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Compliance Checklist

GPSR (Allgemeine Produktsicherheitsverordnung)
Nahrungsergaenzungsmittel
Deutschland 🇩🇪

Vollständige Compliance-Checkliste für die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 für Nahrungsergänzungsmittel auf dem deutschen Markt. Umfasst NemV, LFGB, BVL-Anzeigepflicht, Novel-Food-Verordnung und Health-Claims-Verordnung.

Ueberblick

Nahrungsergänzungsmittel (NEM) unterliegen in Deutschland einem komplexen Regelwerk aus EU-Verordnungen und nationalem Recht. Die GPSR (EU) 2023/988 stellt seit Dezember 2024 zusätzliche Anforderungen an die Produktsicherheit, waehrend die Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) die produktspezifischen Vorschriften regelt. Vor dem Inverkehrbringen ist eine Anzeige beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Pflicht. Diese Checkliste fuehrt Sie durch alle notwendigen Schritte, um NEM GPSR-konform und lebensmittelrechtlich korrekt in Deutschland zu vertreiben.

Gilt das fuer mein Produkt?

Diese Checkliste gilt für alle Wirtschaftsakteure, die Nahrungsergänzungsmittel (Vitamine, Mineralstoffe, Aminosaeuren, pflanzliche Extrakte, Probiotika, Omega-3-Fettsaeuren, Sportnahrung etc.) auf dem deutschen Markt bereitstellen. Betrifft Hersteller, Importeure, Haendler und Online-Verkäufer. Besonders relevant für Nicht-EU-Hersteller und Private-Label-Anbieter, die NEM über Amazon.de, eBay oder eigene Shops verkaufen.

Schritt-fuer-Schritt Anleitung

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1

Rechtliche Einstufung und Zulassungsstatus pruefen

Vor allem anderen muessen Sie sicherstellen, dass Ihr Produkt tatsaechlich als Nahrungsergänzungsmittel und nicht als Arzneimittel, neuartiges Lebensmittel oder diaetetisches Lebensmittel einzustufen ist. Die Abgrenzung hat massive regulatorische Konsequenzen.

Geschaetzte Dauer: 3-14 Tage

2

BVL-Anzeige und Lebensmittelrechtliche Grundlagen erfuellen

Gemaess Paragraph 5 NemV muss jedes Nahrungsergänzungsmittel beim BVL angezeigt werden, bevor es in Deutschland erstmals in Verkehr gebracht wird. Zusätzlich muessen die allgemeinen lebensmittelrechtlichen Anforderungen des LFGB erfuellt sein.

Geschaetzte Dauer: 1-4 Wochen

3

GPSR-Anforderungen für NEM umsetzen

Die GPSR gilt auch für Lebensmittel in Bereichen, die nicht durch spezifisches EU-Lebensmittelrecht abgedeckt sind, insbesondere hinsichtlich der allgemeinen Produktsicherheit, Rueckverfolgbarkeit und der Pflichten des EU-Verantwortlichen bei Nicht-EU-Herstellern.

Geschaetzte Dauer: 1-2 Wochen

4

Kennzeichnung und Health Claims korrekt umsetzen

Die Kennzeichnung von NEM in Deutschland muss gleichzeitig der LMIV (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011), der NemV, der Health-Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 und den GPSR-Anforderungen entsprechen. Fehlerhafte Kennzeichnung ist der häufigste Grund für Abmahnungen und Beanstandungen.

Geschaetzte Dauer: 1-3 Wochen

5

Verpackungsregistrierung und Online-Vertrieb vorbereiten

Für den Vertrieb in Deutschland muessen Sie die Verpackungsregistrierung bei LUCID abschliessen und Ihre Online-Listings GPSR-konform gestalten. Bei NEM ist besondere Vorsicht bei der Darstellung auf Online-Marktplaetzen geboten.

Geschaetzte Dauer: 3-7 Tage

6

Qualitätskontrolle und laufende Compliance sicherstellen

NEM erfordern laufende Qualitätskontrollen und Überwachung der regulatorischen Entwicklungen. Die Behörden in Deutschland (BVL, Lebensmittelüberwachung der Länder) fuehren regelmäßig Kontrollen durch.

Geschaetzte Dauer: laufend

Haeufige Fehler vermeiden

Unzulässige Health Claims auf Etikett oder in Online-Listings

Konsequenz: Abmahnung durch Wettbewerber oder Verbaende (z.B. Wettbewerbszentrale) mit Kosten von 1.000-5.000 EUR pro Abmahnung. Bei Wiederholung Unterlassungsklage mit Streitwerten von 25.000-100.000 EUR. Bussgelder der Lebensmittelüberwachung.

Vermeidung: Verwenden Sie ausschliesslich Claims aus der EU-Positivliste (Verordnung (EU) Nr. 432/2012) im exakten Wortlaut. Lassen Sie alle Texte von einem Lebensmittelrechtsanwalt pruefen.

BVL-Anzeige vor dem Inverkehrbringen vergessen

Konsequenz: Ordnungswidrigkeit nach NemV mit Bussgeld. Bei behoerdlicher Kontrolle kann ein sofortiges Verkaufsverbot verhaengt werden, bis die Anzeige nachgeholt ist.

Vermeidung: Reichen Sie die BVL-Anzeige für jedes neue Produkt sofort nach Finalisierung der Rezeptur und des Etiketts ein. Die Anzeige ist kostenfrei und kann online erfolgen.

Novel-Food-Zutaten ohne Zulassung verwendet

Konsequenz: Verstoss gegen Verordnung (EU) 2015/2283 - das Produkt ist nicht verkehrsfaehig. Sofortiges Vertriebsverbot, Rueckrufpflicht und empfindliche Bussgelder. Das gesamte Produkt muss vom Markt genommen werden.

Vermeidung: Pruefen Sie jede Zutat im EU Novel Food Katalog (ec.europa.eu/food/safety/novel-food). Im Zweifel beauftragen Sie eine regulatorische Beratung oder stellen Sie eine Anfrage bei der zuständigen Landesbehörde.

Überdosierung von Vitaminen und Mineralstoffen über BfR-Empfehlungen

Konsequenz: Einstufung als Arzneimittel durch Behörden möglich (Arzneimittel-Praesentation). Abmahnrisiko und Verkaufsverbot. In schweren Faellen strafrechtliche Verfolgung wegen Inverkehrbringens nicht zugelassener Arzneimittel.

Vermeidung: Orientieren Sie sich an den BfR-Hoechstmengenempfehlungen (2021) und den EFSA Tolerable Upper Intake Levels. Für den deutschen Markt gelten faktisch die BfR-Werte als Richtschnur.

Fehlende oder unvollständige Allergenkennzeichnung

Konsequenz: Gesundheitsgefahr für Allergiker, RASFF-Meldung, Produktrueckruf, Haftung für Gesundheitsschaeden. Verstoss gegen LMIV Art. 9 und 21 mit Bussgeld.

Vermeidung: Fuehren Sie eine vollständige Allergenanalyse für alle Rohstoffe und Produktionslinien durch. Kennzeichnen Sie alle 14 Allergene der LMIV Anhang II hervorgehoben im Zutatenverzeichnis.

Haeufig gestellte Fragen

Q1Muss ich die BVL-Anzeige abwarten, bevor ich mein NEM verkaufen darf?

Die BVL-Anzeige ist eine reine Anzeigepflicht, keine Genehmigung. Sie muessen die Anzeige vor dem erstmaligen Inverkehrbringen einreichen, duerfen danach aber sofort verkaufen. Das BVL prueft nicht die Verkehrsfaehigkeit - diese Verantwortung liegt beim Lebensmittelunternehmer. Die zuständigen Landesbehörden koennen jedoch jederzeit die Verkehrsfaehigkeit überpruefen.

Q2Darf ich mit Aussagen wie 'staerkt das Immunsystem' werben?

Nein. Der zugelassene Health Claim lautet: 'Vitamin C traegt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei'. Sie muessen den exakten Wortlaut der EU-Positivliste verwenden und die Verwendungsbedingungen (z.B. Mindestgehalt des Vitamins pro Tagesdosis) einhalten. Übertreibungen, Absolutaussagen und krankheitsbezogene Aussagen sind verboten.

Q3Gilt die GPSR auch für Nahrungsergänzungsmittel?

Ja, die GPSR gilt für alle Verbraucherprodukte, einschliesslich Lebensmittel und NEM, soweit nicht durch spezifisches EU-Lebensmittelrecht geregelt. Insbesondere die Pflicht zur Benennung eines EU-Verantwortlichen, die Anforderungen an Online-Marktplaetze und die erweiterten Meldepflichten bei Sicherheitsproblemen gelten auch für NEM.

Q4Wie sind die BfR-Hoechstmengenempfehlungen rechtlich einzuordnen?

Die BfR-Empfehlungen sind rechtlich nicht bindend, da es bislang keine EU-weit harmonisierten Hoechstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in NEM gibt. In der Praxis orientieren sich jedoch die deutschen Überwachungsbehörden und Gerichte stark an den BfR-Werten. Eine Überschreitung erfordert eine fundierte wissenschaftliche Begruendung und birgt erhebliche regulatorische Risiken.

Q5Welche besonderen Regeln gelten für Probiotika als NEM?

Probiotika fallen als NEM unter dieselben Regularien. Besonderheit: Der Begriff 'probiotisch' selbst gilt nach Ansicht der EU-Kommission als impliziter Health Claim und darf in der Werbung nicht ohne zugelassenen Claim verwendet werden. Die EFSA hat bislang keinen probiotischen Health Claim zugelassen. Achten Sie zudem auf den Novel-Food-Status neuerer Bakterienstaemme.