Bedeutung
Die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen in der EU. Sie setzt das weltweit harmonisierte System (GHS) der Vereinten Nationen um und stellt sicher, dass Gefahren chemischer Stoffe klar kommuniziert werden — durch Gefahrenpiktogramme, Signalwörter, Gefahren- und Sicherheitshinweise. Hersteller und Importeure müssen ihre Stoffe selbst einstufen und bei der ECHA melden.