Ueberblick
Nahrungsergaenzungsmittel (NEM) unterliegen in Deutschland einem komplexen Regelwerk aus EU-Verordnungen und nationalem Recht. Die GPSR (EU) 2023/988 stellt seit Dezember 2024 zusaetzliche Anforderungen an die Produktsicherheit, waehrend die Nahrungsergaenzungsmittelverordnung (NemV) die produktspezifischen Vorschriften regelt. Vor dem Inverkehrbringen ist eine Anzeige beim Bundesamt fuer Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Pflicht. Diese Checkliste fuehrt Sie durch alle notwendigen Schritte, um NEM GPSR-konform und lebensmittelrechtlich korrekt in Deutschland zu vertreiben.