Die Funkgeräterichtlinie, international bekannt als Radio Equipment Directive (RED), ist eine zentrale europäische Vorschrift, die den Marktzugang und die Inbetriebnahme von Funkanlagen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) regelt. Ihr Hauptziel ist es, einen harmonisierten Binnenmarkt zu schaffen, der die Gesundheit und Sicherheit der Nutzer schützt, die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) sicherstellt und eine effiziente Nutzung des Funkfrequenzen-Spektrums gewährleistet.
Was ist die Funkgeräterichtlinie (RED)?
Die Funkgeräterichtlinie (Richtlinie 2014/53/EU) legt die grundlegenden Anforderungen fest, die alle Produkte mit einer Funkschnittstelle erfüllen müssen, bevor sie in der EU bereitgestellt werden dürfen. Dies betrifft eine breite Palette von Geräten, darunter Mobiltelefone, WLAN-Router, Bluetooth-Geräte, Drohnen, Funkschlüssel für Autos und viele Produkte des Internets der Dinge (IoT). Die Richtlinie ersetzt die frühere R&TTE-Richtlinie (1999/5/EG) und stellt modernisierte Anforderungen an den Markt.
Im Kern stellt die RED sicher, dass Funkanlagen:
- Sicher für den Menschen und Haustiere sind.
- Keine elektromagnetischen Störungen bei anderen Geräten verursachen.
- Das Funkspektrum effizient nutzen und keine schädlichen Störungen verursachen.
Rechtliche Grundlagen und wesentliche Anforderungen
Die rechtliche Basis ist die Richtlinie 2014/53/EU. Die wesentlichen Anforderungen für alle Funkanlagen sind in Artikel 3 festgelegt:
- Artikel 3 (1) a): Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Personen und Haustieren, einschließlich der Sicherheitsziele der Niederspannungsrichtlinie (jedoch ohne Anwendung einer Spannungsgrenze).
- Artikel 3 (1) b): Gewährleistung eines angemessenen Niveaus der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) gemäß der EMV-Richtlinie.
- Artikel 3 (2): Effektive und effiziente Nutzung des Funkspektrums zur Vermeidung von Funkstörungen.
Darüber hinaus kann die Europäische Kommission für bestimmte Gerätekategorien zusätzliche Anforderungen aktivieren (Artikel 3 (3)), die Aspekte wie Netzwerkschutz, Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre sowie Betrugsprävention abdecken.
Praktische Umsetzung: Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung
Hersteller, Importeure und Händler müssen sicherstellen, dass ihre Produkte die Anforderungen der Funkgeräterichtlinie erfüllen. Der Prozess zur Erlangung der Marktzulassung umfasst mehrere Schritte:
- Durchführung einer Konformitätsbewertung: Der Hersteller prüft und dokumentiert, dass das Produkt die wesentlichen Anforderungen erfüllt. Hierbei werden oft harmonisierte Normen, wie sie etwa vom ETSI (European Telecommunications Standards Institute) veröffentlicht werden, herangezogen. Die Anwendung dieser Normen löst eine Konformitätsvermutung aus.
- Erstellung der technischen Dokumentation: Diese Unterlagen belegen die Konformität und müssen den Marktaufsichtsbehörden auf Anfrage vorgelegt werden.
- Ausstellung der EU-Konformitätserklärung: Mit diesem Dokument erklärt der Hersteller rechtsverbindlich die Konformität seines Produkts mit der RED.
- Anbringung des CE-Kennzeichens: Das CE-Zeichen auf dem Produkt signalisiert, dass es alle anwendbaren EU-Vorschriften erfüllt und im EWR frei gehandelt werden darf.
Aktuelle Entwicklungen: Cybersicherheit wird zur Pflicht
Eine der bedeutendsten aktuellen Entwicklungen ist die Stärkung der Anforderungen an die Cybersicherheit. Durch einen delegierten Rechtsakt (EU) 2022/30 wurden die Anforderungen des Artikels 3 (3) der RED aktiviert. Ab dem 1. August 2025 müssen alle internetfähigen Funkgeräte verbindliche Cybersicherheitsanforderungen erfüllen. Diese umfassen den Schutz der Netzwerkintegrität, den Schutz personenbezogener Daten und den Schutz vor Betrug. Hersteller müssen ihre Produkte und Konformitätsprozesse entsprechend anpassen, um weiterhin marktfähig zu bleiben.