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Compliance Checklist

GPSR (Allgemeine Produktsicherheitsverordnung)
Koerperpflege
Deutschland 🇩🇪

Vollstaendige Compliance-Checkliste fuer die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR, EU 2023/988) fuer Koerperpflegeprodukte (Zahnpflege, Deodorants, Rasurprodukte, Intimhygiene, Handseifen, Sonnenschutz) auf dem deutschen Amazon-Marktplatz. Beruecksichtigt die EU-Kosmetikverordnung (EG) 1223/2009 und nationale Anforderungen.

Ueberblick

Die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR, EU 2023/988) gilt seit dem 13. Dezember 2024 und ersetzt die bisherige Richtlinie 2001/95/EG. Fuer Koerperpflegeprodukte, die als kosmetische Mittel unter die EU-Kosmetikverordnung (EG) 1223/2009 fallen, gelten besondere Anforderungen. Dazu zaehlen Zahnpflege, Deodorants, Rasurprodukte, Intimhygiene, Handseifen und Sonnenschutzmittel. Hersteller und Importeure muessen einen EU-verantwortlichen Wirtschaftsakteur benennen, eine CPNP-Notifizierung vornehmen, deutschsprachige Kennzeichnungen bereitstellen und einen Sicherheitsbericht fuer kosmetische Mittel (CPSR) erstellen lassen. In Deutschland ueberwachen das BVL (Bundesamt fuer Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) sowie die Landesbehoerden die Einhaltung. Amazon.de verlangt zusaetzlich den Nachweis der GPSR-Konformitaet in den Produktlistings.

Gilt das fuer mein Produkt?

Diese Checkliste gilt fuer alle Koerperpflegeprodukte, die auf Amazon.de verkauft werden und als kosmetische Mittel gemaess Artikel 2 der EU-Kosmetikverordnung (EG) 1223/2009 klassifiziert sind. Dazu gehoeren: Zahnpflege (Zahnpasta, Mundspuelungen), Deodorants und Antitranspirantien, Rasurprodukte (Rasierschaum, Rasiergel, Aftershave), Intimhygiene, Handseifen und Handwaschprodukte sowie Sonnenschutzmittel (alle LSF-Klassen). Die GPSR-Anforderungen gelten fuer Hersteller mit Sitz in der EU, Importeure (fuer Produkte von ausserhalb der EU) und Haendler, die unter eigenem Namen oder eigener Marke vertreiben. Nicht abgedeckt sind Medizinprodukte, Arzneimittel oder Biozidprodukte — diese unterliegen separaten Regelwerken.

Schritt-fuer-Schritt Anleitung

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1

Produktklassifizierung und regulatorische Einordnung

Bestimmen Sie die genaue regulatorische Einordnung Ihres Koerperpflegeprodukts gemaess der EU-Kosmetikverordnung (EG) 1223/2009 und pruefen Sie, ob zusaetzliche Regelwerke wie die CLP-Verordnung (EG) 1272/2008 fuer bestimmte Inhaltsstoffe relevant sind.

Geschaetzte Dauer: 3-5 days

2

EU Responsible Person und CPNP-Notifizierung

Benennen Sie eine EU-verantwortliche Person gemaess Artikel 4 der EU-Kosmetikverordnung und fuehren Sie die Notifizierung im CPNP (Cosmetic Products Notification Portal) durch. Dies ist eine zwingende Voraussetzung fuer das Inverkehrbringen in der EU.

Geschaetzte Dauer: 1-2 weeks

3

Kennzeichnung und Etikettierung

Stellen Sie sicher, dass alle Kennzeichnungsanforderungen der EU-Kosmetikverordnung (Artikel 19) und der GPSR fuer den deutschen Markt erfuellt sind. Die Angaben muessen in deutscher Sprache auf dem Produkt oder der Verpackung erscheinen.

Geschaetzte Dauer: 1-2 weeks

4

Verpackungsregistrierung und Umweltpflichten

Registrieren Sie Ihre Verpackungen gemaess dem deutschen Verpackungsgesetz (VerpackG) im LUCID-Register der ZSVR und schliessen Sie einen Systembeteiligungsvertrag ab.

Geschaetzte Dauer: 3-5 days

5

Amazon.de Compliance und Listing-Einrichtung

Richten Sie Ihre Amazon.de-Produktlistings so ein, dass alle GPSR- und Kosmetikverordnungs-Anforderungen erfuellt sind. Hinterlegen Sie alle erforderlichen Compliance-Informationen in Seller Central.

Geschaetzte Dauer: 3-5 days

6

Marktueberwachung und laufende Pflichten

Implementieren Sie Systeme zur Erfuellung der laufenden Pflichten nach GPSR und Kosmetikverordnung, einschliesslich Marktbeobachtung, Reklamationsmanagement und Meldepflichten bei Sicherheitsproblemen.

Geschaetzte Dauer: ongoing

Haeufige Fehler vermeiden

CPNP-Notifizierung fehlt oder ist unvollstaendig

Konsequenz: Das Produkt darf nicht in der EU verkauft werden. Bei Kontrollen durch das BVL oder Landesbehoerden drohen Verkaufsverbote und Bussgelder bis zu 50.000 EUR. Im Notfall (z.B. Vergiftung) fehlen den Giftinformationszentren wichtige Zusammensetzungsdaten.

Vermeidung: CPNP-Notifizierung fuer jedes Produkt und jede Variante vor dem Inverkehrbringen abschliessen. Nutzen Sie die CPNP-Plattform (ec.europa.eu/consumers/cosmetics) und beauftragen Sie den EU Responsible Person mit der Ueberwachung.

Fehlende oder falsche INCI-Deklaration

Konsequenz: Verstoss gegen Artikel 19(1)(g) der Kosmetikverordnung. Amazon kann das Listing sperren. Allergiker koennen durch fehlende Deklaration von Allergenen (z.B. Duftstoffe nach Anhang III) geschaedigt werden, was zu Haftungsanspruechen fuehrt.

Vermeidung: INCI-Liste von einem qualifizierten Kosmetikchemiker oder dem EU Responsible Person pruefen lassen. Insbesondere die 26 deklarationspflichtigen Allergene (Anhang III, Nummern 67-92) muessen einzeln aufgefuehrt werden, wenn sie ueber den Schwellenwerten liegen.

GPSR-Wirtschaftsakteur-Angaben fehlen auf der Verpackung

Konsequenz: Verstoss gegen GPSR Artikel 9. Amazon hat seit Dezember 2024 begonnen, Listings ohne GPSR-Angaben zu deaktivieren. Marktueberwachungsbehoerden koennen Verkaufsverbote verhaengen und Produkte vom Markt nehmen lassen.

Vermeidung: Etiketten vor Produktion durch einen Compliance-Spezialisten pruefen lassen. Sicherstellen, dass Hersteller-Name, Postanschrift und elektronische Kontaktadresse (E-Mail oder URL) klar lesbar auf dem Produkt oder der Verpackung stehen. Die gleichen Daten in den GPSR-Feldern im Seller Central hinterlegen.

Unzulaessige Werbeaussagen und therapeutische Claims

Konsequenz: Verstoss gegen EU-Verordnung 655/2013 und deutsches Wettbewerbsrecht (UWG). Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzorganisationen, Kosten pro Abmahnung 1.000-5.000 EUR. Bei therapeutischen Claims droht Einstufung als Arzneimittel mit Zulassungspflicht.

Vermeidung: Alle Claims gegen die Kriterien der EU-Verordnung 655/2013 pruefen (Rechtskonformitaet, Wahrhaftigkeit, Belegbarkeit, Ehrlichkeit, Fairness, fundierte Entscheidungen). Keine medizinischen Begriffe wie 'heilt', 'behandelt' oder 'Therapie' verwenden. Wirksamkeitstests (z.B. SPF-Tests nach ISO 24444) vor Verwendung durchfuehren lassen.

Kein Sicherheitsbericht (CPSR) oder veralteter Bericht

Konsequenz: Ohne gueltige Sicherheitsbewertung darf das Produkt nicht in der EU verkauft werden (Artikel 10 Kosmetikverordnung). Bei Kontrollen durch Landesbehoerden drohen Verkaufsverbot und Bussgeld. Bei Schadensfaellen haftet der Inverkehrbringer voll, da keine dokumentierte Risikobewertung vorliegt.

Vermeidung: CPSR von einem qualifizierten Sicherheitsbewerter nach Anhang I Teil A und B der Kosmetikverordnung erstellen lassen. Den Bericht bei jeder Aenderung der Formulierung, der Rohstoffquellen oder bei neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen aktualisieren. Mindestens alle 3 Jahre ueberpruefen.

Haeufig gestellte Fragen

Q1Benoetigen alle Koerperpflegeprodukte eine CPNP-Notifizierung?

Ja, alle kosmetischen Mittel gemaess EU-Kosmetikverordnung (EG) 1223/2009 muessen vor dem Inverkehrbringen in der EU im CPNP notifiziert werden — ohne Ausnahme. Dies gilt fuer Zahnpasta, Deodorants, Rasiergel, Intimwaschlotionen, Handseifen und Sonnenschutzmittel gleichermassen. Jedes Produkt, einschliesslich jeder Farb- oder Duftvariante, benoetigt eine eigene Notifizierung.

Q2Was ist der Unterschied zwischen GPSR-Anforderungen und Kosmetikverordnung?

Die EU-Kosmetikverordnung (EG) 1223/2009 ist das produktspezifische Regelwerk fuer kosmetische Mittel und regelt Sicherheitsbewertung, Inhaltsstoffe, Kennzeichnung und CPNP-Notifizierung. Die GPSR (EU 2023/988) ist die uebergreifende Produktsicherheitsverordnung, die zusaetzliche allgemeine Anforderungen stellt, insbesondere: Pflicht zur Angabe des verantwortlichen Wirtschaftsakteurs (mit E-Mail oder URL), erweiterte Rueckverfolgbarkeitsanforderungen, Pflichten fuer Online-Marktplaetze und harmonisierte Meldepflichten ueber das Safety Gate. Beide Regelwerke gelten parallel — die Kosmetikverordnung geht als sektorspezifisches Gesetz vor, aber die GPSR schliesst Luecken bei allgemeinen Sicherheitsanforderungen.

Q3Welche besonderen Anforderungen gelten fuer Sonnenschutzprodukte?

Sonnenschutzprodukte unterliegen zusaetzlichen Anforderungen: SPF-Tests muessen nach ISO 24444 (in vivo) oder ISO 24443 (in vitro fuer UVA) durchgefuehrt werden. Die EU-Empfehlung 2006/647/EG regelt die SPF-Kategorien (niedrig, mittel, hoch, sehr hoch) und verlangt, dass der UVA-Schutz mindestens ein Drittel des SPF-Wertes betraegt (UVA-Siegel). Werbeaussagen wie 'Sunblock' oder '100% Schutz' sind verboten. In der CPNP-Notifizierung muessen Sonnenschutzprodukte in der spezifischen Kategorie gemeldet werden. Die Kosten fuer SPF-Tests liegen bei 2.000-5.000 EUR und koennen die Gesamtkosten deutlich erhoehen.

Q4Kann SpaceGoats bei der GPSR-Compliance fuer Koerperpflegeprodukte unterstuetzen?

Ja, SpaceGoats bietet als Amazon-Broker umfassende Unterstuetzung bei der GPSR-Compliance fuer den deutschen Markt. Dies umfasst die Vermittlung einer EU Responsible Person, Unterstuetzung bei der CPNP-Notifizierung, LUCID-Registrierung, Pruefung der Etikettierung auf Compliance, korrekte Einrichtung der GPSR-Pflichtfelder im Amazon Seller Central und laufende Compliance-Ueberwachung. Durch die Erfahrung mit hunderten Amazon-Produkten kennt SpaceGoats die haeufigsten Compliance-Fallstricke und kann typische Fehler von Anfang an vermeiden.

Q5Was passiert bei einem Verstoss gegen die Kosmetikverordnung in Deutschland?

In Deutschland ueberwachen das BVL (auf Bundesebene), die Landesbehoerden fuer Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (auf Laenderebene) sowie die Gewerbeaufsichtsaemter die Einhaltung. Bei Verstoessen drohen: Verkaufsverbot und Marktentnahme des Produkts, Bussgelder gemaess LFGB und Kosmetik-Verordnung (bis zu 50.000 EUR), Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzorganisationen (1.000-5.000 EUR pro Abmahnung), Amazon-Listing-Sperrung und ggf. Kontosperrung, Eintrag in das RAPEX/Safety-Gate-System der EU bei Sicherheitsmaengeln, zivilrechtliche Haftung bei Gesundheitsschaeden.

Q6Muessen Koerperpflegeprodukte fuer Amazon FBA besondere Anforderungen erfuellen?

Ja, Amazon FBA stellt zusaetzliche Anforderungen an Koerperpflegeprodukte: Produkte muessen in der Kategorie 'Drogerie & Koerperpflege' freigeschaltet werden (ggf. Freigabeprozess erforderlich), ASIN-spezifische Zulassung kann fuer bestimmte Unterkategorien noetig sein, Aerosolprodukte (Deodorant-Sprays) unterliegen besonderen Gefahrgutvorschriften und muessen als Gefahrgut deklariert werden, Fluessigkeiten muessen auslaufsicher verpackt sein, Verfallsdaten muessen in einem von Amazon lesbaren Format angegeben werden, und alle GPSR-Pflichtfelder muessen im Listing ausgefuellt sein, bevor das Produkt ins FBA-Lager gesendet werden kann.