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Biozidverordnung – Product Compliance Glossar

Die Biozidverordnung, offiziell als Verordnung (EU) Nr. 528/2012 bezeichnet, ist ein zentrales europäisches Regelwerk, das das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten innerhalb der Europäischen Union harmonisiert. Ihr Hauptziel ist es, ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt zu gewährleisten und gleichzeitig das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes sicherzustellen. Sie ersetzt die frühere Biozid-Richtlinie 98/8/EG.

Was ist ein Biozidprodukt?

Ein Biozidprodukt ist jeder Stoff oder jedes Gemisch, das dazu bestimmt ist, Schadorganismen auf andere Weise als durch bloße physikalische oder mechanische Einwirkung zu zerstören, abzuschrecken, unschädlich zu machen, ihre Wirkung zu verhindern oder sie in anderer Weise zu bekämpfen. Typische Beispiele sind Desinfektionsmittel, Holzschutzmittel, Insektizide oder Antifouling-Produkte für Schiffe. Die Verordnung teilt Biozidprodukte in 22 verschiedene Produktarten (PT) innerhalb von vier Hauptgruppen ein.

Ziele und Kernprinzipien der Biozidverordnung

Die Verordnung verfolgt einen zweistufigen Ansatz, um die Sicherheit und Wirksamkeit von Biozidprodukten zu gewährleisten:

  • Wirkstoffgenehmigung auf EU-Ebene: Bevor ein Biozidprodukt zugelassen werden kann, muss dessen Wirkstoff auf EU-Ebene genehmigt werden. Im Rahmen eines umfassenden Bewertungsverfahrens wird geprüft, ob der Wirkstoff keine unannehmbaren Risiken für Gesundheit und Umwelt darstellt. Alle genehmigten Wirkstoffe werden in einer sogenannten Unionsliste (Artikel-95-Liste) geführt.
  • Produktzulassung auf nationaler Ebene: Nach der Genehmigung des Wirkstoffs muss das fertige Biozidprodukt in dem Mitgliedstaat zugelassen werden, in dem es in Verkehr gebracht werden soll. Unternehmen müssen ein detailliertes Dossier einreichen, das die Wirksamkeit, Zusammensetzung und Sicherheit des Produkts belegt. Die Verordnung ermöglicht auch Verfahren zur gegenseitigen Anerkennung und zur Unionszulassung, um den Marktzugang zu erleichtern.

Praktische Auswirkungen für Hersteller und Händler

Für Unternehmen, die Biozidprodukte herstellen, importieren oder vertreiben, hat die Biozidverordnung weitreichende Konsequenzen. Sie müssen sicherstellen, dass ihre Produkte ausschließlich genehmigte Wirkstoffe von Lieferanten enthalten, die auf der Artikel-95-Liste der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) geführt werden. Zudem unterliegen Biozidprodukte strengen Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften, um eine sichere Anwendung durch Verbraucher und professionelle Anwender zu garantieren.

Nationale Umsetzung und aktuelle Entwicklungen

In Deutschland wird die Durchführung der Biozidverordnung durch das Chemikaliengesetz (ChemG) und spezifische Durchführungsverordnungen geregelt. Zuständige Behörden sind unter anderem die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und das Umweltbundesamt (UBA). Ein aktueller Trend ist die zunehmende Fokussierung auf nachhaltigere und weniger schädliche Alternativen sowie die Verschärfung der Vorschriften zur Transparenz. So tritt ab 2025 in Deutschland die neue ChemBiozidDV in Kraft, die erweiterte Pflichten für den Handel mit sich bringt, um den Verbraucherschutz weiter zu stärken.

Timo Mattana
Timo Mattana
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