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Biozidverordnung

EU-Verordnung (EU) Nr. 528/2012

Klarer erklärt für Marktplätze, Hersteller und Importeure.

Definition

Die Biozidverordnung (EU) Nr. 528/2012 regelt das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten in der EU. Biozide sind Wirkstoffe oder Gemische zur Bekämpfung von Schadorganismen, zum Beispiel Desinfektionsmittel, Insektizide oder Holzschutzmittel.

Warum ist das wichtig?

Für Amazon-Seller ist die Biozidverordnung besonders relevant bei Produkten wie Insektensprays, Desinfektionsmitteln, Anti-Schimmel-Mitteln oder Mottenschutzmitteln. Ohne gültige Zulassung dürfen solche Produkte in der EU nicht verkauft werden.

Was ist zu tun?

Vor dem Vertrieb muss geprüft werden, ob ein Produkt unter die Biozidverordnung fällt. Falls ja, ist eine Zulassung bei der ECHA erforderlich. Der Prozess kann mehrere Jahre dauern. Bei Unsicherheit hilft der REACH-CLP-Biozid Helpdesk der BAuA.

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