Bedeutung
Die Biozidverordnung regelt das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten in der EU. Biozide sind Wirkstoffe oder Gemische zur Bekämpfung von Schadorganismen — z. B. Desinfektionsmittel, Insektizide oder Holzschutzmittel. Produkte müssen vor dem Vertrieb ein aufwändiges Zulassungsverfahren bei der ECHA durchlaufen, das Wirksamkeit, Umweltverträglichkeit und Sicherheit für Mensch und Tier prüft.