Bedeutung
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, EU 2023/1115) verbietet das Inverkehrbringen bestimmter Rohstoffe und Produkte, die mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. Betroffen sind Soja, Rindfleisch, Palmöl, Holz, Kakao, Kaffee und Kautschuk sowie daraus hergestellte Erzeugnisse. Unternehmen müssen Sorgfaltserklärungen abgeben und Lieferketten lückenlos zurückverfolgen können.