Ueberblick
Die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (Regolamento Generale sulla Sicurezza dei Prodotti, GPSR) gilt seit dem 13. Dezember 2024 fuer alle Verbraucherprodukte in der EU — einschliesslich Heimtierbedarfsartikel. In Italien wird die Verordnung durch das Ministerium fuer Unternehmen und Made in Italy (MIMIT), das Gesundheitsministerium (Ministero della Salute) fuer Heimtierfutter, die lokalen Gesundheitsbehoerden (ASL — Azienda Sanitaria Locale) und die Carabinieri-Einheit NAS (Nucleo Antisofisticazioni e Sanita) durchgesetzt. Heimtierprodukte umfassen Futtermittel (unterliegen zusaetzlich der Verordnung (EG) 767/2009), Spielzeug, Schlafplaetze, Leinen, Naepfe und weiteres Zubehoer. Alle Produkte muessen in italienischer Sprache gekennzeichnet sein, einen EU-Verantwortlichen (Persona Responsabile) benennen und vollstaendig rueckverfolgbar sein. Italien ist einer der groessten Heimtiermaerkte Europas mit ueber 65 Millionen Haustieren — Compliance ist hier geschaeftskritisch.