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Product Compliance

Produktkennzeichnung in der EU: Pflichtangaben

Produktkennzeichnung nach EU-Recht: Herstellerangaben, Typnummer, CE, GPSR (Art. 9 und 19) sowie WEEE-, Batterie- und Verpackungssymbole im Überblick.

Von Anton Hermann, Founder & CMO12 min Lesezeit

Produktkennzeichnung nach EU-Recht heißt: Jedes Verbraucherprodukt muss eine Typ-, Chargen- oder Seriennummer und die Angaben des Herstellers tragen, also Name, eingetragenen Handelsnamen oder Marke sowie Post- und elektronische Adresse. Bei Ware aus Drittländern kommen die Angaben des Importeurs hinzu. Das regelt die Produktsicherheitsverordnung GPSR (EU) 2023/988 in Art. 9 und Art. 11. Warn- und Sicherheitshinweise müssen in der Sprache des Landes vorliegen, in dem verkauft wird. Je nach Produkt folgen weitere Zeichen: CE bei Elektrogeräten, Spielzeug oder Maschinen, die durchgestrichene Mülltonne bei Elektrogeräten und Batterien, Verpackungskennzeichen in Ländern wie Frankreich oder Italien. Im Online-Handel verlangt Art. 19 GPSR seit dem 13. Dezember 2024 zusätzlich, dass Hersteller, Produktidentifikation und Sicherheitshinweise im Angebot selbst stehen.

Produktkennzeichnung: Diese Pflichtangaben braucht jedes Produkt

Die folgenden Angaben gelten für praktisch alle Non-Food-Verbraucherprodukte, die in der EU verkauft werden. Sie gehören auf das Produkt selbst. Nur wenn Größe oder Art des Produkts das nicht zulassen, dürfen sie auf die Verpackung oder in ein Begleitdokument.

AngabeWann PflichtRechtsgrundlage
Typ-, Chargen- oder Seriennummer bzw. ein anderes Kennzeichen zur IdentifikationImmerArt. 9 Abs. 5 GPSR
Hersteller: Name, eingetragener Handelsname oder Marke, Postanschrift und elektronische Adresse (E-Mail oder Website)ImmerArt. 9 Abs. 6 GPSR
Importeur: Name, eingetragener Handelsname oder Marke, Post- und elektronische AdresseWenn das Produkt aus einem Land außerhalb der EU eingeführt wirdArt. 11 Abs. 3 GPSR
Gebrauchsanleitung und Sicherheitsinformationen in der LandesspracheWenn das Produkt ohne sie nicht sicher genutzt werden kannArt. 9 Abs. 7 GPSR
CE-KennzeichnungNur bei Produkten, die unter eine EU-Harmonisierungsvorschrift fallenJeweilige Richtlinie oder Verordnung, z. B. Niederspannungs- oder Spielzeugrichtlinie
Produktspezifische Zeichen, z. B. durchgestrichene Mülltonne, Energielabel, FaserzusammensetzungJe nach ProduktkategorieWEEE-Richtlinie bzw. ElektroG, Batterieverordnung, Energieverbrauchskennzeichnung, Textilkennzeichnungsverordnung

Eine allgemeine Pflicht, das Herkunftsland anzugeben („Made in …“), gibt es für Non-Food-Produkte in der EU nicht. Freiwillige Zeichen wie das GS-Zeichen sind erlaubt, ersetzen aber keine Pflichtangabe.

Rechtliche Grundlagen der Produktkennzeichnung

  • GPSR (EU) 2023/988: Grundregeln für alle Verbraucherprodukte, seit dem 13. Dezember 2024 anwendbar. Art. 9 regelt die Herstellerpflichten, Art. 11 die des Importeurs, Art. 19 die Angaben im Online-Angebot. Mehr dazu auf unserer Seite zu GPSR und Amazon.
  • Produktsicherheitsgesetz (ProdSG): Setzt in Deutschland die Produktsicherheitsregeln um und schreibt unter anderem deutsche Sprache für sicherheitsrelevante Informationen vor.
  • EU-Harmonisierungsvorschriften mit CE-Pflicht: Zum Beispiel Niederspannungsrichtlinie, EMV-Richtlinie, Funkanlagenrichtlinie, Spielzeugrichtlinie und Maschinenrecht.
  • Elektro- und Batterierecht: WEEE-Richtlinie 2012/19/EU mit dem deutschen ElektroG sowie die Batterieverordnung (EU) 2023/1542.
  • Verpackungsrecht: Nationale Regeln wie das Verpackungsgesetz in Deutschland oder die Kennzeichnungspflichten in Frankreich. Die EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 (PPWR) soll die Kennzeichnung künftig vereinheitlichen.
  • Produktspezifische Verordnungen: Etwa die Textilkennzeichnungsverordnung (EU) 1007/2011, die Kosmetikverordnung (EG) 1223/2009 oder die Energieverbrauchskennzeichnung (EU) 2017/1369.

GPSR: Kennzeichnung am Produkt und im Online-Angebot

Die GPSR trennt zwei Ebenen. Art. 9 regelt, was der Hersteller am Produkt anbringen muss: Identifikationsnummer, Herstellerangaben und, wo nötig, Anleitung und Sicherheitsinformationen in der Landessprache. Art. 19 regelt, was im Online-Angebot sichtbar sein muss, zum Beispiel auf Amazon:

  1. Name, eingetragener Handelsname oder Marke des Herstellers mit Post- und elektronischer Adresse
  2. Sitzt der Hersteller außerhalb der EU: Name, Post- und elektronische Adresse der verantwortlichen Person in der EU
  3. Angaben zur Identifikation des Produkts, darunter eine Abbildung, der Produkttyp und weitere Produktkennungen
  4. Warn- und Sicherheitshinweise, die auf Produkt oder Verpackung stehen, in der Sprache des Landes, in dem verkauft wird

Nach Art. 16 GPSR braucht jedes Produkt einen verantwortlichen Wirtschaftsakteur mit Sitz in der EU. Für einen Hersteller in Deutschland ist das der Hersteller selbst. Ein Hersteller außerhalb der EU ohne Importeur in der EU benennt dafür zum Beispiel einen EU-Bevollmächtigten (EC REP).

Symbole für Elektrogeräte, Batterien und Verpackungen

Elektro- und Elektronikgeräte:

  • CE-Kennzeichnung, mindestens 5 mm hoch, sichtbar, lesbar und dauerhaft. Welche Richtlinien angewendet wurden, steht in der EU-Konformitätserklärung, nicht auf dem Produkt.
  • Durchgestrichene Mülltonne nach der WEEE-Richtlinie. In Deutschland verlangt das ElektroG zusätzlich die Registrierung bei der Stiftung EAR, und die WEEE-Registrierungsnummer gehört in Angebote und Rechnungen.
  • Energielabel bei Produktgruppen, für die eine delegierte Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung gilt.

Batterien und Geräte mit Batterien:

  • Durchgestrichene Mülltonne für die getrennte Sammlung.
  • Bei Überschreiten der Grenzwerte die chemischen Zeichen Hg, Cd oder Pb.
  • Die Batterieverordnung (EU) 2023/1542 erweitert die Kennzeichnung schrittweise, unter anderem um Angaben zur Kapazität und einen QR-Code.

Verpackungen:

  • Deutschland schreibt kein Symbol auf der Verpackung vor. Pflicht ist die Registrierung im Verpackungsregister LUCID und die Beteiligung an einem dualen System.
  • Frankreich verlangt für Verbraucherverpackungen das Triman-Logo mit Sortierhinweisen (Info-tri).
  • Italien verlangt eine Umweltkennzeichnung der Verpackung mit Materialcode und Entsorgungshinweis.
  • Wer in mehreren EU-Ländern verkauft, muss die Verpackungsregeln jedes Landes einzeln prüfen, bis die PPWR einheitliche Kennzeichen einführt.

Weitere produktspezifische Kennzeichnung

Spielzeug:

  • CE-Kennzeichnung
  • Typ-, Chargen- oder Seriennummer, Hersteller und gegebenenfalls Importeur
  • Warnhinweise, etwa „Nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet“ mit Begründung

Textilien:

  • Faserzusammensetzung in Prozent nach Verordnung (EU) 1007/2011, in der Sprache des Verkaufslandes
  • Pflegesymbole sind in Deutschland freiwillig, aber üblich
  • Details stehen in unserem Artikel zur Textilkennzeichnung

Kosmetik:

  • Name und Anschrift der verantwortlichen Person
  • Nenninhalt, Mindesthaltbarkeitsdatum oder PAO-Symbol
  • Chargennummer, Verwendungszweck, Warnhinweise und Liste der Bestandteile (INCI)

Chemische Produkte und Gemische:

  • Gefahrenpiktogramme, Signalwort sowie H- und P-Sätze nach der CLP-Verordnung (EG) 1272/2008

Sprache der Produktkennzeichnung

Anleitungen und Sicherheitsinformationen müssen in einer Sprache vorliegen, die Verbraucher leicht verstehen und die der jeweilige Mitgliedstaat festlegt. In Deutschland ist das Deutsch. Wer über Amazon in Frankreich, Italien, Spanien, den Niederlanden, Polen oder Schweden verkauft, braucht die sicherheitsrelevanten Angaben in der jeweiligen Landessprache. Kennzeichnung nur auf Englisch oder Chinesisch gehört zu den häufigsten Beanstandungen.

Verantwortlichkeiten in der Lieferkette

AkteurPflichten bei der Kennzeichnung
HerstellerBringt Identifikationsnummer, Herstellerangaben, ggf. CE und Sicherheitsinformationen an (Art. 9 GPSR)
ImporteurPrüft die Kennzeichnung des Herstellers und ergänzt seine eigenen Angaben (Art. 11 GPSR)
HändlerPrüft vor dem Verkauf, ob Hersteller- und Importeurangaben, Identifikationsnummer und Sicherheitsinformationen vorhanden sind (Art. 12 GPSR)
Online-MarktplatzStellt sicher, dass Verkäufer die Angaben aus Art. 19 GPSR hinterlegen können und sie angezeigt werden (Art. 22 GPSR)

CE-Kennzeichnung: Der richtige Ablauf

Die CE-Kennzeichnung ist nur dann Teil der Produktkennzeichnung, wenn eine EU-Harmonisierungsvorschrift sie verlangt. Der Ablauf:

  1. Anwendbare Richtlinien und Verordnungen bestimmen
  2. Harmonisierte Normen prüfen
  3. Konformitätsbewertung durchführen, je nach Produkt mit oder ohne benannte Stelle
  4. Technische Dokumentation erstellen
  5. EU-Konformitätserklärung ausstellen
  6. CE-Zeichen anbringen: sichtbar, lesbar, dauerhaft, mindestens 5 mm hoch

Mehr zur Vorgehensweise steht auf unserer Seite zur CE-Kennzeichnung.

Produktkennzeichnung auf Amazon

Amazon fragt die Angaben aus Art. 19 GPSR als eigene Felder im Angebot ab und kann Angebote ohne diese Angaben in den EU-Stores sperren. Bei vielen Kategorien verlangt Amazon zusätzlich Nachweise wie die EU-Konformitätserklärung, Prüfberichte oder Bilder der Kennzeichnung. Wichtig ist, dass Etikett, Produktbilder und Angaben im Angebot übereinstimmen.

Checkliste zur Produktkennzeichnung

  • Typ-, Chargen- oder Seriennummer am Produkt?
  • Herstellername, Postanschrift und elektronische Adresse am Produkt?
  • Importeur-Angaben (bei Ware aus Drittländern)?
  • CE-Kennzeichnung, falls eine Harmonisierungsvorschrift sie verlangt, und keine, falls nicht?
  • Warnhinweise und Anleitung in der Sprache jedes Verkaufslandes?
  • Produktspezifische Zeichen vollständig (WEEE, Batterie, Energielabel, Textil, Kosmetik, CLP)?
  • Verpackungskennzeichnung für jedes Zielland geprüft (z. B. Triman in Frankreich)?
  • Hersteller, Produktidentifikation und Sicherheitshinweise auch im Amazon-Angebot?

Kategorie- und länderspezifische Listen findest du in unseren Compliance-Checklisten.

Häufige Fehler

  • Kennzeichnung nur auf Englisch oder Chinesisch
  • CE-Zeichen auf Produkten, für die es keine CE-Pflicht gibt, oder ohne Konformitätsbewertung übernommen
  • Importeur-Angaben fehlen bei Ware aus Drittländern
  • Keine elektronische Adresse des Herstellers
  • Angaben stehen nur im Amazon-Angebot, aber nicht am Produkt

Ausblick: Digitaler Produktpass

Mit der Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 (ESPR) führt die EU schrittweise einen Digitalen Produktpass (DPP) ein. Über einen Datenträger wie einen QR-Code sollen Informationen zu Material, Reparierbarkeit und Recycling abrufbar werden. Welche Produktgruppen wann betroffen sind, legen delegierte Rechtsakte fest. Die Batterieverordnung sieht für bestimmte Batterien bereits einen eigenen Batteriepass vor.

SPACEGOATS-Einschätzung: In der Beratungspraxis ist die häufigste Beanstandungsursache nicht eine komplett fehlende Kennzeichnung, sondern eine Kennzeichnung, die nur auf dem Produktfoto in einer alten Version zu sehen ist, während die tatsächlich versendete Ware bereits aktualisiert wurde, oder umgekehrt. Amazon und Marktüberwachungsbehörden gleichen zunehmend das im Listing gezeigte Etikett mit dem physischen Produkt ab. Aktualisieren Sie deshalb Produktfotos und physische Kennzeichnung immer gemeinsam, nie nacheinander.

FAQ

Was ist Produktkennzeichnung? Produktkennzeichnung sind alle Angaben, die auf einem Produkt, seiner Verpackung oder in den Begleitunterlagen stehen müssen, damit es in der EU verkauft werden darf. Dazu gehören Herstellerangaben, eine Typ-, Chargen- oder Seriennummer, Warn- und Sicherheitshinweise in der Landessprache und je nach Produkt Zeichen wie CE, die durchgestrichene Mülltonne oder Verpackungskennzeichen.

Welche Pflichtangaben muss jedes Produkt in der EU tragen? Nach Art. 9 der GPSR (EU) 2023/988 braucht jedes Verbraucherprodukt eine Typ-, Chargen- oder Seriennummer sowie Name, eingetragenen Handelsnamen oder Marke und Post- und elektronische Adresse des Herstellers. Bei Ware aus Drittländern kommen die Angaben des Importeurs dazu (Art. 11 GPSR). Je nach Produktkategorie folgen CE-Kennzeichnung, Warnhinweise und produktspezifische Angaben.

Muss die Kennzeichnung auf Deutsch sein? Gebrauchsanleitungen und Sicherheitsinformationen müssen in einer Sprache vorliegen, die Verbraucher im jeweiligen Land leicht verstehen und die der Mitgliedstaat festlegt. In Deutschland ist das Deutsch. Wer in mehreren EU-Ländern verkauft, braucht diese Angaben in der Sprache jedes Ziellandes.

Was verlangt die GPSR für Online-Angebote? Art. 19 GPSR verlangt im Online-Angebot Herstellername und Post- und elektronische Adresse, bei Herstellern außerhalb der EU die verantwortliche Person in der EU, Angaben zur Produktidentifikation mit Abbildung und Typ sowie die Warn- und Sicherheitshinweise in der Landessprache. Die Regeln gelten seit dem 13. Dezember 2024.

Braucht jedes Produkt ein CE-Zeichen? Nein. Das CE-Zeichen ist nur für Produkte vorgeschrieben, die unter eine EU-Harmonisierungsvorschrift fallen, zum Beispiel Elektrogeräte, Spielzeug oder Maschinen. Produkte ohne solche Vorschrift dürfen kein CE-Zeichen tragen. Für sie gilt die GPSR.

Ist die Herkunftsangabe Made in Pflicht? Eine allgemeine Pflicht zur Herkunftsangabe gibt es für Non-Food-Produkte in der EU nicht. Wer freiwillig Made in Germany angibt, muss aber sicherstellen, dass die Angabe zutrifft, sonst ist sie irreführend.

Welche Konsequenzen drohen bei fehlender oder fehlerhafter Kennzeichnung? Amazon kann betroffene Angebote sperren. Marktüberwachungsbehörden können Bußgelder verhängen, den Verkauf untersagen oder Rückrufe anordnen, und gefährliche Produkte werden im EU-Schnellwarnsystem Safety Gate veröffentlicht.


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