Q1Brauche ich sowohl LVD- als auch Maschinenrichtlinien-Konformität für eine Küchenmaschine?
Ja, in den meisten Faellen. Die LVD deckt die elektrischen Sicherheitsrisiken ab (Isolierung, Erwaermung, elektrischer Schlag), waehrend die Maschinenrichtlinie die mechanischen Risiken durch bewegliche Teile (Schneidmesser, Ruehrwerk, Knethaken) adressiert. Beide Richtlinien erfordern separate Konformitätsbewertungen und muessen in der EU-Konformitätserklaerung referenziert werden.
Q2Welche EN 60335-2-xx Norm gilt für mein Küchengeraet?
Die häufigsten Teilnormen für Küchengeräte: EN 60335-2-9 (Grillgeräte, Toaster, Waffeleisen), EN 60335-2-14 (Küchenmaschinen, Mixer), EN 60335-2-15 (Wasserkocher, Kaffeemaschinen), EN 60335-2-24 (Kuehlgeräte), EN 60335-2-25 (Mikrowellen), EN 60335-2-36 (gewerbliche Kochgeräte). Manche Geräte fallen unter mehrere Teilnormen - ein akkreditiertes Labor kann die richtige Zuordnung vornehmen.
Q3Muss mein Küchengeraet in die EPREL-Datenbank eingetragen werden?
Nur wenn es unter die EU-Energieverbrauchskennzeichnung faellt. Betroffene Küchengeräte: Kuehlschraenke und Gefriergeräte (Verordnung (EU) 2019/2016), Geschirrspueler (Verordnung (EU) 2019/2017), Backofen und Dunstabzugshauben (Verordnung (EU) Nr. 65/2014 und 66/2014). Kleingeräte wie Mixer, Toaster und Wasserkocher benoetigen keine EPREL-Registrierung.
Q4Was muss ich bei Küchengeräten mit WLAN oder Bluetooth beachten?
Küchengeräte mit Funkfunktionen (WLAN, Bluetooth, Zigbee) fallen zusätzlich unter die Funkgeräterichtlinie (RED) 2014/53/EU. Diese erfordert separate Funkprüfungen, eine Registrierung und ab dem 1. August 2025 die Einhaltung der Cybersecurity-Anforderungen (delegierte Verordnung (EU) 2022/30). Die RED ersetzt in ihrem Anwendungsbereich die LVD und EMV-Richtlinie für die Funkaspekte.
Q5Reicht ein chinesischer Testbericht oder brauche ich einen europaeischen?
Ein Testbericht eines chinesischen Labors wird von der deutschen Marktaufsicht in der Regel nicht akzeptiert, es sei denn, das Labor ist nach ISO 17025 akkreditiert und diese Akkreditierung wird durch ein ILAC-MRA-Mitglied (z.B. CNAS) anerkannt. In der Praxis empfiehlt sich eine Prüfung durch ein in der EU anerkanntes Labor (TUeV, SGS, Intertek, Bureau Veritas) oder zumindest eine Validierung der chinesischen Berichte durch ein EU-Labor.
Q6Wie unterscheidet sich die CE-Kennzeichnung für Grossgeräte und Kleingeräte?
Die grundlegenden CE-Anforderungen (LVD, EMV, RoHS) sind identisch. Unterschiede bestehen bei: WEEE-Sammelgruppe (Grossgeräte in Gruppe 4 vs. Kleingeräte in Gruppe 5, mit unterschiedlichen Gebühren), Energieeffizienz-Kennzeichnungspflicht (nur für bestimmte Grossgeräte), Oekodesign-Anforderungen (produktspezifische Verordnungen für Grossgeräte). Grossgeräte erfordern oft umfangreichere Prüfungen und hoehere Testkosten.