Ueberblick
Das Vereinigte Koenigreich wird seit dem Brexit NICHT von der EU-Verordnung ueber die allgemeine Produktsicherheit (GPSR, EU 2023/988) erfasst. Stattdessen gilt im UK ein eigenstaendiges Regelwerk: die General Product Safety Regulations 2005 (GPSR UK, SI 2005/1803) als allgemeines Produktsicherheitsgesetz, ergaenzt durch den Consumer Protection Act 1987 und — fuer Koerperpflegeprodukte im engeren Sinne — die UK Cosmetics Regulation (die retained EU-Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 in ihrer britischen Fassung) sowie die Cosmetic Products Enforcement Regulations 2013 (SI 2013/1478). Statt einer Meldung im EU-Portal CPNP muessen Koerperpflegeprodukte ueber das Submit Cosmetic Product Notification (SCPN) System des Office for Product Safety and Standards (OPSS) notifiziert werden. Fuer alle Produkte, die von einem Hersteller ausserhalb Grossbritanniens stammen, ist ein UK Responsible Person (UK RP) mit britischer Anschrift zwingend vorgeschrieben — dieser ist nicht identisch mit einer EU Responsible Person und muss zusaetzlich benannt werden. Die UKCA-Kennzeichnung ersetzt langfristig die CE-Kennzeichnung fuer den GB-Markt, wobei CE noch bis Ende 2027 akzeptiert wird. Englischsprachige Kennzeichnung ist fuer den UK-Markt ausreichend, eine weitere Sprache ist nicht erforderlich. Amazon.co.uk verlangt fuer Koerperpflegeprodukte zunehmend den Nachweis des UK Responsible Person direkt in Seller Central.