Die REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) ist eine umfassende EU-Chemikalienverordnung, die seit 2007 in Kraft ist. Sie regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe, um den Schutz von Mensch und Umwelt zu gewährleisten. Gleichzeitig ermöglicht sie den freien Handel von Chemikalien im europäischen Binnenmarkt. Die Verordnung überträgt die Verantwortung für die sichere Handhabung von Chemikalien stärker auf Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender.

Was ist die REACH-Verordnung?

Die REACH-Verordnung gehört zu den weltweit strengsten Chemikaliengesetzen und deckt eine Vielzahl von Substanzen ab, die in alltäglichen Produkten vorkommen—von Farben und Reinigungsmitteln über Möbel und Textilien bis hin zu Elektrogeräten. Das Ziel ist es, potenzielle Risiken von Chemikalien transparent darzustellen und besonders gefährliche Stoffe zu minimieren oder durch sicherere Alternativen zu ersetzen.

Ursprünglich entstand die Verordnung aus der Notwendigkeit, das europäische Chemikalienrecht zu vereinheitlichen. REACH stellt den Schutz der Gesundheit und der Umwelt über wirtschaftliche Interessen. Der zentrale Grundsatz lautet: „Keine Daten, kein Markt.“ Das bedeutet, ein Stoff darf nur dann in der EU verkauft oder verwendet werden, wenn er ordnungsgemäß bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) registriert wurde.

Wie funktioniert die REACH-Verordnung?

Die REACH-Verordnung umfasst vier zentrale Elemente:

  1. Registrierung: Hersteller und Importeure müssen alle Stoffe, die sie in Mengen von mehr als einer Tonne pro Jahr produzieren oder importieren, bei der ECHA registrieren. Dies schließt einzelne Substanzen, Mischungen und freizusetzende Inhaltsstoffe in Erzeugnissen ein. Detaillierte Informationen zur Sicherheit des Stoffes sind erforderlich, darunter physikalisch-chemische Eigenschaften, Toxizität und Umweltverhalten.
  2. Bewertung: Registrierte Daten werden von der ECHA bewertet, um festzustellen, ob zusätzliche Informationen nötig sind oder ob bestimmte Risiken vorliegen, die weitergehende Maßnahmen erfordern. Die Bewertung erfolgt in zwei Schritten:
  1. Zulassung: Für besonders gefährliche Stoffe, wie krebserregende, mutagene oder reproduktionstoxische Substanzen, ist eine spezielle Zulassung erforderlich. Nur wenn ein Unternehmen nachweisen kann, dass die Verwendung des Stoffes sicher ist oder keine geeigneten Alternativen existieren, darf der Stoff weiterhin verwendet werden.
  2. Beschränkung: Stoffe, die erhebliche Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellen, können beschränkt oder vollständig verboten werden. Diese Maßnahmen gelten europaweit und betreffen auch importierte Produkte.

Wer ist von der REACH-Verordnung betroffen?

Die REACH-Verordnung betrifft alle Unternehmen, die in der EU Chemikalien herstellen, importieren oder verwenden:

Für kleinere Unternehmen, die Chemikalien verwenden, ohne detaillierte Sicherheitsdaten zu besitzen, kann dies eine Herausforderung darstellen. Sie sind verpflichtet, die Verwendung der Stoffe genau zu dokumentieren und nötige Sicherheitsinformationen aktiv bei ihren Lieferanten anzufordern.

Was sind die Auswirkungen der REACH-Verordnung?

Die REACH-Verordnung hat sowohl wirtschaftliche als auch ökologische Auswirkungen:

Fazit

Die REACH-Verordnung stellt sicher, dass Chemikalien in der EU verantwortungsvoll hergestellt, gehandhabt und verwendet werden. Unternehmen sind verpflichtet, umfangreiche Daten bereitzustellen, um Risiken zu minimieren und den Schutz von Mensch und Umwelt zu gewährleisten. Sie gilt als Meilenstein für den europäischen Verbraucherschutz und die Umweltpolitik.

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