Definition
Die Konformitätserklärung (englisch: Declaration of Conformity, DoC) ist das formale Dokument, mit dem ein Hersteller rechtsverbindlich erklärt, dass sein Produkt alle anwendbaren EU-Vorschriften erfüllt. Ohne gültige Konformitätserklärung darf ein reguliertes Produkt nicht in der EU in Verkehr gebracht werden. Die Pflicht zur Konformitätserklärung ergibt sich aus jeder relevanten EU-Richtlinie einzeln (z. B. Art. 15 LVD, Art. 14 EMV).
Warum ist das wichtig?
Die DoC ist das erste Dokument, das Behörden, Amazon und Online-Marktplätze bei einer Compliance-Prüfung anfordern. Eine fehlende oder fehlerhafte DoC ist einer der häufigsten Gründe für Enforcement-Actions, Listing-Sperrungen und Verkaufsverbote. Zollbehörden können bei Importen die Vorlage verlangen — fehlt die DoC, wird die Ware nicht freigegeben.
Was ist zu tun?
Eine vollständige DoC enthält mindestens: (1) eindeutige Identifikation des Produkts (Modellnummer, Typ), (2) Name und Anschrift des Herstellers, (3) Liste aller anwendbaren EU-Richtlinien und Verordnungen mit Fundstellen, (4) Liste der angewendeten harmonisierten Normen mit Versionsstand, (5) Ort, Datum und Unterschrift des Bevollmächtigten. Pro Produkt eine DoC, nicht pro Richtlinie. Die DoC muss mindestens 10 Jahre nach dem letzten Inverkehrbringen aufbewahrt werden.
Brauchen Sie Unterstützung? Unser Product Compliance Consulting prüft Ihre Produkte und begleitet Sie durch den gesamten Prozess — ab 149 €.
Praxis-Beispiele
• Für eine Bluetooth-Box: DoC verweist auf RED (2014/53/EU), EMV-Richtlinie, RoHS, REACH und nennt die angewandten Normen wie EN 300 328, EN 62368-1. • Für ein Holzspielzeug: DoC verweist auf Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG, REACH und nennt EN 71-1, EN 71-3. • Eine vereinfachte EU-Konformitätserklärung (für RED-Produkte) kann auf der Verpackung als Kurzform stehen, die vollständige Version muss online abrufbar sein.
Typische Fehler
• DoC nennt nicht alle anwendbaren Richtlinien (z. B. Vergessen von RoHS oder REACH). • Versionsstand der Normen fehlt oder ist veraltet. • Unterschrift fehlt oder Person ist nicht bevollmächtigt. • DoC nicht in der Sprache des Mitgliedstaates verfügbar, in dem das Produkt verkauft wird. • Vermischung von DoC und Konformitätsbescheinigung des Lieferanten.
Häufige Fragen
Was muss in einer Konformitätserklärung stehen?+
Eindeutige Produktidentifikation, Name und Anschrift des Herstellers, Auflistung aller anwendbaren EU-Richtlinien und Verordnungen, angewandte harmonisierte Normen mit Versionsstand sowie Ort, Datum und Unterschrift des Bevollmächtigten. Der Mindestumfang ist in den einzelnen EU-Richtlinien (z. B. Anhang IV der LVD) vorgegeben.
Brauche ich pro Richtlinie eine eigene Konformitätserklärung?+
Nein. Eine einzige DoC pro Produkt deckt alle anwendbaren Richtlinien und Verordnungen ab. Sie enthält dann den vollständigen Index aller relevanten EU-Rechtsakte.
Wie lange muss die Konformitätserklärung aufbewahrt werden?+
Mindestens 10 Jahre nach dem Inverkehrbringen des letzten Exemplars. Die DoC muss in dieser Zeit jederzeit Behörden vorgelegt werden können — auch wenn das Produkt längst aus dem Sortiment ist.
In welcher Sprache muss die Konformitätserklärung verfasst sein?+
Mindestens in der Amtssprache des EU-Mitgliedstaates, in dem das Produkt vermarktet wird. Für den deutschen Markt also auf Deutsch. Die Original-DoC darf auf Englisch sein, sofern Übersetzungen auf Behördenanfrage bereitgestellt werden.
Wer darf die Konformitätserklärung unterzeichnen?+
Der Hersteller oder eine bevollmächtigte Person (z. B. Geschäftsführer, Compliance-Verantwortlicher, EC Rep). Die Person muss namentlich genannt sein und Zugriff auf die technische Dokumentation haben.
