Ueberblick
Die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR, Verordnung (EU) 2023/988) gilt seit dem 13. Dezember 2024 ergaenzend für alle Verbraucherprodukte - auch für Nahrungsergänzungsmittel (complements alimentaires) auf Amazon.fr. In Frankreich unterliegen Nahrungsergänzungsmittel einem besonders strengen Regulierungsrahmen: Neben der EU-Richtlinie 2002/46/EG und der GPSR greift das franzoesische Decret n. 2006-352 vom 20. Maerz 2006 mit spezifischen nationalen Anforderungen. Die DGCCRF überwacht die Einhaltung und fuehrt regelmäßig gezielte Kontrollen durch. Besonders hervorzuheben ist das franzoesische Nutrivigilance-System bei der ANSES (Agence nationale de securite sanitaire), das die Meldung unerwuenschter Wirkungen von Nahrungsergänzungsmitteln verpflichtend macht. Vor dem Inverkehrbringen muss jedes Supplement über den Teleservice der DGCCRF angemeldet werden.
