Bedeutung
Die Europäische Holzhandelsverordnung (EUTR, EU 995/2010) verbietet das Inverkehrbringen von illegal geschlagenem Holz und daraus hergestellten Erzeugnissen auf dem EU-Markt. Erstinverkehrbringer müssen ein Sorgfaltspflichtensystem (Due Diligence) anwenden, das Informationsbeschaffung, Risikobewertung und Risikominderung umfasst. Die EUTR wird schrittweise durch die neue Entwaldungsverordnung (EUDR) abgelöst.