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(Umsatz-)Steuer für Amazon-Seller: Fallstricke, Regelungen, Neuerungen 2021 und mehr

14. Februar 2024

Inhaltsverzeichnis
(Umsatz-)Steuer für Amazon-Seller: Fallstricke, Regelungen, Neuerungen 2021 und mehr


Die EU-Umsatzsteuerreform 2021 und der One-Stop-Shop für Amazon-Seller

Dem aktuellen Umsatzsteuerrecht in der EU merkt man deutlich an, dass es für Unternehmen im Stil der Konzerne aus den 1980ern und 1990ern gemacht wurde und nicht für den Onlinehandel. Für Onlinehändler und damit natürlich auch Amazon-Seller hat das aktuell zur Folge, dass man ziemlich schnell im Ausland umsatzsteuerpflichtig wird. Das ist der Beispielsweise der Fall, wenn Amazon im Ausland lagert und man dann von dort verkauft oder wenn Lieferschwellen überschritten werden.

Deshalb ist es höchste Zeit für eine Reform des Umsatzsteuerrechts.

Was bewirkt die Umsatzsteuerreform 2021?

Für nächstes Jahr ist eine große Umsatzsteuerreform geplant, die das Verkaufen in der EU zumindest für einige Seller revolutioniert. Die Umsatzsteuerreform soll zu einem One-Stop-Shop führen, also dass man als Onlinehändler sämtliche Umsätze im eigenen Land, dem Sitz des Unternehmens, einreichen kann. Man versteuert dann also immer noch im Ausland, allerdings läuft alles über das heimische Finanzamt und ausländische Steuernummern & Co werden somit überflüssig.

Sobald der One-stop-shop einmal umgesetzt ist, soll das bedeuten, dass die Lieferschwellen, wie wir sie aktuell kennen, abgeschafft werden. Stattdessen gilt nur noch eine einzige europäische Schwelle von 10.000€ – wer also in allen anderen EU-Länder in Summe mehr als 10.000€ Umsatz macht, führt seine Steuer dort ab, kann das aber bequem von zuhause aus abwickeln.

Für die Umsetzung muss nun allerdings ein Tool mit einer zentralen Eingabemaske gebaut werden, in dem der Händler alles an einem Spot melden kann und das gleichzeitig eine komplexe Schnittschnelle für die Finanzämter ist – und das dauert.

Wann kommt die Umsatzsteuerreform 2021?

Dass die Reform kommt, ist beschlossen. Aktuell ist allerdings noch die Frage, wann genau das passieren wird. Ursprünglich war der 1. Januar 2021 geplant – dann kam die Corona-Krise und alles hat sich um circa sechs Monate nach hinten verschoben. Zudem baten vor allem Deutschland und die Niederlande um einen weiteren Aufschub.

Das Ganze wird sich also mindestens bis Mitte 2021 ziehen, was zum einen an Verzögerungen durch die Pandemie liegt und zum anderen daran, dass es ganz schön aufwändig ist, ein Tool für eine solche zentrale Umsetzung zu bauen.

Hier kommt es aktuell auch zu einiger Verwirrung und Missverständnissen: Einzelne Finanzbehörden in einzelnen Ländern kommunizieren veraltete Informationen – senden also beispielsweise E-Mails an Seller mit der Information, dass die Lieferschwellen ab Januar 2021 wegfallen. Das ist natürlich nicht der Fall, sondern wird gleichzeitig mit der Reform zu einem späteren Zeitpunkt passieren.

Wie genau betrifft die neue Umsatzsteuerregelung Amazon-Seller?

Wer sich jetzt denkt, damit wäre die Sache geregelt – so einfach ist es leider nicht. Die Rechte und Regelungen sind noch nicht auf Services wie Amazon übertragen. Was bedeutet: Wer beispielsweise mit FBA Waren im Ausland lagert und von dort verkauft, kann den One-stop-shop nicht nutzen, daher nicht von der Umsatzsteuerreform profitieren und braucht weiterhin ausländische Steuernummern.

Für Seller, die moderne Strukturen anwenden und zum Beispiel Amazon PAN-EU nutzen, bringt die Reform also nicht besonders viel. Hier wird wieder deutlich, wie der Gesetzgeber teilweise hinterherhinkt und man kann nur auf eine Nachbesserung des Gesetzes hoffen.

Steuerpflicht und Lieferschwellenverzicht bei Amazons Erweiterung des Logistiknetzwerks (Programm Mitteleuropa)

Die Erweiterung des Logistiknetzwerks von Amazon, auch Programm Mitteleuropa genannt, ist für viele Amazon-Seller durch eine Sonderregelung sehr attraktiv.

Trotzdem gilt es, die Lieferschwellen zu beachten.

Was genau ist das Programm Mitteleuropa und wie funktioniert diese Erweiterung des Logistiknetzwerks?

Wer am Programm Mitteleuropa teilnimmt, erlaubt Amazon, zusätzlich zu deutschen Fulfillmentcentern auch in Polen und Tschechien Ware zu lagern und von dort zu versenden. Für Seller ist das attraktiv, denn wer an dieser Erweiterung des Logistiknetzwerks teilnimmt, spart 50ct Versandkosten je Artikel – unabhängig davon, ob nun tatsächlich aus dem Ausland oder doch aus Deutschland versendet wird.

Daran sieht man deutlich, dass Amazon ein großes Interesse an solchen internationalen Vernetzungen hat. Die 50ct Rabatt gelten sogar eher als Strafgebühr, die man zahlen muss, wenn man eben nicht an diesem Programm teilnimmt.

Ausländische Steuerpflicht beim Programm Mitteleuropa (Erweiterung des Logistiknetzwerks)

Warum nehmen also nicht einfach alle Seller an der Logistiknetzwerkerweiterung teil? Ganz einfach: Eine Lagerung im Ausland bzw. der Versand aus dem Ausland bedeutet, dass man in dem entsprechenden Land steuerpflichtig wird. Und das ab dem ersten Artikel, unabhängig von Lieferschwellen.

Wer also im Seller Central das Häkchen für das Programm Mitteleuropa setzen will, muss in Polen und Tschechien bereits steuerlich registriert sein und beide Steuernummern vorliegen haben – sonst hat das Komplikationen und Sanktionen zur Folge.

Notwendige Vorbereitung für das Programm Mitteleuropa (Erweiterung des Logistiknetzwerks)

Auch wenn viele Seller die 50ct Strafzuschlag möglichst schnell loswerden wollen, ist einiges an Zeit für die Vorbereitung zur Teilnahme am Programm Mitteleuropa nötig.

Das hat vor allem zwei Gründe:

Zum einen müssen die Steuernummern beantragt werden. Das dauert zwei bis drei Monate, weil der Antrag immer zu den lokalen Finanzbehörden in Polen und Tschechien geht. Zusätzlich können weitere Vorkommnisse den Prozess verlangsamen – zum Höhepunkt der Corona-Krise arbeiteten diese Ämter beispielsweise teilweise mit nur einem Mitarbeiter statt fünf oder sechs.

Die zweite Komponente ist der Lieferschwellenverzicht.

SPACEGOATS- Reminder: Eine Lieferschwelle ist die Umsatzgrenze in einem Zielland, bis zu der man im Herkunftsland die Umsatzsteuer abführt. Ab dem Erreichen der Grenze ist die Umsatzsteuer im Ziel- bzw. Lieferland abzuführen.

Wer aus Polen oder Tschechien verkauft, zahlt also so lange die polnische oder tschechische Umsatzsteuer bei Verkäufen in andere Länder (auch nach Deutschland!), bis die Lieferschwelle überschritten ist.

Gerade bei Verkäufen nach Deutschland lohnt sich das aber nicht, da die deutsche Umsatzsteuer mit 19% (aktuell sogar noch deutlicher mit 16%) unter der polnischen bzw. tschechischen mit 23 bzw. 21% liegt.

Dafür kann man als Seller einen Lieferschwellenverzicht beantragen und zahlt dann von Anfang an nur die deutsche Umsatzsteuer. Dieser Antrag muss aber ordentlich und richtig durchgeführt werden, um nicht die höheren Steuern zahlen zu müssen. Zusätzlich gilt hier eine Sperrfrist von 30 Tagen, sodass der Lieferschwellenverzicht am besten schon zeitgleich mit den Steuernummern beantragt werden sollte, um Geld zu sparen.

Erst wenn diese beiden Punkte vollständig erledigt sind, kann das Häkchen im Seller Central gesetzt werden und das Programm Mitteleuropa losgehen!

Lohnt sich das Programm Mitteleuropa (Erweiterung des Logistiknetzwerks) für mich?

Beim Programm Mitteleuropa lässt sich der Nutzen normalerweise einfach mit den Kosten vergleichen: Dafür stellt man einfach die Kosten für die Umsatzsteuerabwicklung in Polen und Tschechien den 50ct Strafgebühr pro Artikel gegenüber – und kann schnell sehen, ab wann sich das lohnt.

SPACEGOATS-Extra-Tipp von unseren Kollegen bei Taxdoo: Als Faustregel gilt, dass sich das Programm Mitteleuropa ab 500-600 FBA-Verkäufen im Monat lohnen kann – also einfach mal durchrechnen!

Kein Erlöschen der Steuerpflicht beim Programm Mitteleuropa (Erweiterung des Logistiknetzwerks)

Allerdings ist für Teilnehmer der Erweiterung des Logistiknetzwerks langfristiges Planen angesagt: Wer einmal teilnimmt, kann nicht einfach im nächsten Monat damit aufhören. Die Umsatzsteuerpflicht, besonders die Meldepflicht, gilt nämlich bis zum Ende des Kalenderjahres.

Das bedeutet, solange man die Steuernummer hat, muss man auch im entsprechenden Land seine Steuern melden – auch, wenn man die Erweiterung im Seller Central deaktiviert hat. Die Steuern sind dann zwar gleich Null, aber auch das muss dem ausländischen Finanzamt gemeldet werden.

Die Meldepflicht erlischt erst, wenn die Steuernummer gelöscht, also ordentlich deregistriert wird. Das kostet übrigens auch eine Gebühr, da hier ein ähnlicher Prozess wie bei der Anmeldung stattfindet – nur eben umgekehrt.

Umsatzsteuermeldepflicht im Ausland: Wann ist ein Amazon-Seller umsatzsteuerpflichtig?

Wo genau bin ich steuerpflichtig? Was ist, wenn ich in einem Land nur lagere und nicht verkaufe?

Umsatzsteuerpflicht bei Lagerung im Ausland

Wer im Ausland verkauft, ist dort auch umsatzsteuerpflichtig bzw. auf jeden Fall erst einmal meldepflichtig, soweit ist mittlerweile klar. Was ist aber, wenn ein Seller in einem Land nur Waren lagert und nicht dort verkauft?

Konkret kommt so etwas bei Amazon in der Slowakei vor. Dort befindet sich ein reines Retourenlager von Amazon, von dem aus kein direkter Weiterverkauf stattfindet, sondern nur eine Umlagerung, beispielsweise nach Polen, Tschechien oder Deutschland. Und eine reine Zwischenlagerung ist für den Seller nicht steuerpflichtig.

Unwissentliche Lagerung im Ausland und Gefahr einer Accountsperrung

Trotzdem sollte jeder Seller regelmäßig tracken, wo seine Ware tatsächlich gelagert wird. In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Amazon Waren in Lager transportiert, die der Seller eigentlich überhaupt nicht aktiviert hat. Das können vereinzelte Retouren sein oder ein paar Einzelstücke im Monat. Trotzdem könnte man als Seller so unter Umständen in einem Land steuerpflichtig werden und ist daher in der Verantwortung, den Überblick zu behalten. Die entsprechende Information steckt oft so tief in den Amazon-Berichten im Seller Central, dass die meisten Seller das definitiv nicht monatlich überprüfen, daher empfiehlt sich ein Tool oder Dienstleister. Im schlimmsten Fall kann Nachlässigkeit sonst dazu führen, dass der Account gesperrt wird.

Besonders vorsichtig bei diesem Thema ist Amazon in Ländern, in denen die Marktplatzhaftung greift.

Marktplatzhaftung

Besonders vorsichtig und damit besonders schnell bei der Account-Sperrung geht es in denjenigen Ländern zu, in denen Amazon selbst für nicht bezahlte Umsatzsteuern haftet. Das nennt sicht Marktplatzhaftung und hätte auch für Amazon gefährliche Konsequenzen. Deshalb fordert Amazon in diesen Ländern, dass man als Seller die Umsatzsteuer-ID (und nicht nur eine Steuer-ID) zur Verfügung stellt.

Vorreiter ist Deutschland, hier wurde die Marktplatzhaftung als erstes eingeführt. Letztes Jahr kam Frankreich dazu, was zu einem enormen Anstieg an steuerlichen Registrierungen in Frankreich geführt hat. Nächstes Jahr folgt Österreich, weiter Länder werden nachziehen.

Der Grund für die Marktplatzhaftung liegt darin, dass beispielsweise chinesische Händler besser kontrolliert werden sollen. Ausländische Händler sahen in der Vergangenheit die Sache mit der Umsatzsteuer oft nicht besonders eng. Daher soll nun Amazon, genau wie andere Verkaufsplattformen, selbst darauf achten, dass alle Händler eine Umsatzsteuer-ID nachweisen können.

Umsatzsteuerpflicht im Ausland: Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Was passiert, wenn ich keine Umsatzsteuer zahle oder versehentlich eine Steuergrenze überschreite? Meistens ist alles halb so wild und lässt sich für Amazon-Seller leicht lösen.

Umsatzsteuer im Ausland: Mit diesen Strafen muss man rechnen

Beim Thema Umsatzsteuer im Ausland kann man zwei Bereiche unterscheiden, in denen Nachteile oder sogar Strafen drohen.

Einerseits indirekt, wenn zum Beispiel ein Lieferschwellenverzicht nicht richtig beantragt wird. Dann zahlt ihr die höhere Umsatzsteuer und habt durch die höheren Kosten einen Nachteil.

Andererseits verhängen die europäischen Länder aber auch verschieden hohe Sanktionen, wenn es um nicht bezahlte Umsatzsteuern geht.

Dabei kommt es immer darauf an, welchem Land etwas geschuldet wird und um welchen Betrag es geht: Mehrere Jahre mit hohen Summen oder ist nur ein paar Wochen oder Monate etwas schiefgelaufen? Dann verlangt das jeweilige Land natürlich eine Nachzahlung des geschuldeten Betrags und schlägt eine unterschiedlich hohe Strafe drauf, prozentual von der Höhe der geschuldeten Umsatzsteuersumme abhängig.

Als Extrembeispiel: Italien hat in Einzelfällen schon 230% der geschuldeten Umsatzsteuer als Strafzahlung verlangt – die eigentliche Umsatzsteuer ist dann aber auch noch nicht nachbezahlt!

Aktuelle Entwicklungen bei der Steuermeldepflicht im Ausland

Allerdings ändert sich aktuell immer wieder etwas in diesem Bereich. Immer mehr Länder verlangen neben der normalen Umsatzsteuervoranmeldung weitere Meldetypen, in Polen zum Beispiel das SAF-T (Standard Audit File Text). Das bedeutet, dass der polnische Staat grundsätzlich das Recht hat, für jede nicht gemeldete Transaktion eine Strafe von 500 Zloty zu verlangen, was ungefähr 100€ entspricht. Ob das wirklich bei jedem einzelnen Verkauf überprüft wird, ist fraglich – wenn der polnische Staat das allerdings einmal konsequent durchzieht, kann das für einige Unternehmen existenzbedrohend werden.

Umsatzsteuer im Ausland vergessen? So handelt man steuerlich richtig

Heißt das also, dass eine vergessene Umsatzsteuerzahlung gleich der worst case ist? Natürlich nicht. Es passiert im Online-Handel häufiger als gedacht, dass ein Händler zum Beispiel das Programm Mitteleuropa aktiviert, ohne sich der Konsequenzen bewusst zu sein, oder eine Lieferschwelle überschreitet.

Wichtig ist nur, dass das alles umsatzsteuerlich aufgeräumt wird, in den jeweiligen Ländern rückwirkend eine Registrierung stattfindet und alles rückwirkend eingereicht und nachgezahlt wird. In kniffligen Fällen hilft ein Dienstleister weiter.

Ein Beispiel – so geht ihr steuerlich richtig vor, wenn ihr im Vorjahr eine Lieferschwelle in Österreich überschritten habt:

Im ersten Schritt muss natürlich die Steuernummer in Österreich beantragt werden. Während des Vorgangs wird nach einem Startdatum gefragt, da gebt ihr dann einfach das Datum des Lieferschwellenübertritts im letzten Jahr an. So könnt ihr ganz einfach rückwirkend die Meldung einreichen und die entsprechende Umsatzsteuer nachzahlen. In diesem Beispiel könnt ihr euch dann natürlich auch die zuviel gezahlte Umsatzsteuer in Deutschland zurückerstatten lassen.

So eine nachträgliche Änderung kostet manchmal einiges an Mühe und Zeit, wenn zum Beispiel Rechnungen mit der falschen Umsatzsteuer korrigiert werden müssen, aber der Aufwand lohnt sich

Die Zukunft von Amazon in der EU: Expansion, neue Marktplätze und Steuern

Ein bisschen ist schon absehbar, worauf es Amazon in der Zukunft in Europa abgesehen hat. Einige Entwicklungen in Bezug auf Marktplätze oder Steuer lassen sich prognostizieren.

Erst im März dieses Jahres kamen die Niederlande als neuer Amazon-Marktplatz dazu. Daran merkt man bereits, dass Amazon danach strebt, in der EU stark zu expandieren. Als nächstes wird eine Lagerung in Holland und Belgien möglich sein sowie Skandinavien als Marketplace folgen, allen voran Schweden. So wird das Angebot auf europäischen Marktplätzen ausgeweitet.

Skandinavische Märkte für Amazon Seller: Chancen und Hindernisse

Mit den skandinavischen Ländern werden einige Vorteile für Amazon und Seller entstehen: Die Länder im Norden Europas sind sehr digitalaffin und haben starke E-Commerce-Märkte. Allerdings muss man als Seller besonders am Anfang genau beobachten, wie sich die Fulfillment-Strukturen entwickeln werden und wo welche Registrierungen notwendig sein werden. Denn normalerweise sind z.B. die meisten deutschen Händler bisher nicht in skandinavischen Ländern steuerlich registriert.

Amazon.nl: Marketplace in den Niederlanden und Vorgehen von Amazon

Normalerweise läuft die Expansion von Amazon in ein neues Land folgendermaßen ab: Zuerst wird ein Marketplace eröffnet und erst einige Zeit später ein FBA-Lager, sodass am Anfang noch aus anderen Ländern in das neue Marketplace-Land geliefert wird. Das sieht man aktuell an Amazon.nl in den Niederlanden. Die ersten Seller wurden bereits informiert, dass bald ein Lager in den Niederlanden folgen soll.

Perspektivisch ist diese Entwicklung in jedem Land zu erwarten, in das Amazon expandieren wird.

Expansion und neue Amazon-Marktplätze: Darauf müssen Seller achten

Für Seller bedeutet das: Lieferschwellen im Blick behalten! Das ist natürlich immer wichtig, aber besonders dann, wenn es überhaupt nicht möglich ist, im entsprechenden Land zu lagern und zwingend ein grenzüberschreitender Versand zustande kommt.

Wer nur auf Amazon verkauft, erhält hier ziemlich leicht einen Überblick, indem er einfach seine Umsätze nach Verkäufen an Privatkunden im entsprechenden Land filtert.

Etwas anders sieht es für Multichannel-Seller aus. Hier müssen alle Umsätze auf allen Kanälen, die in dem entsprechenden Land gemacht wurden, mit einbezogen werden.

Gerade bei neuen Marktplätzen und Ländern müssen Seller außerdem aufpassen und regelmäßig überprüfen, ob die Ware nicht eventuell doch schon im neuen Land gelagert wird bzw. ob ein neues Lager dazugekommen ist. Das teilt Amazon nämlich nicht unbedingt immer vorher mit. Und wenn die Ware einmal im Ausland lagert, ist man wieder steuerpflichtig.

Vor allem für Seller, die nicht am Programm Mitteleuropa teilnehmen, ist Vorsicht geboten: Bei neuen Marktplätzen, und das kann vor allem bei skandinavischen Ländern der Fall sein, wird gerne aus Polen heraus geliefert. Und so kann es sein, dass Ware eines Sellers, der normalerweise nicht in Polen lagert, plötzlich doch über Polen versendet wird und der Seller damit umsatzsteuerpflichtig wird.
Weil all das und die entsprechenden Informationen im Seller Central leider ziemlich unübersichtlich sind, hilft es, sich ein Tool zu suchen, das auf einen Blick zeigt, in welchem Land man steuerpflichtig ist und wo die eigene Ware gelagert wird. (Hier kann zum Beispiel Taxdoo weiterhelfen.)

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