Ueberblick
Nahrungsergänzungsmittel (NEM) unterliegen in Deutschland einem komplexen Regelwerk aus EU-Verordnungen und nationalem Recht. Die GPSR (EU) 2023/988 stellt seit Dezember 2024 zusätzliche Anforderungen an die Produktsicherheit, waehrend die Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) die produktspezifischen Vorschriften regelt. Vor dem Inverkehrbringen ist eine Anzeige beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Pflicht. Diese Checkliste fuehrt Sie durch alle notwendigen Schritte, um NEM GPSR-konform und lebensmittelrechtlich korrekt in Deutschland zu vertreiben.
