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Entwaldungsverordnung – Product Compliance Glossar

Was ist die Entwaldungsverordnung (EUDR)?

Die Entwaldungsverordnung (Verordnung (EU) 2023/1115), international als EU Deforestation Regulation (EUDR) bekannt, ist ein wegweisendes EU-Gesetz zur Bekämpfung der globalen Entwaldung und Waldschädigung. Ihr zentrales Ziel ist es, sicherzustellen, dass bestimmte Rohstoffe und daraus hergestellte Produkte, die in der EU in Verkehr gebracht oder aus der EU exportiert werden, entwaldungsfrei sind. Das bedeutet, sie dürfen nach dem Stichtag 31. Dezember 2020 weder auf Flächen produziert worden sein, die entwaldet wurden, noch zur Schädigung von Wäldern beigetragen haben. Die EUDR ersetzt seit Juni 2023 schrittweise die bisherige EU-Holzhandelsverordnung (EUTR).

Welche Sorgfaltspflichten müssen Unternehmen erfüllen?

Im Kern der Entwaldungsverordnung steht eine umfassende Sorgfaltspflicht (Due Diligence), die betroffene Unternehmen entlang ihrer Lieferketten umsetzen müssen. Dieser Prozess ist in drei verpflichtende Stufen unterteilt:

  1. Informationssammlung: Unternehmen müssen detaillierte Informationen über ihre Produkte erheben. Dazu gehören die genaue Warenbeschreibung, Menge, das Herkunftsland sowie die Geolokalisierungsdaten (Koordinaten) aller Grundstücke, auf denen die Rohstoffe erzeugt wurden.
  2. Risikobewertung: Anhand der gesammelten Daten müssen Unternehmen das Risiko bewerten, dass ihre Produkte nicht den Anforderungen der EUDR entsprechen. Kriterien hierfür sind unter anderem das Entwaldungsrisiko im Herkunftsland, die Komplexität der Lieferkette und die Einhaltung lokaler Gesetze.
  3. Risikominderung: Wird ein mehr als vernachlässigbares Risiko festgestellt, müssen wirksame Maßnahmen zur Minderung ergriffen werden. Dies kann die Forderung nach zusätzlichen Informationen, unabhängige Prüfungen oder den Wechsel zu risikoärmeren Lieferanten umfassen.

Vor dem Inverkehrbringen oder Export der Waren müssen Unternehmen eine formelle Sorgfaltspflichtenerklärung bei den zuständigen Behörden einreichen, die die ordnungsgemäße Durchführung dieses Prozesses bestätigt.

Betroffene Rohstoffe und Produkte

Die Entwaldungsverordnung gilt nicht für alle Produkte, sondern konzentriert sich auf Rohstoffe, deren Anbau maßgeblich zur globalen Entwaldung beiträgt. Gemäß Anhang I der Verordnung sind dies:

  • Holz
  • Kakao
  • Kaffee
  • Soja
  • Palmöl
  • Rinder
  • Kautschuk

Wichtig ist, dass die Verordnung nicht nur die Rohstoffe selbst, sondern auch zahlreiche daraus hergestellte Erzeugnisse (Derivate) erfasst – wie beispielsweise Schokolade, Möbel, Leder, Reifen oder bedrucktes Papier.

Wichtige Fristen und Sanktionen

Die Umsetzung der Entwaldungsverordnung erfolgt gestaffelt. Die zentralen Fristen für die Anwendung der Sorgfaltspflichten sind:

  • Ab 30. Dezember 2024: Für große und mittlere Unternehmen.
  • Ab 30. Juni 2025: Für Klein- und Kleinstunternehmen.

Verstöße gegen die EUDR können weitreichende Konsequenzen haben. Die nationalen Behörden können empfindliche Sanktionen verhängen, darunter Bußgelder von bis zu 4 % des EU-weiten Jahresumsatzes, die Beschlagnahme nicht konformer Produkte oder der temporäre Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen. Produkte ohne gültige Sorgfaltspflichtenerklärung dürfen nicht in den EU-Markt eingeführt oder exportiert werden, was zu erheblichen Störungen in den Lieferketten führen kann.

Timo Mattana
Timo Mattana
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