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Product Compliance

Textilkennzeichnung: Alles, was Du wissen musst [2024]

Die textile Kennzeichnungsverordnung ist sehr wichtig für Verbraucher und Unternehmen in Deutschland. Hier erfahren Sie die wichtigsten Anforderungen.

·13 min Lesezeit

Textilkennzeichnung: Alles, was du wissen musst

Die Textilkennzeichnung ist ein zentrales Thema für jeden, der Textilprodukte in der EU verkauft — ob über Amazon, den eigenen Online-Shop oder den stationären Handel. Seit 2012 regelt die EU-Textilkennzeichnungsverordnung (Nr. 1007/2011) europaweit, wie Textilprodukte zu kennzeichnen sind. Verstöße können Abmahnungen und Bußgelder von bis zu 10.000 € nach sich ziehen.

Was ist die EU-Textilkennzeichnungsverordnung?

Die EU-Verordnung Nr. 1007/2011 ist seit dem 8. Mai 2012 in Kraft und gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie legt fest:

  • Welche Produkte gekennzeichnet werden müssen
  • Welche Faserbezeichnungen verwendet werden dürfen
  • Wie die Faserzusammensetzung anzugeben ist
  • Wo und wie das Etikett angebracht werden muss

In Deutschland wird die Verordnung durch das Textilkennzeichnungsgesetz (TextilKennzG) ergänzt, das zusätzliche Durchsetzungsvorschriften und Bußgeldregelungen enthält.

Ziele der Textilkennzeichnung

  • Verbraucherschutz: Kunden sollen vor dem Kauf wissen, aus welchen Materialien ein Produkt besteht
  • Markttransparenz: Einheitliche Regeln erleichtern den grenzüberschreitenden Handel
  • Informierte Kaufentscheidung: Verbraucher können Materialien vergleichen und bewusst wählen

Wer ist für die Textilkennzeichnung verantwortlich?

Die Verantwortung für die korrekte Kennzeichnung liegt beim Hersteller, wenn er seine Produkte selbst in den Handel bringt. In der Praxis sind aber mehrere Akteure beteiligt:

  • Hersteller: Tragen die primäre Verantwortung für die korrekte Kennzeichnung
  • Importeure: Müssen sicherstellen, dass importierte Textilien korrekt gekennzeichnet sind
  • Händler (einschließlich Amazon-Verkäufer): Sind verantwortlich, wenn sie Produkte unter eigener Marke verkaufen oder die Kennzeichnung des Herstellers fehlt/fehlerhaft ist

Wichtig: Auch der Händler haftet, wenn er Textilien mit fehlerhafter Kennzeichnung verkauft — selbst wenn der Hersteller den Fehler verursacht hat.

Welche Produkte müssen gekennzeichnet werden?

Die 80-Prozent-Regel

Textilprodukte müssen gekennzeichnet werden, wenn sie einen Textilfaseranteil von mindestens 80 Gewichtsprozent aufweisen. Das betrifft nicht nur Kleidung, sondern eine breite Palette von Produkten:

KennzeichnungspflichtigBeispiele
BekleidungJacken, Hosen, T-Shirts, Unterwäsche
HeimtextilienBettwäsche, Handtücher, Tischdecken
MöbelbezügePolsterstoffe, Sofabezüge
MatratzenbezügeSchonbezüge, Matratzenauflagen
CampingzelteAußenzelte, Innenzelte

Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht

Nicht alle Textilprodukte müssen gekennzeichnet werden. Ausgenommen sind unter anderem:

  • Maßanfertigungen von selbstständigen Schneidern
  • Gebrauchte Textilien (Second-Hand-Ware)
  • Spielzeug mit textilem Anteil
  • Textilien zur Weiterverarbeitung durch Heimarbeiter
  • Kleine Handyhüllen aus Stoff
  • Stoffblumen
  • Nadelkissen und Ärmelhalter

Produkte mit vereinfachter Kennzeichnung

Einige Produkte benötigen nur eine Globalkennzeichnung (ein Etikett für mehrere Bestandteile):

  • Gürtel und Hosenträger
  • Schuhbänder
  • Dekorative Taschentücher

Anforderungen an die Kennzeichnung

Grundregeln

Die Textilkennzeichnung muss folgende Kriterien erfüllen:

  • Dauerhaft am Produkt befestigt (nicht nur an der Verpackung)
  • Leicht lesbar — einheitliche Schriftgröße und -art
  • Gut sichtbar und zugänglich
  • In der Landessprache des Verkaufslandes

Faserzusammensetzung korrekt angeben

Die Angabe der Faserzusammensetzung folgt strengen Regeln:

Bei Einfaser-Textilien:

  • „100 % Baumwolle" oder „reine Baumwolle" oder „ganz Baumwolle"

Bei Mischgeweben:

  • Alle Fasern in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils auflisten
  • Jeder Faseranteil muss mit seinem Gewichtsprozentsatz angegeben werden
  • Beispiel: „65 % Polyester / 35 % Baumwolle"

Bei dominierender Faser:

  • Macht eine Faser mindestens 85 % aus, genügt die Angabe „mindestens 85 % [Faserbezeichnung]"

Zugelassene Faserbezeichnungen

Es dürfen ausschließlich die in Anhang I der Verordnung aufgelisteten Faserbezeichnungen verwendet werden. Fantasienamen, Markennamen oder Abkürzungen sind als alleinige Bezeichnung verboten.

RichtigFalsch
PolyesterPES
BaumwolleBW
ElasthanLycra (als alleinige Bezeichnung)
PolyamidNylon (als alleinige Bezeichnung)

Ausnahme: Marken- oder Handelsnamen dürfen zusätzlich zur korrekten Faserbezeichnung angegeben werden.

Anbringung und Gestaltung der Etiketten

Platzierung nach Produkttyp

Die Platzierung des Etiketts richtet sich nach der Art des Kleidungsstücks:

KleidungsstückÜbliche Etikettenposition
HosenInnen am Hosenbund
HemdenMittig am Kragen
Röcke/KleiderRückenmitte
Pullover/SweatshirtsRückenmitte
JackenLinke Brusttasche

Befestigungsmethoden

Etiketten können durch verschiedene Methoden angebracht werden:

  • Einnähen — die gängigste Methode
  • Einsticken — besonders dauerhaft
  • Aufdrucken — direkt auf den Stoff
  • Einprägen — für bestimmte Materialien

Mehrteilige Textilien

Bei mehrteiligen Textilien, deren Bestandteile unterschiedliche Faserzusammensetzungen haben, muss jeder Teil einzeln gekennzeichnet werden. Beispiel: Jacke mit Futter — sowohl Oberstoff als auch Futter benötigen eine eigene Kennzeichnung.

Zusätzliche Pflichtangaben

Neben der Faserzusammensetzung müssen auf dem Etikett auch angegeben werden:

  • Name oder Firma des Herstellers oder Importeurs
  • Kontaktdaten (Anschrift)
  • Ggf. Herkunftsland

Pflegesymbole sind in Deutschland zwar üblich, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. In Österreich hingegen sind sie Pflicht.

Textilkennzeichnung im Online-Handel

Für Online-Händler gelten besondere Regeln, die über die reine Etikettierung hinausgehen:

Pflichten in der Produktbeschreibung

Die vollständige Faserzusammensetzung muss in der Produktbeschreibung angegeben werden — sichtbar und eindeutig, bevor der Kunde den Kauf abschließt. Das bedeutet:

  • Angabe auf der Produktdetailseite (nicht nur in den AGB)
  • Verwendung der korrekten Faserbezeichnungen
  • Auflistung in absteigender Reihenfolge des Gewichtsanteils

Mehrsprachige Kennzeichnung bei internationalem Versand

Wer Textilien ins Ausland verkauft, muss die Kennzeichnung in der Amtssprache des Ziellandes bereitstellen. Das gilt sowohl für das physische Etikett als auch für die Online-Produktbeschreibung.

AspektAnforderung
SpracheAmtssprache des Ziellandes
PositionEtikett UND Online-Beschreibung
ZeitpunktVor dem Kauf sichtbar
QualitätKorrekte Übersetzung der Faserbezeichnungen

Häufige Fehler im Online-Handel

  • Fehlende Faserzusammensetzung in der Produktbeschreibung
  • Verwendung falscher Faserbezeichnungen (z. B. „Lycra" statt „Elasthan")
  • Irreführende Zertifizierungswerbung (z. B. „Oeko-Tex" ohne korrekte Faserkennung)
  • Falsche Reihenfolge der Fasern

Besondere Fasern und Sonderregelungen

Für bestimmte Fasern gelten Sonderregeln:

FaserRegelung
Lyocell / ModalAb 10 % Faseranteil darf eine anerkannte Zertifizierung (GOTS, OCS) verwendet werden
ElasthanBis 10 % Anteil ohne besondere Zertifizierung erlaubt
Regenerierte MilchproteinfaserKeine spezifischen Zertifizierungsanforderungen
SojafaserKeine spezifischen Zertifizierungsanforderungen

Konsequenzen bei Verstößen

Fehlerhafte oder fehlende Textilkennzeichnung kann teuer werden:

  • Bußgeld von bis zu 10.000 € in Deutschland
  • Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände
  • Unterlassungserklärungen mit Vertragsstrafen
  • Reputationsschaden und Vertrauensverlust

Die Marktüberwachungsbehörden — in Deutschland das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit — kontrollieren regelmäßig die Einhaltung der Kennzeichnungspflichten.

Checkliste für Amazon-Verkäufer

  1. ✅ Faserzusammensetzung korrekt auf dem Etikett angeben
  2. ✅ Nur zugelassene Faserbezeichnungen verwenden
  3. ✅ Fasern in absteigender Reihenfolge nach Gewichtsanteil auflisten
  4. ✅ Etikett dauerhaft und lesbar am Produkt anbringen
  5. ✅ Faserzusammensetzung in der Amazon-Produktbeschreibung angeben
  6. ✅ Bei internationalem Versand: Kennzeichnung in der Landessprache
  7. ✅ Hersteller-/Importeurdaten auf dem Etikett
  8. ✅ Mehrteilige Produkte einzeln kennzeichnen

FAQ

Was ist die EU-Textilkennzeichnungsverordnung?

Die EU-Verordnung Nr. 1007/2011 regelt die Kennzeichnung von Textilprodukten in der gesamten EU. Sie legt fest, wie die Faserzusammensetzung angegeben werden muss, damit Verbraucher informierte Kaufentscheidungen treffen können.

Wer ist für die korrekte Textilkennzeichnung verantwortlich?

In erster Linie der Hersteller. Aber auch Händler haften, wenn sie Produkte unter eigener Marke verkaufen oder die Kennzeichnung des Herstellers fehlerhaft ist.

Welche Produkte müssen gekennzeichnet werden?

Textilprodukte mit mindestens 80 % Textilfaseranteil. Dazu gehören Bekleidung, Heimtextilien und Möbelbezüge. Ausgenommen sind Spielzeug, gebrauchte Textilien und bestimmte Kleinteile.

Wie muss die Faserzusammensetzung angegeben werden?

Ausschließlich mit den in Anhang I der Verordnung zugelassenen Faserbezeichnungen. Die Fasern werden nach Gewichtsprozentsatz in absteigender Reihenfolge aufgelistet.

Gelten besondere Regeln für den Online-Handel?

Ja. Die Faserzusammensetzung muss in der Produktbeschreibung angegeben werden — sichtbar vor dem Kauf. Bei internationalem Versand ist die Kennzeichnung in der Amtssprache des Ziellandes Pflicht.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?

In Deutschland können Bußgelder von bis zu 10.000 € verhängt werden. Hinzu kommen mögliche Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände.


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