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Compliance Glossar

Entwaldungsverordnung

EU-Verordnung gegen importierte Entwaldung (EUDR)

Klarer erklärt für Marktplätze, Hersteller und Importeure.

Bedeutung

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, EU 2023/1115) verbietet das Inverkehrbringen bestimmter Rohstoffe und Produkte, die mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. Betroffen sind Soja, Rindfleisch, Palmöl, Holz, Kakao, Kaffee und Kautschuk sowie daraus hergestellte Erzeugnisse. Unternehmen müssen Sorgfaltserklärungen abgeben und Lieferketten lückenlos zurückverfolgen können.