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Product Compliance

CLP Verordnung: Gefahrstoffe sicher kennzeichnen

Die CLP-Verordnung spielt eine entscheidende Rolle für die chemische Sicherheit in der EU durch Klassifizierung, Kennzeichnung und Verpackung.

·15 min Lesezeit

CLP Verordnung: Gefahrstoffe sicher kennzeichnen

Was ist die CLP-Verordnung?

Die CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging — Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) ist das zentrale Regelwerk der EU zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Stoffen und Gemischen. Sie basiert auf dem weltweit harmonisierten System (GHS) der Vereinten Nationen und gilt seit dem 20. Januar 2009 in allen EU-Mitgliedstaaten.

Für Amazon-Seller und Marken, die chemische Produkte wie Reinigungsmittel, Klebstoffe, Farben, Kosmetika mit bestimmten Inhaltsstoffen oder Duftkerzen verkaufen, ist die CLP-Verordnung direkt relevant. Falsche oder fehlende Kennzeichnung kann zu Listing-Sperrungen, Bußgeldern und Produktrückrufen führen.

Grundlagen der CLP-Verordnung

Zweck und Bedeutung

Das Ziel der CLP-Verordnung ist es, Menschen und Umwelt vor den Gefahren chemischer Stoffe zu schützen. Sie schafft ein einheitliches System, mit dem Gefahren von Chemikalien identifiziert und kommuniziert werden. Seit dem 1. Juni 2015 ist die CLP-Verordnung das allein gültige Regelwerk für die Einstufung und Kennzeichnung in der EU — sie löste die früheren Richtlinien 67/548/EWG (Stoffe) und 1999/45/EG (Gemische) vollständig ab.

Das Global Harmonisierte System (GHS)

Das GHS wurde 1992 auf der UN-Konferenz in Rio de Janeiro initiiert und 2002 von einer UN-Kommission verabschiedet. Die EU übernahm das System 2008 mit der CLP-Verordnung und passte es an europäische Gegebenheiten an. Ziel ist eine weltweit einheitliche Gefahrenkommunikation: gleiche Piktogramme, gleiche Signalwörter, gleiche Gefahrenhinweise — unabhängig vom Land.

Wichtige Neuerungen durch die CLP-Verordnung

  • Neue Piktogramme: Rot umrandete Rauten ersetzten die alten orangefarbenen Gefahrensymbole
  • Signalwörter: „Gefahr" (für schwerwiegende Gefahren) und „Achtung" (für weniger schwerwiegende Gefahren)
  • H-Sätze: Gefahrenhinweise (Hazard Statements) ersetzten die früheren R-Sätze
  • P-Sätze: Sicherheitshinweise (Precautionary Statements) ersetzten die früheren S-Sätze

Einstufung von Gefahrstoffen

Die CLP-Verordnung unterscheidet 28 Gefahrenklassen mit insgesamt 89 Kategorien. Diese gliedern sich in drei Hauptbereiche:

Physikalische Gefahren (17 Klassen)

Dazu gehören z. B. entzündbare Flüssigkeiten, oxidierende Stoffe, explosive Stoffe, Gase unter Druck und selbstzersetzliche Stoffe.

Gesundheitsgefahren (11 Klassen)

Hierunter fallen akute Toxizität, Hautätzung/-reizung, schwere Augenschädigung, Sensibilisierung der Atemwege/Haut, Keimzellmutagenität, Karzinogenität und Reproduktionstoxizität.

Umweltgefahren (5 Klassen)

Gewässergefährdend (akut und chronisch), die Ozonschicht schädigend sowie seit 2023 neue Klassen für endokrine Disruptoren und persistente Stoffe.

Harmonisierte vs. Selbst-Einstufung

  • Harmonisierte Einstufung: Für besonders gefährliche Stoffe legt die EU eine verbindliche Einstufung in Anhang VI der CLP-Verordnung fest. Diese gilt EU-weit ohne Spielraum.
  • Selbst-Einstufung: Wenn keine harmonisierte Einstufung vorliegt, müssen Hersteller und Importeure die Einstufung eigenverantwortlich vornehmen — basierend auf verfügbaren Daten zu den Stoffeigenschaften.

Kennzeichnungspflichten

GHS-Piktogramme

Es gibt neun verschiedene Gefahrenpiktogramme, die jeweils bestimmte Gefahrenklassen abdecken:

PiktogrammBedeutungBeispiele
FlammeEntzündbarEthanol, Aceton, Benzin
Flamme über KreisOxidierendWasserstoffperoxid
GasflascheGase unter DruckPropan, Butan
ÄtzwirkungÄtzendSalzsäure, Natronlauge
TotenkopfAkut toxischMethanol, Cyanide
AusrufezeichenReizend/GesundheitsgefahrViele Reinigungsmittel
GesundheitsgefahrSchwere GesundheitsgefahrKarzinogene Stoffe
UmweltGewässergefährdendPestizide
Explodierende BombeExplosivFeuerwerkskörper

Signalwörter und Gefahrenhinweise

Jedes Etikett muss neben den Piktogrammen enthalten:

  • Signalwort: „Gefahr" oder „Achtung"
  • H-Sätze (Gefahrenhinweise): Beschreiben die Art der Gefahr (z. B. H225: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar)
  • P-Sätze (Sicherheitshinweise): Geben Hinweise zur sicheren Handhabung, Lagerung und Entsorgung

Anforderungen an das Etikett

  • Der Lieferantenname und die Kontaktdaten müssen angegeben sein
  • Die Nennmenge des Stoffes oder Gemisches
  • Produktidentifikatoren (chemische Bezeichnung, CAS-Nummer bei Stoffen)
  • Alle relevanten Piktogramme, H-Sätze und P-Sätze
  • Bei Import: Etikettierung in der Sprache des Zielmarkts (Deutsch für Deutschland)

Neue Gefahrenklassen seit 2023

Seit dem 31. März 2023 wurden durch die Delegierte Verordnung (EU) 2023/707 vier neue Gefahrenklassen eingeführt:

  • Endokrine Disruption für die menschliche Gesundheit (ED HH 1 und ED HH 2)
  • Endokrine Disruption für die Umwelt (ED ENV 1 und ED ENV 2)
  • PBT- und vPvB-Eigenschaften (persistent, bioakkumulierbar und toxisch / sehr persistent und sehr bioakkumulierbar)
  • PMT- und vPvM-Eigenschaften (persistent, mobil und toxisch / sehr persistent und sehr mobil)

Übergangsfristen: Stoffe müssen bis 2025, Gemische bis 2026 nach den neuen Kategorien eingestuft und gekennzeichnet werden.

Sicherheitsdatenblätter

Sicherheitsdatenblätter (SDB) sind ein zentrales Element der Gefahrenkommunikation und müssen für alle eingestuften Stoffe und Gemische erstellt werden.

Aufbau

Ein Sicherheitsdatenblatt umfasst 16 standardisierte Abschnitte, darunter:

  1. Bezeichnung des Stoffs/Gemischs und des Unternehmens
  2. Mögliche Gefahren
  3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
  4. Erste-Hilfe-Maßnahmen
  5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
  6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
  7. Handhabung und Lagerung
  8. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung

Aktualisierungspflichten

  • Sicherheitsdatenblätter müssen regelmäßig überprüft und bei neuen Erkenntnissen aktualisiert werden
  • Bei Änderungen der Einstufung ist eine sofortige Aktualisierung erforderlich
  • Die Bereitstellung muss in der Landessprache erfolgen (Deutsch für den deutschen Markt)

Pflichten für Hersteller und Importeure

Vor dem Inverkehrbringen

  1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs gemäß CLP-Verordnung
  2. Kennzeichnung mit allen vorgeschriebenen Elementen
  3. Verpackung gemäß den Sicherheitsanforderungen (z. B. kindergesicherte Verschlüsse)
  4. Meldung an die ECHA innerhalb eines Monats nach Inverkehrbringen

Unique Formula Identifier (UFI)

Seit dem 1. Januar 2021 müssen gefährliche Gemische einen UFI-Code auf dem Etikett tragen. Dieser 16-stellige alphanumerische Code ermöglicht es Giftnotrufzentralen, im Notfall schnell das Gemisch zu identifizieren und geeignete Behandlungsmaßnahmen einzuleiten.

Aufbewahrungspflichten

Einstufungs- und Kennzeichnungsinformationen müssen mindestens 10 Jahre nach dem letzten Inverkehrbringen aufbewahrt werden.

Praktische Umsetzung für Amazon-Seller

Relevanz für den Onlinehandel

Wer chemische Produkte auf Amazon verkauft, muss die CLP-Verordnung beachten. Das betrifft nicht nur offensichtliche Chemikalien, sondern auch:

  • Reinigungsmittel und Waschmittel
  • Duftkerzen und Raumdüfte
  • Klebstoffe und Lacke
  • Nagellack und bestimmte Kosmetika
  • Schädlingsbekämpfungsmittel
  • Batteriesäure und technische Flüssigkeiten

Was Amazon-Seller beachten müssen

  • Listing-Informationen: Gefahrenpiktogramme und H-Sätze müssen im Listing sichtbar sein
  • Produktbilder: Etiketten mit korrekter CLP-Kennzeichnung sollten auf Produktfotos erkennbar sein
  • Versand: Gefahrstoffe unterliegen besonderen Versandvorschriften (ADR für Straßentransport)
  • FBA-Einschränkungen: Amazon FBA akzeptiert viele Gefahrstoffe nur eingeschränkt oder gar nicht

Häufige Fehler

  • Fehlende oder falsche Piktogramme auf dem Etikett
  • Deutsche Kennzeichnung vergessen (nur englisches Etikett)
  • UFI-Code fehlt bei Gemischen
  • Sicherheitsdatenblatt nicht verfügbar oder veraltet

FAQ

Was regelt die CLP-Verordnung? Die CLP-Verordnung regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Stoffen und Gemischen in der EU. Sie basiert auf dem GHS der Vereinten Nationen.

Welche Gefahrenklassen gibt es? Die Verordnung unterscheidet physikalische Gefahren (17 Klassen), Gesundheitsgefahren (11 Klassen) und Umweltgefahren (5 Klassen) — insgesamt 28 Gefahrenklassen seit 2023.

Was sind GHS-Piktogramme? Rot umrandete Rauten mit schwarzen Symbolen, die bestimmte Gefahren kennzeichnen. Es gibt neun verschiedene Piktogramme.

Was ist der Unterschied zwischen harmonisierter Einstufung und Selbst-Einstufung? Die harmonisierte Einstufung ist EU-weit verbindlich festgelegt (Anhang VI). Die Selbst-Einstufung erfolgt eigenverantwortlich durch den Hersteller oder Importeur, wenn keine harmonisierte Einstufung vorliegt.

Was muss ein Sicherheitsdatenblatt enthalten? 16 standardisierte Abschnitte mit Informationen zu Gefahren, Zusammensetzung, Erste-Hilfe-Maßnahmen, Handhabung, Lagerung und Entsorgung.

Was ist der UFI-Code? Ein 16-stelliger alphanumerischer Code auf dem Etikett gefährlicher Gemische, der Giftnotrufzentralen eine schnelle Produktidentifikation ermöglicht. Seit 2021 Pflicht.

Welche Pflichten haben Hersteller und Importeure? Sie müssen Stoffe und Gemische vor dem Verkauf einstufen, kennzeichnen und verpacken. Außerdem sind sie zur Meldung an die ECHA und zur 10-jährigen Dokumentenaufbewahrung verpflichtet.

Was sind H-Sätze und P-Sätze? H-Sätze (Hazard Statements) beschreiben die Gefahren eines Stoffs. P-Sätze (Precautionary Statements) geben Sicherheitshinweise zur Handhabung, Lagerung und Entsorgung.


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