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Compliance Checklist

GPSR (Allgemeine Produktsicherheitsverordnung)
Lebensmittel & Getraenke
Spanien 🇪🇸

Vollstaendige Checkliste fuer die Einhaltung der EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR, EU 2023/988) fuer Lebensmittel und Getraenke auf dem spanischen Amazon-Marktplatz, einschliesslich Anforderungen der AESAN, INCO-Verordnung und spanischer Kennzeichnungspflichten.

Ueberblick

Die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR, EU 2023/988) gilt seit dem 13. Dezember 2024 und ersetzt die bisherige Richtlinie 2001/95/EG. Fuer Lebensmittel und Getraenke auf Amazon.es muessen Haendler sowohl die allgemeinen GPSR-Anforderungen als auch die spezifischen lebensmittelrechtlichen Vorgaben der EU (Verordnung EG 178/2002 — General Food Law, EU 1169/2011 — INCO) und Spaniens erfuellen. Die spanische Behoerde AESAN (Agencia Espanola de Seguridad Alimentaria y Nutricion) ueberwacht die Lebensmittelsicherheit auf nationaler Ebene, waehrend die Comunidades Autonomas (Autonome Gemeinschaften) die lokale Durchsetzung uebernehmen. Spanische Sprachkennzeichnung ist zwingend vorgeschrieben. Amazon.es verlangt zusaetzlich eine vollstaendige Produktdokumentation und die Angabe eines in der EU ansaessigen Wirtschaftsakteurs.

Gilt das fuer mein Produkt?

Diese Checkliste gilt fuer alle Lebensmittel und Getraenke (einschliesslich Nahrungsergaenzungsmittel, alkoholfreie Getraenke und verpackte Lebensmittel), die ueber Amazon.es an Verbraucher in Spanien verkauft werden. Besonders relevant fuer: Haendler ausserhalb der EU, die Lebensmittel nach Spanien importieren; EU-Haendler, die grenzueberschreitend auf Amazon.es verkaufen; Private-Label-Marken mit eigenen Lebensmittelprodukten. Nicht anwendbar auf: unverarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse, die direkt vom Erzeuger verkauft werden; Arzneimittel und medizinische Produkte; Tiernahrung (eigene Regularien).

Schritt-fuer-Schritt Anleitung

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1

Produktklassifizierung und regulatorische Analyse

Bestimmen Sie die genaue Produktkategorie Ihres Lebensmittels nach spanischem und EU-Recht und identifizieren Sie alle anwendbaren Vorschriften, einschliesslich sektorspezifischer Verordnungen.

Geschaetzte Dauer: 3-5 Tage / days

2

Spanische Lebensmittelkennzeichnung (Etiquetado) erstellen

Erstellen Sie eine vollstaendige Lebensmittelkennzeichnung in spanischer Sprache gemaess der INCO-Verordnung (EU 1169/2011) und den spanischen nationalen Anforderungen. Spanisch ist die Pflichtsprache fuer alle Lebensmitteletiketten auf dem spanischen Markt.

Geschaetzte Dauer: 5-10 Tage / days

3

Lebensmittelregistrierung und Betriebsgenehmigung

Registrieren Sie Ihr Unternehmen und Ihre Produkte bei den zustaendigen spanischen Behoerden. Fuer den Import von Lebensmitteln nach Spanien ist eine Registrierung im RGSEAA (Registro General Sanitario de Empresas Alimentarias y Alimentos) zwingend erforderlich.

Geschaetzte Dauer: 1-3 Wochen / weeks

4

GPSR-Produktsicherheitsdokumentation erstellen

Erstellen Sie die gemaess GPSR (EU 2023/988) erforderliche Produktsicherheitsdokumentation, angepasst an die Besonderheiten von Lebensmitteln und die spanischen Marktanforderungen.

Geschaetzte Dauer: 5-10 Tage / days

5

Verpackungs-EPR und Umweltvorschriften (Ecoembes)

Erfuellen Sie die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR — Responsabilidad Ampliada del Productor) fuer Verpackungen in Spanien, einschliesslich der Registrierung bei Ecoembes und der Einhaltung der Ley 7/2022 de Residuos y Suelos Contaminados.

Geschaetzte Dauer: 1-2 Wochen / weeks

6

Amazon.es Listing-Compliance und Freigabe

Stellen Sie sicher, dass Ihr Amazon.es-Listing alle Plattformanforderungen fuer Lebensmittel und die GPSR-Pflichtangaben erfuellt, und bereiten Sie sich auf die Amazon-Grocery-Freigabe vor.

Geschaetzte Dauer: 3-7 Tage / days

Haeufige Fehler vermeiden

Etiketten nur auf Englisch oder Deutsch statt auf Spanisch

Konsequenz: Beschlagnahmung durch die Comunidades Autonomas, Bussgelder von 2.001 bis 15.000 EUR gemaess Ley 17/2011 de Seguridad Alimentaria y Nutricion (infraccion grave), sofortige Sperrung des Amazon.es-Listings.

Vermeidung: Beauftragen Sie einen qualifizierten Uebersetzer mit Erfahrung in spanischer Lebensmittelterminologie. Lassen Sie das Etikett von einem spanischen Lebensmittelrechtsexperten pruefen. Verwenden Sie die korrekten spanischen Bezeichnungen (z. B. 'consumir preferentemente antes de' statt woertlicher Uebersetzung).

Fehlende oder falsche Allergenkennzeichnung

Konsequenz: AESAN-Rueckruf und Warnung im RASFF-System, Bussgelder bis zu 600.000 EUR bei schwerwiegenden Verstoessen (infraccion muy grave), zivilrechtliche Haftung bei Gesundheitsschaeden, dauerhafte Reputationsschaedigung auf Amazon.es durch negative Bewertungen.

Vermeidung: Lassen Sie die Allergenliste von einem akkreditierten Labor verifizieren. Implementieren Sie ein Allergen-Management-System in der Lieferkette. Pruefen Sie regelmaessig auf Kreuzkontamination (contaminacion cruzada). Aktualisieren Sie die Allergenliste bei jeder Rezepturaenderung.

Fehlende RGSEAA-Registrierung vor dem Verkaufsstart

Konsequenz: Illegales Inverkehrbringen von Lebensmitteln, Beschlagnahmung der gesamten Ware, Bussgelder von 2.001 bis 600.000 EUR, Verlust des Amazon.es-Verkaufskontos bei wiederholten Verstoessen.

Vermeidung: Starten Sie die RGSEAA-Registrierung mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Verkaufsstart. Beauftragen Sie einen gestor administrativo (Verwaltungsberater) in Spanien fuer die Antragstellung. Stellen Sie sicher, dass Ihr EU-Importeur ebenfalls registriert ist.

Unzulaessige Gesundheits- oder Naehrwertbezogene Angaben (health claims)

Konsequenz: Abmahnung und Bussgeld durch das Ministerio de Consumo, Entfernung des Produkts von Amazon.es, Einstufung als irrefuehrende Werbung (publicidad enganosa) nach Ley 3/1991 de Competencia Desleal, AESAN-Warnung mit oeffentlicher Bekanntmachung.

Vermeidung: Verwenden Sie ausschliesslich Health Claims, die in der EU-Register gemaess Verordnung EG 1924/2006 genehmigt sind. Pruefen Sie das EU-Register fuer zugelassene Angaben. Vermeiden Sie krankheitsbezogene Angaben (claims de enfermedad), die fuer Lebensmittel generell verboten sind. Lassen Sie alle Marketingtexte von einem Regulatory-Affairs-Experten freigeben.

Versaeumte Ecoembes-Registrierung und Verpackungs-EPR

Konsequenz: Bussgelder von 901 bis 1.750.000 EUR gemaess Ley 7/2022 de Residuos (Artikel 108-110), Nachzahlung der Verpackungsbeitraege mit Zinsen, Verkaufsverbot in Spanien bis zur Registrierung, moegliche Amazon.es-Account-Einschraenkungen.

Vermeidung: Registrieren Sie sich bei Ecoembes vor dem ersten Verkauf in Spanien. Berechnen Sie Ihre Verpackungsmengen pro Material (Kunststoff, Papier/Karton, Metall, Glas). Reichen Sie die Deklaration (declaracion de envases) rechtzeitig ein. Bringen Sie das Punto-Verde-Symbol auf allen Verpackungen an.

Haeufig gestellte Fragen

Q1Muessen alle Lebensmitteletiketten auf Amazon.es auf Spanisch sein?

Ja, spanisches Recht (Real Decreto 1334/1999 und INCO-Verordnung EU 1169/2011) schreibt vor, dass alle Pflichtangaben auf Lebensmitteletiketten in spanischer Sprache (castellano) verfasst sein muessen. Zusaetzliche Sprachen sind erlaubt, duerfen aber die spanischen Angaben nicht verdecken oder weniger sichtbar machen. In einigen Comunidades Autonomas (z. B. Katalonien, Baskenland, Galicien) kann zusaetzlich die regionale Sprache empfohlen oder fuer bestimmte Produkte vorgeschrieben sein.

Q2Brauche ich eine eigene RGSEAA-Nummer oder reicht die meines Importeurs?

Wenn Sie als auslaendischer Hersteller ueber einen in Spanien registrierten Importeur verkaufen, reicht dessen RGSEAA-Nummer auf dem Etikett aus. Der Importeur muss allerdings als verantwortlicher Lebensmittelunternehmer (operador de empresa alimentaria) auf dem Etikett angegeben werden. Wenn Sie selbst als Importeur oder Haendler in Spanien auftreten, benoetigen Sie Ihre eigene Registrierung. Die GPSR verlangt zusaetzlich die Angabe des verantwortlichen Wirtschaftsakteurs — dies kann derselbe Importeur sein.

Q3Wie kann SpaceGoats beim Amazon.es-Lebensmittelverkauf helfen?

SpaceGoats unterstuetzt Lebensmittelhersteller und -marken beim Markteintritt auf Amazon.es mit umfassender Expertise: Vermittlung von EU-Bevollmaechtigten und spanischen Importeuren, Unterstuetzung bei der GPSR-konformen Listing-Erstellung auf Spanisch, Beratung zur Ecoembes-Registrierung und Verpackungs-EPR, Begleitung des Amazon-Grocery-Freigabeprozesses, und laufendes Compliance-Monitoring fuer den spanischen Markt.

Q4Welche Strafen drohen bei Verstoessen gegen die Lebensmittelsicherheit in Spanien?

Die Ley 17/2011 de Seguridad Alimentaria y Nutricion unterscheidet drei Schweregrade: leichte Verstoesse (infracciones leves) mit Bussgeldern bis 2.000 EUR, schwere Verstoesse (infracciones graves) mit Bussgeldern von 2.001 bis 15.000 EUR, und sehr schwere Verstoesse (infracciones muy graves) mit Bussgeldern von 15.001 bis 600.000 EUR. Bei Verstoessen gegen die Ley 7/2022 de Residuos (Verpackungs-EPR) koennen Bussgelder bis zu 1.750.000 EUR verhaengt werden. Zusaetzlich drohen Produktbeschlagnahmung, voruebergehende Betriebsschliessung und oeffentliche Bekanntmachung des Verstosses.

Q5Gilt die GPSR auch fuer Lebensmittel, obwohl es spezifische Lebensmittelgesetze gibt?

Die GPSR (EU 2023/988) gilt als Auffangregelung fuer Aspekte, die nicht durch sektorspezifische EU-Lebensmittelvorschriften abgedeckt sind. Da Lebensmittel bereits umfassend durch die General Food Law (EG 178/2002), INCO (EU 1169/2011) und weitere Verordnungen reguliert sind, ergaenzt die GPSR hauptsaechlich in folgenden Bereichen: Anforderungen an die Marktplatzbetreiber (Amazon als Online-Marktplatz), Pflicht zur Angabe des verantwortlichen Wirtschaftsakteurs auf dem Produkt und im Listing, erweiterte Rueckrufmeldepflichten ueber das Safety Gate (ehemals RAPEX), und spezifische Anforderungen fuer Fernabsatzgeschaefte (Online-Handel).

Q6Wie funktioniert die Herkunftskennzeichnung (origen) fuer Lebensmittel in Spanien?

Die Herkunftskennzeichnung (etiquetado de origen) ist in Spanien fuer bestimmte Lebensmittelkategorien verpflichtend: frisches Fleisch (EG 1337/2013), Honig, Olivenoel, Obst und Gemuese (spezifische EU-Vermarktungsnormen), Fisch und Meeresfruechte (EU 1379/2013), sowie Milch und Milchprodukte als Zutat (Real Decreto 1181/2018). Spanien hat zudem eigene Herkunftsbezeichnungen: Denominacion de Origen Protegida (DOP) und Indicacion Geografica Protegida (IGP). Die Angabe 'Hergestellt in' oder 'Abgefuellt in' (envasado en, elaborado en) muss nicht mit dem Ursprungsland verwechselt werden — die korrekte Angabe des Herkunftslandes (pais de origen) ist entscheidend, um nicht gegen das Verbot irrefuehrender Praktiken zu verstossen.