Definition
Produktkennzeichnung umfasst alle gesetzlich vorgeschriebenen und freiwilligen Angaben auf einem Produkt, seiner Verpackung und in Begleitdokumenten. Die Pflichtangaben ergeben sich aus produktspezifischen Richtlinien (CE-Richtlinien, GPSR, Textilkennzeichnungspflicht, REACH/CLP, ElektroG, Verpackungsverordnung u. v. m.) und müssen dauerhaft, gut sichtbar und in der jeweiligen Amtssprache angebracht sein.
Warum ist das wichtig?
Korrekte Kennzeichnung ist einer der häufigsten Prüfpunkte bei der Marktüberwachung und auf Amazon. Fehlende Angaben können Sperrungen, Rückrufe und Bußgelder auslösen — selbst wenn das Produkt technisch sicher ist. Seit Inkrafttreten der GPSR (Dez 2024) sind die Anforderungen an Herstellerangaben und elektronische Kontaktadresse deutlich verschärft worden.
Was ist zu tun?
Standard-Pflichtangaben für die meisten Konsumgüter: (1) Marke / Modellbezeichnung / Charge oder Seriennummer, (2) Name und postalische Anschrift des Herstellers, (3) Name und Anschrift des Importeurs (bei Drittland-Ware), (4) CE-Zeichen (bei harmonisierten Produkten), (5) Warnhinweise und Sicherheitshinweise in der Landessprache, (6) elektronische Kontaktmöglichkeit gemäß GPSR. Zusatzkennzeichnungen je nach Produkttyp: WEEE-Mülltonne (Elektronik), Energielabel (Energieprodukte), Textilfaserzusammensetzung (Textilien), CLP-Piktogramme (Chemikalien).
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Praxis-Beispiele
• Eine Bluetooth-Lampe trägt: CE-Zeichen, Hersteller- und Importeur-Anschrift, WEEE-Mülltonne, Modellnummer, Energieeffizienzklasse, Warnhinweise gemäß LVD. • Ein Baumwoll-T-Shirt trägt: Faserzusammensetzung (z. B. „100% Baumwolle“), Hersteller, Größe, Pflegehinweise und Herkunftskennzeichnung. • Ein Putzmittel trägt: CLP-Gefahrensymbol, H-/P-Sätze, Inhaltsangabe, Hersteller und elektronische Kontaktadresse nach GPSR.
Typische Fehler
• Angaben nur auf dem Amazon-Listing, nicht aber physisch am Produkt. • Hersteller-/Importeur-Angaben fehlen oder sind unleserlich klein. • Warnhinweise nur in Englisch statt in der Landessprache des Verkaufslandes. • Vergessen der elektronischen Kontaktadresse seit GPSR-Geltung. • Falsche CE-Kennzeichnung-Größe (mind. 5 mm Höhe vorgeschrieben).
Häufige Fragen
Welche Angaben sind auf einem Produkt verpflichtend?+
Mindestens: Hersteller-Name und postalische Anschrift, Modell- oder Chargennummer, anwendbare Konformitätszeichen (z. B. CE), Warnhinweise in der Amtssprache. Seit GPSR zusätzlich eine elektronische Kontaktadresse für Verbraucher. Bei Drittlandware kommt der Importeur hinzu. Branchenspezifische Vorgaben (WEEE, Energielabel, Textilkennzeichnung, CLP) ergänzen die Basis.
Reichen die Angaben auf dem Amazon-Listing?+
Nein. Die meisten Kennzeichnungspflichten gelten für das physische Produkt oder seine Verpackung. Listing-Angaben sind zusätzlich nötig, ersetzen aber nicht die physische Kennzeichnung. Marktüberwachungsbehörden bestellen Testkäufe und prüfen das Produkt direkt.
Wie groß muss das CE-Zeichen sein?+
Mindestens 5 mm hoch und muss die Proportionen des Originals einhalten. Bei sehr kleinen Produkten kann es ausnahmsweise auf der Verpackung oder dem Begleitdokument angebracht werden, sofern die jeweilige Richtlinie das zulässt.
In welcher Sprache müssen Warnhinweise stehen?+
In allen Amtssprachen der EU-Mitgliedstaaten, in denen das Produkt verkauft wird. Für Deutschland und Österreich also Deutsch. Multilinguale Etiketten sind zulässig, sofern alle Pflichttexte vollständig sind.
