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CLP-Verordnung

Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Stoffe

Klarer erklärt für Marktplätze, Hersteller und Importeure.

Definition

Die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Stoffen und Gemischen in der EU. Sie setzt das weltweit harmonisierte System (GHS) der Vereinten Nationen um.

Warum ist das wichtig?

Produkte mit chemischen Stoffen müssen nach CLP korrekt gekennzeichnet sein. Fehlende Gefahrenpiktogramme oder H- und P-Sätze führen regelmäßig zu Sperrungen und RAPEX-Meldungen.

Was ist zu tun?

Hersteller und Importeure müssen ihre Stoffe selbst einstufen, bei der ECHA melden und korrekt kennzeichnen. Die Kennzeichnung umfasst Gefahrenpiktogramme, Signalwörter sowie Gefahren- und Sicherheitshinweise.

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