Was ist die GPSR (General Product Safety Regulation)?
Die General Product Safety Regulation (GPSR), auf Deutsch Allgemeine Produktsicherheitsverordnung, ist eine neue, wegweisende Verordnung der Europäischen Union (EU), die die Sicherheit von Verbraucherprodukten regelt. Sie tritt am 13. Dezember 2024 vollständig in Kraft und ersetzt die bisherige Produktsicherheitsrichtlinie (GPSD, 2001/95/EG). Als Verordnung gilt die GPSR unmittelbar und verbindlich in allen EU-Mitgliedstaaten, was zu einer stärkeren Harmonisierung des Marktes führt.
Ihr Hauptziel ist es, sicherzustellen, dass ausschließlich sichere Produkte auf dem Binnenmarkt bereitgestellt werden. Der Anwendungsbereich ist sehr breit und erfasst nahezu alle physischen Konsumgüter – egal ob neu, gebraucht oder wiederaufbereitet –, die für Verbraucher bestimmt sind oder von diesen vernünftigerweise verwendet werden könnten.
Wer ist von der GPSR betroffen?
Die GPSR erweitert den Kreis der Verantwortlichen erheblich und legt klare Pflichten für alle relevanten Wirtschaftsakteure fest. Dazu gehören:
- Hersteller: Dies schließt auch Unternehmen ein, die Produkte unter eigenem Namen vermarkten (Private Label) oder wesentlich verändern.
- Bevollmächtigte: Eine in der EU ansässige Person oder Firma, die vom Hersteller schriftlich beauftragt wurde, in seinem Namen zu handeln.
- Importeure: Jede Person oder Firma, die ein Produkt aus einem Drittland in der EU in Verkehr bringt.
- Händler: Jeder Akteur in der Lieferkette, der ein Produkt auf dem Markt bereitstellt, ohne Hersteller oder Importeur zu sein.
- Fulfillment-Dienstleister: Anbieter von Lagerhaltung, Verpackung und Versand, die nun ebenfalls in die Verantwortung genommen werden.
- Online-Marktplätze: Plattformen wie Amazon oder eBay müssen aktiv zur Produktsicherheit beitragen, unsichere Angebote entfernen und mit Behörden kooperieren.
Die wichtigsten Pflichten im Überblick
Mit der GPSR werden die Anforderungen an die Produktsicherheit verschärft und konkretisiert. Zu den zentralen Pflichten der Wirtschaftsakteure zählen:
- Durchführung einer Risikobewertung: Vor dem Inverkehrbringen muss eine interne Risikobewertung durchgeführt und dokumentiert werden.
- Erstellung und Vorhaltung technischer Unterlagen: Die technischen Dokumente, die die Konformität und Sicherheit des Produkts belegen, müssen für 10 Jahre nach dem Inverkehrbringen aufbewahrt werden.
- Klare Produktkennzeichnung: Produkte müssen eindeutig identifizierbar sein und Kontaktinformationen des Herstellers sowie der verantwortlichen Person in der EU tragen.
- Benennung einer verantwortlichen Person in der EU: Für Produkte, die online oder offline aus Nicht-EU-Ländern verkauft werden, ist ein Ansprechpartner (z.B. Importeur, Bevollmächtigter) in der EU zwingend erforderlich.
- Marktüberwachung und Meldepflichten: Bei Sicherheitsrisiken müssen die Akteure unverzüglich die Behörden und Verbraucher informieren und Korrekturmaßnahmen (z.B. einen Rückruf) einleiten.
Was ist neu an der GPSR?
Die GPSR modernisiert den rechtlichen Rahmen und reagiert auf die Herausforderungen der Digitalisierung und des globalen Handels. Die wichtigsten Neuerungen sind:
- Fokus auf den Online-Handel: Online-Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister werden explizit in die Pflicht genommen.
- Berücksichtigung neuer Technologien: Risiken durch Software-Updates, KI-Funktionen und Cybersecurity müssen bei der Sicherheitsbewertung bedacht werden.
- Verbesserte Rückverfolgbarkeit: Strengere Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten erleichtern die Identifizierung unsicherer Produkte.
- Zentrales Meldesystem: Das EU-Schnellwarnsystem „Safety Gate“ (bisher RAPEX) wird gestärkt, um den Informationsaustausch zwischen den nationalen Behörden zu beschleunigen.
- Verschärfte Sanktionen: Bei Verstößen drohen deutlich höhere Bußgelder, was den Druck zur Einhaltung der Vorschriften erhöht.
Fazit: Ein Meilenstein für die Produktsicherheit
Die General Product Safety Regulation stellt einen entscheidenden Schritt zur Stärkung des Verbraucherschutzes in der EU dar. Sie schafft einen einheitlichen und modernen Rechtsrahmen, der den gesamten Produktlebenszyklus abdeckt und alle relevanten Akteure der Lieferkette zur Verantwortung zieht. Für Unternehmen bedeutet dies, ihre Compliance-Prozesse spätestens bis zum 13. Dezember 2024 anzupassen, um rechtssicher und wettbewerbsfähig im europäischen Markt agieren zu können.