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Einführer – Product Compliance Glossar

Was ist ein Einführer (Importer)?

Ein Einführer (im Englischen: Importer) ist im Sinne der Product Compliance eine in der Europäischen Union ansässige natürliche oder juristische Person, die ein Produkt aus einem Drittland (einem Nicht-EU-Land) erstmalig auf dem EU-Markt bereitstellt. Diese Handlung wird als „Inverkehrbringen“ bezeichnet. Der Einführer agiert als entscheidendes Bindeglied zwischen Herstellern außerhalb der EU und dem europäischen Binnenmarkt und übernimmt eine zentrale Rolle bei der Gewährleistung der Produktsicherheit und -konformität.

Die rechtliche Rolle und Verantwortung des Einführers

Die Rolle des Einführers geht weit über die reine Logistik und den Handel hinaus. Er wird rechtlich als einer der zentralen Wirtschaftsakteure betrachtet und trägt eine erhebliche Verantwortung, die in vielen Fällen der eines Herstellers ähnelt. Bevor ein Produkt auf den Markt gebracht wird, muss der Einführer sicherstellen, dass es allen geltenden EU-Vorschriften entspricht.

Die wesentlichen rechtlichen Grundlagen für die Pflichten des Einführers sind die EU-Verordnung über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten ((EU) 2019/1020) sowie das deutsche Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und produktspezifische Verordnungen (ProdSV) und Richtlinien (z.B. Maschinenrichtlinie, Niederspannungsrichtlinie).

Kernpflichten eines Einführers im Überblick

Um die Produktsicherheit und Konformität zu gewährleisten, hat ein Einführer eine Reihe von Prüf- und Dokumentationspflichten zu erfüllen. Dazu gehören insbesondere:

  • Prüfung der Konformitätsbewertung: Der Einführer muss überprüfen, ob der Hersteller das korrekte Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt hat.
  • Kontrolle der CE-Kennzeichnung: Er stellt sicher, dass das Produkt, sofern erforderlich, korrekt mit dem CE-Zeichen und anderen Kennzeichnungen versehen ist.
  • Verfügbarkeit technischer Unterlagen: Der Einführer muss gewährleisten, dass der Hersteller die technischen Unterlagen erstellt hat und diese den Marktüberwachungsbehörden auf Anfrage vorgelegt werden können.
  • Prüfung der EU-Konformitätserklärung: Er muss verifizieren, dass dem Produkt eine Kopie der EU-Konformitätserklärung beiliegt.
  • Kennzeichnungspflicht: Der Einführer muss seinen eigenen Namen, seinen eingetragenen Handelsnamen oder seine Marke sowie seine Postanschrift auf dem Produkt oder, falls dies nicht möglich ist, auf der Verpackung oder in einem Begleitdokument anbringen. Diese Information ist entscheidend für die Rückverfolgbarkeit.
  • Gebrauchsanweisungen und Sicherheitsinformationen: Es muss sichergestellt werden, dass dem Produkt Anleitungen und Sicherheitsinformationen in der Sprache des jeweiligen Mitgliedstaates beiliegen.
  • Zusammenarbeit mit Behörden: Bei Anfragen oder Kontrollen durch Marktüberwachungsbehörden ist der Einführer zur Kooperation verpflichtet.

Risiken bei Nichteinhaltung der Pflichten

Die Vernachlässigung der Einführerpflichten kann gravierende Konsequenzen haben. Dazu zählen behördliche Maßnahmen wie Vertriebsverbote, Produktrückrufe oder die Anordnung von Warnhinweisen. Darüber hinaus drohen empfindliche Bußgelder, zivilrechtliche Haftungsansprüche im Schadensfall (Produkthaftung) sowie ein erheblicher Reputationsschaden für das Unternehmen. Ein proaktives Compliance-Management ist daher für jeden Einführer unerlässlich.

Timo Mattana
Timo Mattana
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