Was ist die Produktsicherheitsverordnung (GPSR)?
Die Produktsicherheitsverordnung, offiziell General Product Safety Regulation (GPSR) oder Verordnung (EU) 2023/988, ist ein zentraler Rechtsakt der Europäischen Union zur Gewährleistung der Sicherheit von Verbraucherprodukten. Ihr Hauptziel ist es, einen hohen Schutzstandard für die Gesundheit und Sicherheit von Verbrauchern zu etablieren und sicherzustellen, dass nur sichere Produkte auf dem EU-Binnenmarkt in Verkehr gebracht oder bereitgestellt werden.
Ab dem 13. Dezember 2024 löst die GPSR die bisher geltende Allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie (2001/95/EG) vollständig ab. Als EU-Verordnung gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, ohne dass eine nationale Umsetzung erforderlich ist. In Deutschland ersetzt sie wesentliche Teile des bisherigen Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) und schafft damit einheitliche und strengere Regeln für alle Wirtschaftsakteure.
Wer ist von der Produktsicherheitsverordnung betroffen?
Die GPSR erweitert den Kreis der verantwortlichen Akteure und betrifft die gesamte Lieferkette von Verbraucherprodukten. Zu den zentralen Verpflichteten gehören:
- Hersteller: Sie tragen die Hauptverantwortung für die Sicherheit ihrer Produkte und müssen umfassende Risikoanalysen und technische Dokumentationen erstellen.
- Importeure: Sie müssen sicherstellen, dass die von ihnen importierten Produkte den EU-Vorschriften entsprechen und der Hersteller seinen Pflichten nachgekommen ist.
- Händler: Sie dürfen nur Produkte vertreiben, von denen sie annehmen können, dass sie sicher sind, und müssen bei Rückrufen kooperieren.
- Fulfillment-Dienstleister: Erstmals werden auch Logistikdienstleister in die Verantwortung genommen.
- Online-Marktplätze: Plattformbetreiber unterliegen klaren Pflichten, wie der schnellen Entfernung unsicherer Produktangebote und der Einrichtung zentraler Kontaktstellen für Behörden und Verbraucher.
Für Produkte, die aus Nicht-EU-Ländern stammen, muss zwingend eine verantwortliche Person in der EU benannt werden, die als Ansprechpartner für Behörden und Verbraucher dient.
Was sind die wesentlichen Pflichten unter der GPSR?
Die Produktsicherheitsverordnung führt eine Reihe neuer und verschärfter Pflichten für Wirtschaftsakteure ein, um die Produktsicherheit proaktiv zu managen:
- Risikobewertung und technische Dokumentation: Hersteller müssen für jedes Produkt eine interne Risikoanalyse durchführen und eine technische Dokumentation erstellen, die mindestens 10 Jahre aufzubewahren ist.
- Umfassende Produktkennzeichnung: Produkte müssen klar mit dem Namen und der Kontaktadresse des Herstellers (bzw. der verantwortlichen Person) sowie einer Typen-, Chargen- oder Seriennummer zur eindeutigen Identifizierung gekennzeichnet sein.
- Rückverfolgbarkeit: Die gesamte Lieferkette muss nachvollziehbar sein, um im Falle eines Sicherheitsproblems schnelle und gezielte Maßnahmen wie Rückrufe zu ermöglichen.
- Anforderungen an den Online-Handel: Produktangebote im Internet müssen die gleichen Kennzeichnungen und Sicherheitswarnungen enthalten wie das physische Produkt.
- Meldepflichten: Unfälle, die durch ein Produkt verursacht wurden, müssen unverzüglich über das EU-Portal „Safety Business Gateway“ an die zuständigen Marktüberwachungsbehörden gemeldet werden.
Fazit: Ein neuer Standard für Produktsicherheit in Europa
Die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) ist ein Meilenstein für den Verbraucherschutz und die Product Compliance in der EU. Sie modernisiert den rechtlichen Rahmen, passt ihn an die Herausforderungen des digitalen Handels an und schafft EU-weit einheitliche, verbindliche Standards. Für Unternehmen bedeutet dies eine erhöhte Verantwortung und die Notwendigkeit, ihre Compliance-Prozesse bis zum Stichtag am 13. Dezember 2024 anzupassen, um rechtssicher auf dem europäischen Markt agieren zu können.