Verpackungsgesetz Deutschland: Darauf musst du achten
Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft und hat die bis dahin geltende Verpackungsverordnung abgelöst. Es betrifft jeden, der verpackte Waren in Deutschland in Verkehr bringt — vom Großhersteller bis zum kleinen Online-Händler. Wer die Vorgaben nicht einhält, riskiert Bußgelder von bis zu 200.000 € und ein Verkaufsverbot.
Ziele des Verpackungsgesetzes
Das VerpackG verfolgt klare umweltpolitische Ziele:
- Verpackungsmüll reduzieren und die Umweltbelastung senken
- Recyclingquoten erhöhen für verschiedene Materialarten
- Wiederverwendung fördern und ökologisches Denken belohnen
- Die EU-Verpackungsrichtlinie in deutsches Recht umsetzen
Deutschland erzeugt pro Kopf über 225 kg Verpackungsabfall pro Jahr — eine der höchsten Raten in Europa. Das Verpackungsgesetz soll diese Menge schrittweise senken.
Wer ist vom Verpackungsgesetz betroffen?
Das Gesetz richtet sich an alle Unternehmen, die erstmals mit Ware befüllte Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringen. Im Fachjargon werden diese als Erstinverkehrbringer bezeichnet. Dazu gehören:
- Hersteller und Produzenten verpackter Waren
- Importeure, die verpackte Produkte aus dem Ausland einführen
- Online-Händler, die Waren versenden
- Fulfillment-Dienstleister, die im Auftrag verpacken und versenden
- Stationäre Händler, die Eigenmarken oder Serviceverpackungen einsetzen
Wichtig für Amazon-Verkäufer: Auch wer über FBA (Fulfillment by Amazon) verkauft, ist als Erstinverkehrbringer verantwortlich — nicht Amazon.
Systembeteiligungspflichtige Verpackungen
Verpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, müssen an einem dualen Entsorgungssystem beteiligt werden.
Drei Hauptkategorien
| Kategorie | Beispiele |
|---|---|
| Verkaufsverpackungen | Flaschen, Dosen, Folien, Schachteln |
| Serviceverpackungen | Tragetüten, Coffee-to-go-Becher, Einwickelpapier |
| Versandverpackungen | Kartons, Luftpolsterfolien, Füllmaterial |
Ausnahmen
Nicht alle Verpackungen unterliegen der Systembeteiligungspflicht:
- Transportverpackungen im Großhandel (z. B. Paletten, Stretchfolie)
- Mehrwegverpackungen mit funktionierendem Rücknahmesystem
- Einweggetränkeverpackungen, die dem Pfandsystem unterliegen
- Verpackungen für Gefahrstoffe mit Rücknahme- und Entsorgungspflicht
Registrierung bei LUCID
Seit dem 1. Juli 2022 müssen sich alle Unternehmen, die verpackte Waren in Deutschland verkaufen, im LUCID-Verpackungsregister der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registrieren. Die Registrierung ist Voraussetzung dafür, verpackte Produkte überhaupt in Deutschland vertreiben zu dürfen.
Was wird bei LUCID registriert?
- Name und Anschrift des Unternehmens
- Alle Markennamen, unter denen verkauft wird
- Art und Material der Verpackungen
- Der jeweilige duale System-Anbieter
Ohne LUCID-Registrierung kein Verkauf
Amazon und andere Marktplätze überprüfen zunehmend, ob Verkäufer im LUCID-Register eingetragen sind. Fehlende Registrierungen können zu Listing-Deaktivierungen führen.
Lizenzierung bei einem dualen System
Nach der LUCID-Registrierung muss die Verpackung bei einem dualen System lizenziert werden. In Deutschland gibt es derzeit zehn zugelassene Systembetreiber, darunter:
- Der Grüne Punkt (DSD)
- Interseroh+
- Reclay
- BellandVision
- Zentek
Die Lizenzgebühr richtet sich nach Material und Menge der Verpackungen. Typische Materialien und ihre Recyclingquoten:
| Material | Recyclingquote (Ziel) |
|---|---|
| Glas | 90 % |
| Papier/Pappe/Karton | 90 % |
| Eisenmetalle | 90 % |
| Aluminium | 90 % |
| Getränkekartons | 80 % |
| Kunststoffe | 63 % |
Mengenmeldung und Vollständigkeitserklärung
Unternehmen müssen ihre Verpackungsmengen jährlich melden — sowohl an das duale System als auch an die ZSVR über LUCID. Die Daten müssen übereinstimmen (Datenmeldung in Übereinstimmung bringen).
Vollständigkeitserklärung
Ab bestimmten Mengenschwellen ist zusätzlich eine Vollständigkeitserklärung abzugeben:
| Material | Schwellenwert |
|---|---|
| Glas | 80.000 kg/Jahr |
| Papier/Pappe/Karton | 50.000 kg/Jahr |
| Kunststoffe und Verbunde | 30.000 kg/Jahr |
Die Vollständigkeitserklärung muss von einem registrierten Sachverständigen, einem Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer geprüft werden.
Änderungen und Neuregelungen seit 2024
Das Verpackungsgesetz wird regelmäßig angepasst. Wichtige Neuerungen:
Erweiterte Pfandpflicht
Seit Januar 2024 gilt eine Pfandpflicht für Milchmischgetränke in Einweg-Kunststoffflaschen (25 Cent Pfand). Zuvor waren Milchprodukte von der Pfandpflicht ausgenommen.
Verbundene Verschlüsse
Seit dem 3. Juli 2024 müssen Getränkebehälter bis drei Liter fest verbundene Verschlüsse haben (Tethered Caps). Deckel dürfen nicht mehr separat vom Behälter abgelöst werden können.
Mehrwegangebotspflicht
Gastronomie- und Imbissbetriebe müssen für Speisen und Getränke zum Mitnehmen Mehrwegalternativen anbieten. Diese dürfen nicht teurer als die Einwegvariante sein.
Rezyklateinsatz
Ab 2025 müssen PET-Einweggetränkeflaschen mindestens 25 % Recyclingmaterial (Rezyklat) enthalten. Ab 2030 steigt die Quote auf 30 % für alle Einweg-Kunststoffgetränkeflaschen.
EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
Die EU arbeitet an einer neuen Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR), die voraussichtlich ab 2025/2026 stufenweise in Kraft tritt. Ziel: Bis 2030 sollen alle Verpackungen in der EU recyclingfähig sein, und der Verpackungsmüll soll bis 2040 um 15 % reduziert werden.
Pfandpflicht und Mehrwegquoten
Aktueller Stand der Pfandpflicht
Das Einwegpfand von 25 Cent gilt für:
- Einweg-Kunststoffflaschen
- Getränkedosen
- Seit 2024 auch für Milchmischgetränke in Kunststoffflaschen
Mehrwegquoten
Das Verpackungsgesetz sieht eine Mehrwegquote von 70 % für Getränkeverpackungen vor. Stand 2021 lag die tatsächliche Quote bei nur 42,6 % — insbesondere bei Säften und Milchprodukten werden Mehrwegverpackungen kaum eingesetzt.
Innerhalb eines Radius von 600 km sind Glas-Mehrwegflaschen ökologisch deutlich vorteilhafter als Einwegverpackungen.
Strafen bei Verstößen
Das Verpackungsgesetz sieht empfindliche Sanktionen vor:
| Verstoß | Mögliche Strafe |
|---|---|
| Fehlende LUCID-Registrierung | Bis zu 100.000 € |
| Fehlende Systembeteiligung | Bis zu 200.000 € |
| Falsche Mengenmeldung | Bis zu 100.000 € |
| Fehlende Vollständigkeitserklärung | Bis zu 100.000 € |
| Verstoß gegen Pfandpflicht | Bis zu 200.000 € |
Zusätzlich drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände, die schnell kostspielig werden können.
Praxisbeispiel: In der Woche ab dem 5. Juli 2019 hat die ZSVR über 2.000 Verstöße an die zuständigen Landesbehörden übermittelt.
Checkliste für Amazon-Verkäufer
- ✅ Im LUCID-Verpackungsregister registrieren
- ✅ Verpackungen bei einem dualen System lizenzieren
- ✅ Jährliche Mengenmeldung abgeben (an duales System UND LUCID)
- ✅ Datenabgleich zwischen LUCID und dualem System sicherstellen
- ✅ Vollständigkeitserklärung prüfen (bei Überschreitung der Schwellenwerte)
- ✅ Alle Markennamen im LUCID registrieren
- ✅ Bei Änderungen (neue Produkte, neue Marken) zeitnah aktualisieren
FAQ
Was ist das Verpackungsgesetz und wann ist es in Kraft getreten? Das VerpackG gilt seit dem 1. Januar 2019. Es soll Verpackungsabfälle reduzieren und Recyclingquoten erhöhen, indem es Hersteller und Händler zu Registrierung und Lizenzierung verpflichtet.
Welche Unternehmen sind betroffen? Alle Unternehmen, die verpackte Waren erstmals in Deutschland in Verkehr bringen — einschließlich Online-Händler, Amazon-Verkäufer, Hersteller und Importeure.
Was bedeutet Systembeteiligungspflicht? Verpackungen, die beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, müssen bei einem dualen System lizenziert und die Kosten für deren Entsorgung und Recycling übernommen werden.
Was muss bei LUCID gemeldet werden? Unternehmen registrieren sich mit ihren Stammdaten, Markennamen und Verpackungsarten. Die jährlichen Mengen werden nach Material aufgeschlüsselt gemeldet.
Welche Neuerungen gelten seit 2024? Milchmischgetränke unterliegen der Pfandpflicht, Getränkebehälter benötigen fest verbundene Verschlüsse, und die Gastronomie muss Mehrwegalternativen anbieten.
Was passiert bei Verstößen? Bußgelder von bis zu 200.000 € sind möglich. Hinzu kommen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und potenzielle Verkaufsverbote.
Was ist eine Lizenzgebühr? Die Gebühr, die Unternehmen an ein duales System zahlen, damit dieses die Sammlung, Sortierung und Verwertung der Verpackungsabfälle übernimmt. Die Höhe richtet sich nach Material und Menge.
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