Definition
Im EU-Produktrecht ist der Hersteller die Person oder Firma, die ein Produkt herstellt oder herstellen lässt und unter eigenem Namen vermarktet. Der Hersteller trägt die Hauptverantwortung für Produktsicherheit, Konformität und die korrekte Kennzeichnung des Produkts. Die Definition findet sich u. a. in Art. 3 Nr. 8 der EU-Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020 sowie in Art. 3 Nr. 8 der GPSR (Verordnung (EU) 2023/988).
Warum ist das wichtig?
Private-Label-Seller auf Amazon gelten rechtlich als Hersteller, auch wenn die Produktion ausgelagert ist. Diese Pflicht lässt sich nicht vertraglich auf den Lieferanten abwälzen. Die Konsequenz: voller Pflichtenkatalog aus Produktsicherheits-, Chemikalien- und Stoffrecht — von der Risikobewertung über die technische Dokumentation bis zur Marktbeobachtung nach Inverkehrbringen.
Was ist zu tun?
Als Hersteller verantwortet man die gesamte Konformitätsbewertung: Risikobewertung, Prüfung, technische Dokumentation, Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung. Zusätzlich müssen Name, eingetragener Handelsname oder Marke und postalische Anschrift auf dem Produkt — oder bei Größenmangel auf der Verpackung oder dem Begleitdokument — angebracht sein. Nach GPSR ist seit Dez 2024 eine elektronische Kontaktadresse für Verbraucheranfragen Pflicht.
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Praxis-Beispiele
• Eine deutsche Marke entwirft eine Bluetooth-Lampe, lässt sie in China fertigen und verkauft sie unter eigenem Markennamen auf Amazon DE → der Amazon-Seller ist der Hersteller, nicht der chinesische Fertiger. • Ein Händler kauft ein No-Name-Produkt aus China, bringt das eigene Logo an und verkauft es → durch das Anbringen des eigenen Namens wird er rechtlich zum Hersteller (Quasi-Hersteller-Regel). • Eine Agentur produziert für mehrere Marken in Lohnfertigung — die Markeninhaber sind die Hersteller, nicht die Produktionsstätte.
Typische Fehler
• Annahme, dass der chinesische Lieferant Hersteller bleibt — das ist falsch, sobald die eigene Marke aufgebracht wird. • Fehlende oder fehlerhafte Herstellerangabe direkt auf dem Produkt (nur in Listing-Beschreibung reicht nicht). • Keine elektronische Kontaktmöglichkeit gemäß GPSR seit 13. Dezember 2024. • Verlassen auf Konformitätsbescheinigungen des Lieferanten ohne eigene Bewertung.
Häufige Fragen
Bin ich als Amazon Private-Label-Seller Hersteller?+
Ja. Wer ein Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke in der EU in Verkehr bringt, gilt rechtlich als Hersteller — unabhängig davon, ob die tatsächliche Produktion ausgelagert ist. Das gilt auch dann, wenn ein vorhandenes Produkt nur mit dem eigenen Logo versehen wird (Quasi-Hersteller).
Welche Pflichten habe ich als Hersteller?+
Risikobewertung, technische Dokumentation, Konformitätsbewertung nach allen anwendbaren EU-Richtlinien, Ausstellen der Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung, Anbringen von Hersteller-Identifikationsdaten und elektronischer Kontaktadresse, sowie Marktbeobachtung und Pflicht zu Rückrufen bei Risiken.
Kann ich die Herstellerpflichten an den Lieferanten abtreten?+
Nein. Die Herstellerverantwortung folgt der Marke, nicht dem Produktionsort. Verträge mit dem Lieferanten regeln Regress, ändern aber nichts an der gesetzlichen Verantwortung gegenüber Behörden und Verbrauchern.
Was ist der Unterschied zwischen Hersteller und Importeur?+
Der Hersteller bringt ein Produkt unter eigenem Namen in den Markt. Der Importeur bringt ein Produkt aus einem Nicht-EU-Staat erstmals auf den EU-Markt — ohne dabei den Markennamen zu ändern. Wer Ware aus China importiert und unter eigener Marke verkauft, ist Hersteller; wer dieselbe Ware unter Fremdmarke verkauft, ist Importeur.
