Definition
Die CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging — EG Nr. 1272/2008) regelt seit 2009 EU-weit die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Stoffen und Gemischen. Sie setzt das international harmonisierte System der Vereinten Nationen (GHS) in EU-Recht um und bildet die Grundlage für die Gefahrenkommunikation gegenüber Anwendern, Verbrauchern und Behörden. Sie ergänzt die REACH-Verordnung um den Bereich der Gefahrenkennzeichnung.
Warum ist das wichtig?
Produkte mit chemischen Stoffen — von Reinigungsmitteln über Lacke und Klebstoffe bis hin zu Kosmetik-Komponenten — müssen nach CLP korrekt eingestuft und gekennzeichnet sein. Fehlende oder falsche Gefahrenpiktogramme, fehlende H- und P-Sätze oder eine fehlerhafte Übersetzung ins Deutsche führen regelmäßig zu Verkaufsverboten, RAPEX-Meldungen und Listing-Sperrungen auf Amazon. Bei Online-Handel ist die korrekte CLP-Kennzeichnung auch in der Produktdetailseite verpflichtend.
Was ist zu tun?
Hersteller und Importeure müssen ihre Stoffe selbst einstufen (Selbsteinstufung gemäß Anhang I CLP), bei der ECHA das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L Inventory) bedienen und Produkte korrekt mit den vorgeschriebenen Elementen kennzeichnen: Gefahrenpiktogramme (rote Raute mit schwarzem Symbol), Signalwort („Gefahr" oder „Achtung"), H-Sätze, P-Sätze, Produktidentifikator, Nennmenge und Lieferant. Die Kennzeichnung muss in der Sprache des Verkaufslandes erfolgen.
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Praxis-Beispiele
• Ein Hersteller von Allzweckreinigern stuft das Produkt als reizend (H319 — Verursacht schwere Augenreizung) ein und verwendet das Piktogramm GHS07 mit Signalwort „Achtung". • Ein Importeur von Klebstoffen muss bei einem als entzündbar eingestuften Produkt die Piktogramme GHS02 (Flamme) plus die zugehörigen H- und P-Sätze auf der Verpackung anbringen. • Eine Kosmetik-Marke achtet darauf, dass ätherische Öle in höherer Konzentration als CLP-pflichtige Mischungen gekennzeichnet werden — auch wenn sie als „natürlich" beworben werden. • Online-Listings für CLP-pflichtige Produkte müssen die wichtigsten Kennzeichnungselemente (Piktogramm, Signalwort, H-Sätze) bereits in der Produktbeschreibung sichtbar machen.
Häufige Fragen
Was ist die CLP-Verordnung?+
Die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ist die EU-weite Vorschrift zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Stoffen und Gemischen. Sie setzt das international harmonisierte System der Vereinten Nationen (GHS) in EU-Recht um und gilt seit 2009 für Stoffe, seit 2010/2015 für Gemische.
Wer ist von der CLP-Verordnung betroffen?+
Alle Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender von chemischen Stoffen und Gemischen in der EU. Das umfasst auch Online-Händler von Reinigungsmitteln, Lacken, Klebstoffen, Kosmetik-Vorprodukten und vielen weiteren Konsumgütern. Reine Endverbraucher sind nicht direkt betroffen — sie sollen aber durch die CLP-Kennzeichnung über Gefahren informiert werden.
Welche Kennzeichnungselemente verlangt die CLP-Verordnung?+
Pflichtelemente auf der Verpackung sind: Produktidentifikator (Bezeichnung), Nennmenge, Name und Anschrift des Lieferanten, Gefahrenpiktogramm(e), Signalwort („Gefahr" oder „Achtung"), H-Sätze (Gefahrenhinweise), P-Sätze (Sicherheitshinweise) sowie ergänzende Informationen wie EUH-Sätze. Die Kennzeichnung muss in der Sprache des Verkaufslandes erfolgen.
Was sind H-Sätze und P-Sätze?+
H-Sätze (Hazard Statements) beschreiben die spezifische Gefahr eines Stoffes — z. B. H225 „Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar". P-Sätze (Precaution Statements) geben Sicherheitsmaßnahmen vor — z. B. P210 „Von Hitze fernhalten". Die genauen Codes und Wortlaute sind in Anhang IV der CLP-Verordnung festgelegt und müssen wortgetreu verwendet werden.
Was ist der Unterschied zwischen CLP und REACH?+
REACH regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien — also welche Stoffe in der EU überhaupt verkehrsfähig sind. CLP regelt parallel dazu, wie die Gefahren dieser Stoffe gegenüber Anwendern und Verbrauchern kommuniziert werden müssen. Beide Verordnungen werden von der ECHA verwaltet und greifen ineinander.
Was passiert bei Verstößen gegen die CLP-Verordnung?+
Mögliche Konsequenzen reichen von Bußgeldern bis 100.000 € über Verkaufsverbote und Marktrücknahme bis hin zu strafrechtlichen Folgen bei vorsätzlicher Gesundheitsgefährdung. Amazon und andere Plattformen sperren Listings ohne korrekte CLP-Kennzeichnung. Bei wiederholten Verstößen drohen RAPEX-Meldungen und gewerberechtliche Maßnahmen.
