Ueberblick
Sport- und Fitnessgeräte koennen je nach Produkttyp unter verschiedene EU-Rechtsvorschriften fallen, die eine CE-Kennzeichnung erfordern. Stationaere Fitnessgeräte (Laufbaender, Ergometer, Kraftstationen) muessen die EN ISO 20957-Reihe erfuellen und fallen bei motorisierten Geräten zusätzlich unter die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Sportliche Schutzausruestung (Helme, Protektoren, Klettergurte, Sicherungssysteme) unterliegt der PSA-Verordnung (EU) 2016/425, die drei Risikokategorien mit unterschiedlichen Konformitätsbewertungsverfahren definiert. Für den deutschen Markt gelten ergaenzend das ProdSG und die jeweiligen Durchfuehrungsverordnungen. Diese Checkliste fuehrt durch den gesamten CE-Kennzeichnungsprozess für Sport- und Fitnessgeräte.
