SVHC: Was sind Substances of Very High Concern?
Der Begriff SVHC ist eine Abkürzung für „Substances of Very High Concern“, was auf Deutsch „besonders besorgniserregende Stoffe“ bedeutet. Im Kontext der Product Compliance und der EU-Chemikalienverordnung REACH bezeichnet SVHC chemische Substanzen, die aufgrund ihrer Eigenschaften ein ernsthaftes Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellen. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) identifiziert und reguliert diese Stoffe, um Verbraucher und Umwelt zu schützen.
Kriterien für die Einstufung als SVHC
Eine Substanz wird als SVHC eingestuft, wenn sie eine oder mehrere der folgenden gefährlichen Eigenschaften aufweist:
- Krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend (CMR): Stoffe der Kategorien 1A oder 1B gemäß der CLP-Verordnung.
- Persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT): Substanzen, die in der Umwelt nur sehr langsam abgebaut werden, sich in Organismen anreichern und giftig sind.
- Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB): Substanzen mit extrem langer Verweildauer in der Umwelt und hoher Anreicherung in Lebewesen.
- Stoffe mit gleichwertigem Besorgnisgrad: Dazu gehören beispielsweise hormonschädigende (endokrin wirksame) Substanzen oder solche, die Atemwege sensibilisieren und vergleichbar schwerwiegende und irreversible Auswirkungen haben.
Rechtliche Grundlagen: Die REACH-Verordnung und die Kandidatenliste
Die rechtliche Grundlage für die Regulierung von SVHC ist die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. Ein zentrales Instrument dieser Verordnung ist die sogenannte Kandidatenliste. Sobald ein Stoff offiziell als SVHC identifiziert wurde, wird er in diese Liste aufgenommen. Die Aufnahme ist der erste Schritt zu einer möglichen Zulassungspflicht (Anhang XIV der REACH-Verordnung) oder weiteren Beschränkungen.
Die Kandidatenliste wird von der ECHA regelmäßig, üblicherweise zweimal pro Jahr, aktualisiert und um neue Substanzen erweitert. Dies erfordert von Unternehmen eine kontinuierliche Überwachung ihrer Produkte und Lieferketten.
Pflichten für Unternehmen im Umgang mit SVHC
Für Hersteller, Importeure und Händler von Erzeugnissen (Produkten) ergeben sich aus der Kandidatenliste spezifische Pflichten, sobald ein SVHC in einer Konzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent (w/w) in einem Erzeugnis enthalten ist:
- Informationspflicht in der Lieferkette (Artikel 33 REACH): Lieferanten müssen ihre gewerblichen Kunden unaufgefordert über das Vorhandensein von SVHC > 0,1 % informieren. Sie müssen mindestens den Namen des Stoffes angeben, um eine sichere Verwendung des Erzeugnisses zu ermöglichen.
- Auskunftspflicht gegenüber Verbrauchern: Auf Anfrage eines Verbrauchers müssen Unternehmen innerhalb von 45 Tagen kostenlos darüber informieren, ob ein Produkt einen SVHC über dem Grenzwert enthält.
- SCIP-Notifizierungspflicht: Gemäß der Abfallrahmenrichtlinie müssen Anbieter von Erzeugnissen mit einem SVHC-Gehalt von über 0,1 % diese Information in die SCIP-Datenbank der ECHA eintragen. Ziel ist es, die Transparenz über gefährliche Stoffe in Produkten über den gesamten Lebenszyklus, insbesondere für Abfallbehandler, zu erhöhen.
Bedeutung für die Product Compliance
Die Einhaltung der SVHC-Vorschriften ist ein fundamentaler Bestandteil der Product Compliance in der EU. Unternehmen müssen robuste Prozesse implementieren, um ihre Lieferketten zu kontrollieren, Materialdaten zu sammeln und die Konformität ihrer Produkte sicherzustellen. Dies geschieht oft durch Lieferantenerklärungen, Materialdeklarationen oder chemische Analysen. Ein proaktives SVHC-Management minimiert nicht nur rechtliche Risiken wie Bußgelder und Verkaufsverbote, sondern stärkt auch das Vertrauen von Kunden und Verbrauchern in die Sicherheit und Nachhaltigkeit der Produkte.