Ueberblick
Im Vereinigten Koenigreich unterliegen Kosmetikprodukte einem eigenständigen Regulierungsrahmen, der nach dem Brexit von der EU-Kosmetikverordnung abgekoppelt wurde. Die UK Cosmetics Regulation (aufbauend auf der retained EU Regulation 1223/2009) bildet die Grundlage. Statt des EU-CPNP muessen Produkte beim Submit Cosmetic Product Notification (SCPN) des britischen Office for Product Safety and Standards (OPSS) notifiziert werden. Ein UK Responsible Person ist Pflicht für alle Nicht-UK-Hersteller. Anders als die EU-GPSR gilt im UK weiterhin die General Product Safety Regulations 2005 als allgemeines Produktsicherheitsgesetz – die UK hat die EU-GPSR 2023 nicht übernommen.
