Ueberblick
Die CE-Kennzeichnung für Spielzeug ist gemaess der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG in der gesamten EU zwingend vorgeschrieben. In Italien überwacht das Ministerium für Unternehmen und Made in Italy (MIMIT) zusammen mit den Camere di Commercio und der Guardia di Finanza die Einhaltung. Für den italienischen Markt gelten zusätzliche nationale Anforderungen: Alle Sicherheitswarnungen und Gebrauchsanweisungen muessen in italienischer Sprache vorliegen (Codice del Consumo, D.Lgs. 206/2005). Zusätzlich muessen sich Erstinverkehrbringer bei CONAI (Consorzio Nazionale Imballaggi) für die Spielzeugverpackung registrieren und die Verpackung nach D.Lgs. 116/2020 mit Materialcodes und Entsorgungshinweisen kennzeichnen. Die GPSR (Verordnung (EU) 2023/988) ergaenzt seit Dezember 2024 die bestehenden Anforderungen um zusätzliche Pflichten wie den EU-Verantwortlichen und erweiterte Rueckverfolgbarkeit.
