Zum Inhalt springen

Compliance Glossar

Biozidverordnung

EU-Verordnung (EU) Nr. 528/2012

Klarer erklärt für Marktplätze, Hersteller und Importeure.

Bedeutung

Die Biozidverordnung regelt das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten in der EU. Biozide sind Wirkstoffe oder Gemische zur Bekämpfung von Schadorganismen — z. B. Desinfektionsmittel, Insektizide oder Holzschutzmittel. Produkte müssen vor dem Vertrieb ein aufwändiges Zulassungsverfahren bei der ECHA durchlaufen, das Wirksamkeit, Umweltverträglichkeit und Sicherheit für Mensch und Tier prüft.