Was ist die Konfliktmineralien-Verordnung?
Die Konfliktmineralien-Verordnung (EU) 2017/821 ist eine zentrale Vorschrift im Bereich der Product Compliance, die seit dem 1. Januar 2021 in der Europäischen Union verbindlich gilt. Ihr Hauptziel ist es, die Finanzierung von bewaffneten Konflikten und die damit verbundenen Menschenrechtsverletzungen in Konflikt- und Hochrisikogebieten einzudämmen. Dies wird erreicht, indem Importeure von bestimmten Rohstoffen – Zinn, Tantal, Wolfram und deren Erze sowie Gold (zusammenfassend als 3TG bezeichnet) – zu umfassenden Sorgfaltspflichten (Due Diligence) in ihrer Lieferkette verpflichtet werden.
Die Verordnung fordert von betroffenen Unternehmen ein proaktives Risikomanagement, um sicherzustellen, dass die von ihnen importierten Mineralien nicht zur Finanzierung von Gewalt oder zur Verletzung von Menschenrechten beitragen. Sie schafft damit erstmals einen europaweit einheitlichen Rechtsrahmen für eine verantwortungsvolle Rohstoffbeschaffung.
Rechtliche Grundlagen und Anwendungsbereich
Die rechtliche Basis bildet die EU-Verordnung (EU) 2017/821. In Deutschland wird sie durch das Mineralische-Rohstoffe-Sorgfaltspflichten-Gesetz (MinRohSorgG) ergänzt, welches die zuständigen Behörden und die Durchsetzung regelt. Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) ist für die Kontrolle der Unternehmen in Deutschland zuständig.
Die Verordnung richtet sich primär an „Unionseinführer“ (Importeure), die 3TG-Mineralien oder -Metalle in die EU importieren und bestimmte jährliche Mengenschwellen überschreiten. Obwohl nachgelagerte Unternehmen in der Lieferkette (z. B. Hersteller von Elektronikbauteilen oder Automobilzulieferer) nicht direkt verpflichtet sind, werden die Anforderungen durch die Importeure vertraglich weitergegeben, was eine indirekte Betroffenheit für viele Branchen bedeutet.
Sorgfaltspflichten (Due Diligence) in der Praxis
Die Umsetzung der Konfliktmineralien-Verordnung orientiert sich eng am international anerkannten OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht. Betroffene Unternehmen müssen ein robustes System zur Lieferkettenprüfung etablieren, das folgende Kernpunkte umfasst:
- Implementierung eines Managementsystems: Unternehmen müssen eine interne Richtlinie zur verantwortungsvollen Beschaffung erstellen und Verantwortlichkeiten klar definieren.
- Risikoanalyse in der Lieferkette: Die Herkunft der Mineralien muss ermittelt und potenzielle Risiken (z. B. Finanzierung bewaffneter Gruppen, Zwangsarbeit) müssen identifiziert und bewertet werden.
- Strategie zum Risikomanagement: Es muss ein Plan entwickelt und umgesetzt werden, um die identifizierten Risiken zu vermeiden oder zu mindern. Dies kann von der Zusammenarbeit mit Lieferanten bis hin zum Abbruch von Geschäftsbeziehungen reichen.
- Unabhängige Auditierung: Die Sorgfaltspraktiken des Unternehmens müssen durch eine unabhängige Drittpartei (Third-Party-Audit) überprüft werden.
- Jährliche Berichterstattung: Unternehmen müssen öffentlich über ihre Due-Diligence-Maßnahmen und die Ergebnisse berichten, um Transparenz zu schaffen.
Internationaler Kontext und Ausblick
Die EU-Konfliktmineralien-Verordnung ist Teil eines globalen Trends hin zu mehr Transparenz und Verantwortung in Lieferketten. Ein bekanntes Pendant ist der Dodd-Frank Act (Section 1502) in den USA, der börsennotierte Unternehmen zu ähnlichen Berichtspflichten verpflichtet.
Zukünftig ist eine stärkere Integration dieser spezifischen Sorgfaltspflichten in umfassendere gesetzliche Rahmenwerke wie das geplante EU-Lieferkettengesetz (CSDDD) zu erwarten. Der Fokus erweitert sich zunehmend von reinen Konfliktrisiken auf breitere ESG-Kriterien (Umwelt, Soziales, Governance), wie Umweltschutz und Arbeitsbedingungen. Eine konsequente Umsetzung der Konfliktmineralien-Verordnung ist daher nicht nur eine regulatorische Pflicht, sondern auch ein wichtiger Schritt zu einer nachhaltigeren und ethischeren globalen Wirtschaft.