Ueberblick
Babyprodukte unterliegen in der EU den strengsten Sicherheitsanforderungen aller Verbraucherproduktkategorien. Die CE-Kennzeichnung ist für die meisten Babyprodukte verpflichtend und erfordert die Einhaltung spezifischer harmonisierter EN-Normen. Für den deutschen Markt gelten ergaenzend das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und die 2. ProdSV (Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug) für spielzeugähnliche Babyartikel. Die Anforderungen für Produkte für Kinder unter 36 Monaten sind besonders streng: verschaerfte mechanische Tests, strenge chemische Grenzwerte und spezielle Warnhinweise. Notified Bodies (benannte Stellen) muessen in vielen Faellen einbezogen werden. Diese Checkliste fuehrt durch den gesamten CE-Kennzeichnungsprozess für Babyprodukte.
