verhaengen. Wiederholte Verstoesse werden hoeher bestraft.

Vermeidung: Melden Sie jedes Nahrungsergänzungsmittel VOR dem erstmaligen Verkauf auf Amazon.fr über den Teleservice an. SpaceGoats kann die Anmeldung für Sie übernehmen.

Franzoesische Hoechstmengen für Vitamine/Mineralstoffe überschritten

Konsequenz: Die DGCCRF kann das Produkt beschlagnahmen und den Rueckruf anordnen. Bei Gesundheitsschaeden drohen strafrechtliche Konsequenzen. Amazon.fr entfernt das Listing sofort.

Vermeidung: Pruefen Sie JEDE Dosierung gegen die franzoesischen Hoechstmengen (Arrete du 9 mai 2006). Frankreich hat oft niedrigere Limits als andere EU-Länder - ein in Deutschland konformes Produkt kann in Frankreich überdosiert sein.

Nicht zugelassene Health Claims auf dem franzoesischen Listing verwendet

Konsequenz: Verstoss gegen die Health Claims Verordnung und den Code de la consommation. Die DGCCRF kann Abmahnungen, Bussgelder und Listing-Sperrungen veranlassen. Bei schwerwiegenden Verstoessen drohen Strafverfahren.

Vermeidung: Verwenden Sie ausschliesslich zugelassene Health Claims aus der EU-Liste. Lassen Sie alle Angaben von einem Regulatory-Affairs-Spezialisten mit Frankreich-Expertise pruefen.

Nutrivigilance-Meldepflicht bei unerwuenschten Wirkungen nicht eingehalten

Konsequenz: Verstoss gegen Art. L.1323-1 Code de la sante publique. ANSES kann die DGCCRF einschalten, die ein Verkaufsverbot und Bussgelder verhaengen kann. Reputationsschaden bei oeffentlicher Bekanntmachung.

Vermeidung: Richten Sie einen systematischen Prozess für die Erfassung und Meldung unerwuenschter Wirkungen an ANSES ein. Schulen Sie Ihr Kundenservice-Team, relevante Beschwerden zu erkennen und weiterzuleiten.

Haeufig gestellte Fragen

Q1Muss ich mein Nahrungsergänzungsmittel in Frankreich anmelden, bevor ich es auf Amazon.fr verkaufe?

Ja, zwingend. Gemaess Decret n. 2006-352, Art. 15 muss jedes Nahrungsergänzungsmittel über den Teleservice der DGCCRF angemeldet werden, bevor es in Frankreich in Verkehr gebracht wird. Die Anmeldung erfolgt auf teleicare.dgccrf.finances.gouv.fr und muss auf Franzoesisch sein. Ohne Anmeldung ist der Verkauf illegal.

Q2Was ist das Nutrivigilance-System und welche Meldepflichten habe ich?

Das Nutrivigilance-System wird von ANSES betrieben und erfasst unerwuenschte Wirkungen von Nahrungsergänzungsmitteln. Wirtschaftsakteure sind gemaess Art. L.1323-1 Code de la sante publique verpflichtet, unerwuenschte Wirkungen (effets indesirables) zu melden. Dies umfasst allergische Reaktionen, Magen-Darm-Probleme, Leberschaeden und andere Nebenwirkungen, die Kunden berichten.

Q3Kann ich ein in Deutschland zugelassenes Supplement ohne Änderung in Frankreich verkaufen?

In der Regel nicht. Frankreich hat strengere Hoechstmengen für viele Vitamine und Mineralstoffe (z.B. Vitamin A max. 800 ug, Zink max. 12,5 mg). Zusätzlich muss das Produkt auf Franzoesisch gekennzeichnet und über den Teleservice angemeldet sein. Die franzoesische Pflanzenliste weicht ebenfalls von der deutschen ab. Eine Anpassung ist fast immer erforderlich.

Q4Was kostet die GPSR-Compliance für ein einzelnes Nahrungsergänzungsmittel in Frankreich?

Für ein einzelnes Supplement rechnen Sie mit 500-1.500 EUR: Teleservice-Anmeldung (kostenlos bis 500 EUR), Analysezertifikate (200-800 EUR), Verpackungsanpassung und Übersetzung (100-400 EUR), EU-Verantwortlicher (200-500 EUR/Jahr). Bei mehreren Produkten sinken die Stueckkosten, da Prozesse und Übersetzungstemplates wiederverwendbar sind.

Q5Muss ich mich in Frankreich auch bei Citeo (EPR) für die Verpackung meiner Supplements registrieren?

Ja. Unabhängig von der GPSR und der Lebensmittelgesetzgebung verlangt die franzoesische EPR-Gesetzgebung (Loi AGEC) die Registrierung bei Citeo für Verpackungen. Ihre Verpackung muss den Triman-Hinweis und die Info-tri-Sortierhinweise tragen. Dies ist eine zusätzliche Pflicht neben der GPSR-Compliance und der Teleservice-Anmeldung.