Sprechen wir über die Einhaltung von Produktvorschriften und Anforderungen! Amazon hat deine Artikel geblockt? Der Zoll oder eine Marktaufsichtsbehörde hat sich bei Dir gemeldet? Du hast eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung in Bezug auf eines Deiner Produkte bekommen? Du musst gesetzliche Meldeverpflichtungen u.a. in Bezug auf Deine Verpackung, Elektro-Artikel oder Batterien nachkommen – weißt aber nicht wie? Du sollst den SPACEGOATS Testreports proaktiv zur Verfügung stellen?
Schon gewusst? Amazon 360 hilft dir dabei, die Produktsicherheitsrichtlinie zu erfüllen.
Dich beschäftigt eines dieser oder anderer, ähnlich gelagerter Themen – dann solltest Du folgende Informationen zur Product Compliance (Produktkonformität) aufmerksam lesen!
Jeder Wirtschaftsakteur – damit auch Du – wird vom Gesetzgeber verpflichtet, innerhalb des Binnenmarktes der 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) [Island, Norwegen, Lichtenstein] ausschließlich sichere Produkte in den Verkehr zu bringen. Dies dient unter anderem dem Verbraucherschutz und damit uns allen!
Davon betroffen sind die mit Herstellung oder Import produktverantwortlichen Firmen einerseits:
- Hersteller
- Importeure
- EU-Bevollmächtigte
sowie andererseits die mit dem Vertrieb der Produkte beschäftigten Unternehmen:
- Händler
- Großhändler
- Fulfillment-Center
- Marktplätze
Product Compliance in der EU und UK
Verbraucherprodukte unterliegen grundsätzlich dem allgemeinen Produktsicherheitsrecht sowie weiteren speziellen Produktrechtsvorschriften, wie zum Beispiel der Chemikaliengesetzgebung. Das Produktsicherheitsrecht gliedert sich dabei in unterschiedliche europäische und nationale Rechtsvorschriften. Dabei gilt es zu beachten, dass EU-Richtlinien in nationales Recht transformiert werden müssen (teils mit Abweichungen), hingegen gelten EU-Verordnungen 1:1 direkt in allen EU-Mitgliedsstaaten sowie darüber hinaus im EWR.
Ähnlich verhält es sich mit den Anforderungen im Vereinigten Königreich (UK). Die allgemeinen Produktsicherheitsvorschriften sind in UK in der Verordnung 2005 No. 1803 „The General Product Safety Regulations 2005“ (UK-GPSR) niedergelegt. Analog zur EU sollen diese Rechtsnormen sicherstellen, dass den Verbrauchern im Vereinigten Königreich nur sichere Produkte zur Verfügung gestellt werden und adressieren somit in ähnlicher Weise Verpflichtungen an die o.a. Wirtschaftsakteure. Für Waren, die in UK (England, Schottland und Wales) angeboten und verkauft werden, gelten demzufolge andere Regeln. Spätestens zum 31.12.2022 müssen in UK eigene Regeln umgesetzt und im Warenvertrieb beachtet werden. Daneben gibt es auch Sondervorschriften für Nordirland (NI), um dort sowohl EU-Ware als auch UK-Ware als verkehrsfähig anbieten zu können. Mehr dazu am Ende dieses Artikels.
Warum Du Dich um das Thema Product Compliance kümmern musst!
Es liegt in der Verantwortung jedes einzelnen Wirtschaftsakteurs in seiner Rolle, die für seine Produkte betreffenden Rechtsvorschriften einzuhalten. Im Rahmen dieser Produktverantwortung musst Du diese Vorgaben recherchieren, verstehen und die Übereinstimmung Deines Produktes mit diesen gesetzlichen Mindestvorgaben per Testreport nachweisen.
ACHTUNG! Man kann immer mehr für seine Produkte tun (z.B. Qualität) – aber niemals weniger, als das, was der Gesetzgeber in der Produktsicherheit fordert.
Unternehmen, die Produkte selbst herstellen, herstellen lassen oder aus einem Drittland in die EU importieren, müssen nachweisen, dass ihre Artikel die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Auch müssen Verbraucher über mit Produkten verbundene Risiken informiert werden und nicht-konforme oder gefährliche Waren entfernt werden.
Händler, Großhändler, Fulfillment-Center, Marktplätze sind verpflichtet, mit der gebotenen Sorgfalt zu handeln, um bei der Einhaltung der geltenden Sicherheitsanforderungen beizutragen. Sie dürfen keine Produkte am Markt bereitstellen, von denen sie wissen oder aufgrund der ihnen vorliegenden oder fehlenden Informationen annehmen müssten, dass die Produkte den einschlägigen Sicherheitsanforderungen nicht entsprechen.
Damit sind die SPACEGOATS als Händler ebenso verpflichtet, die Produktkonformität zu überprüfen. So kommen die SPACEGOATS mit den Forderungen den eigenen Rechtspflichten nach und unterstützen Dich, wie gewohnt dabei bei Amazon erfolgreich zu sein. Auch Amazon in der Rolle als Fulfillment-Center ist verpflichtet alle Angebote zu prüfen und wird dies in Zukunft immer systematischer tun, um im Zweifel Angebote einfach auslisten!
Auch deshalb ist es wichtig, dass Du die für Dein Produkt jeweils gültigen rechtlichen und technischen, chemischen und sonstigen bestehenden Anforderungen (z.B. Kennzeichnung, Warnhinweise) kennst und nachweislich einhältst.
Es wird deutlich, dass Du Dich in Deiner eigenen Rolle mit dem Thema Produktsicherheit beschäftigen musst. Sei es, dass Du Produkte aus einem EU-Drittland (z.B. China, USA, Brasilien) importierst oder Du mit Artikeln handelst, in Deiner eigenen Rolle hast Du gesetzliche Pflichten, die nicht auf Dritte übertragbar sind.
Grundlegende Anforderungen der Allgemeinen EU-Produktsicherheitsrichtlinie, die Du in jedem Fall kennen, einhalten oder mindestens prüfen musst
Die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit 2001/95/EG (GPSD) bildet dabei den Maßstab der grundlegenden gesetzlichen Mindestanforderungen. Sie gilt für sämtliche Verbraucherprodukte, also in jedem Fall auch für Dein Produkt! Diese Vorgaben sind einzuhalten, damit Produkte als marktfähig im Bereich der EU/EWR in den Verkehr gebracht bzw. gehandelt (bereitgestellt) werden dürfen. Produkte müssen demzufolge sicher sein und dieses Maß an produktindividueller Sicherheit muss in geeigneter Form (z.B. Testreports) nachgewiesen werden.
Die Richtlinie GPSD wird in Deutschland durch das Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt – kurz: Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) umgesetzt.
Neben der inhärenten, also der, dem jeweiligen Produkt innewohnenden Sicherheit, bei bestimmungsgemäßer Verwendung und auch bei der vorhersehbaren (Fehl)Verwendung, müssen auch einfache formale Kennzeichnungsvorgaben erfüllt werden. Diese können und werden von jedem Akteur und auch von Marktaufsichtsbehörden – zuvor gar beim Zoll – kontrolliert.
Dazu gehört die eindeutige Kennzeichnung mit:
- Identifizierungsmerkmalen des Artikels (z.B. Artikelnummer, Chargennummer)
- Identifizierungsmerkmalen des EU-Verantwortlichen (vollständige postalische EU-Adresse)
- Warn- und Sicherheitshinweisen (in der jeweiligen amtlichen Amtssprache des Vertriebslandes)
- Anleitungen für seinen Zusammenbau, die Installation, die Wartung und die Gebrauchsdauer
Fehlt eurem Artikel also bereits eines der nötigen Identifizierungsmerkmale, ist Handlungsbedarf angesagt. Kritischen Wirtschaftsakteuren sei hier der Blick in die für Deutschland geltenden §§ 3 und 6 ProdSG geraten. Gleichartigen Regelungen, die der GPSD entstammen, gelten in jedem EU-/EFTA-Mitgliedsstaat, sowie parallel für den Bereich des UK-Warenmarktes.
Weitere ausgewählte und nicht abschließende Informationen zu EU-Anforderungen, welche freilich keine Rechtsberatung darstellen, haben die SPACEGOATS nachfolgend für euch zusammengestellt.
Besondere Anforderungen weiterer Product Compliance Vorschriften in der EU
Darüber hinaus müssen Produkte je nach Produktkategorie die Anforderungen verschiedener, weiterer EU-Rechtsvorschriften kumulativ erfüllen. Folgende, nicht abschließende Auflistung relevanter Vorschriften im Produktrecht soll helfen, den Überblick zu behalten.
Alle Arten von Verpackungen
Verpackungsrichtlinie – Anforderungen an sämtliche Verpackungen
Verpackungsrichtlinie – Anforderungen an sämtliche Verpackungen Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle
*chemische Anforderungen an Verpackungen sowie Teilnahme an Dualen Systemen zur Abfallverwertung
Chemische Anforderungen an alle Erzeugnisse
REACH Verordnung
Verordnung (EG) 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur
*chemische Anforderungen an sämtliche Erzeugnisse (Artikel), Stoffe, Gemische
POP Verordnung
Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über persistente organische Schadstoffe
*chemische Anforderungen an bestimmte Erzeugnisse (Artikel), Stoffe, Gemische
GHS-/CLP Verordnung
Verordnung (EG) 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen
*chemische Anforderungen an die Kennzeichnung von Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen, welche Stoffe enthalten
Detergenzien Verordnung
Verordnung (EG) 648/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über Detergenzien
*chemische Anforderungen an Wasch- und Reinigungsmittel und ähnliche Produkte
Aerosolverpackungen
Richtlinie 75/324/EWG des Rates vom 20. Mai 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aerosolverpackungen
*sicherheitstechnische und formale Anforderungen zur Kennzeichnung von Aerosolverpackungen (z.B. Sprays)
Kosmetikverordnung
Verordnung (EG) 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über kosmetische Mittel
*chemische und formale Anforderungen zur Kennzeichnung von Kosmetika
Biozid-Verordnung
Verordnung (EU) 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten
*chemische und formale Anforderungen zur Kennzeichnung von Biozidprodukten oder behandelten Produkten, die eine „Antiwirkung“ auf Organismen haben
Anforderungen an Elektrik und Elektronikprodukte
Chemische Anforderungen an Elektroprodukte (RoHS) Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
*chemische Anforderungen für alle Elektroprodukte
WEEE-Richtlinie
Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte
*formale Anforderungen zur Kennzeichnung und Teilnahme am Dualen System für Elektro-Altgeräte nahezu aller Elektroprodukte
Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)
Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit
*elektromagnetische Anforderungen nahezu aller Elektroprodukte (siehe RED-Richtlinie)
Niederspannungsrichtlinie (LVD)
Richtlinie 2014/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen
*sicherheitstechnische Anforderungen aller Elektroprodukte im Bereich von 50V-1000V Wechselstrom bzw. 75V-1500V Gleichstrom
Richtlinie für funkbetriebene Elektroprodukte (RED)
Richtlinie 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen
*funktechnische Anforderungen bestimmter Elektroprodukte (z.B. funkbetrieben, WiFi, Bluetooth, usw. – siehe EMV-Richtlinie)
Anforderungen an Batterien und Akkumulatoren
Batterie-Richtlinie
Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren
*chemische und formale Anforderungen zur Kennzeichnung und Teilnahme am Dualen System für Primärbatterien und Sekundärbatterien (Akkumulatoren)
Akku-Verordnung
Verordnung (EU) 1103/2010 der Kommission vom 29. November 2010 zur Festlegung von Vorschriften für die Angabe der Kapazität auf sekundären (wiederaufladbaren) Gerätebatterien und -akkumulatoren sowie auf Fahrzeugbatterien und -akkumulatoren
*weitere formale Anforderungen zur Kennzeichnung von Sekundärbatterien (Akkumulatoren)
Anforderungen an Spielzeug für Kinder bis 14 Jahren
Spielzeug-Richtlinie
Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über die Sicherheit von Spielzeug
*formale, mechanische, chemische und weitere Anforderungen an Spielzeug für Kinder bis 14 Jahre; auch Kennzeichnung und Warnhinweise
Anforderungen an persönliche Schutzausrüstungen
PSA Verordnung
Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen
*sicherheitstechnische Anforderungen für alle persönlichen Schutzausrüstungen
Anforderungen an Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt
Food Contact Material Rahmen-Verordnung
Verordnung (EG) 1935/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen
*grundsätzliche Anforderungen für die Lebensmittelechtheit von Produkten mit zweckbestimmten oder vorhersehbarem Lebensmittelkontakt
Food Contact Material Plastik Verordnung
Verordnung (EU) 10/2011 der Kommission vom 14. Januar 2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen
*spezielle Anforderungen für die Lebensmittelechtheit von Produkten aus Plastik mit zweckbestimmten oder vorhersehbarem Lebensmittelkontakt
Food Contact Material Melamin Verordnung
Verordnung (EU) 284/2011 der Kommission vom 22. März 2011 mit besonderen Bedingungen und detaillierten Verfahren für die Einfuhr von Polyamid- und Melamin-Kunststoffküchenartikeln, deren Ursprung oder Herkunft die Volksrepublik China bzw. die Sonderverwaltungsregion Hongkong, China, ist
*spezielle Anforderungen für die Lebensmittelechtheit von Produkten aus Plastik und bestimmter Herkunft mit zweckbestimmten oder vorhersehbarem Lebensmittelkontakt
Keramik-Richtlinie
Richtlinie 84/500/EWG des Rates vom 15. Oktober 1984 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Keramikgegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen
*spezielle Anforderungen für die Lebensmittelechtheit von Produkten aus Keramik mit zweckbestimmten oder vorhersehbarem Lebensmittelkontakt
Anforderungen an bestimmte Holzprodukte oder holzbasierte Artikel
EU TR – Timber Regulation / Holzhandelsverordnung
Verordnung (EU) 995/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über die Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen
*spezielle Anforderungen für Produkte aus Holz, Papier, Pappe oder anderen holzbasierten Komposit-Materialien von außerhalb der EU und im Anhang erfasstem Zollcode
Anforderungen an bestimmte geschützte Tier- und Pflanzenarten
CITES Verordnung zur Umsetzung des Washingtoner Artenschutzabkommens Verordnung (EG) 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels
*Vertriebsverbote, Genehmigungsvorbehalte für bestimmte Tier- oder Pflanzenarten, z.B. auch Holz, Korallen, Elfenbein uvm.
Anforderungen an Nahrungsergänzungsmittel
Rahmenrichtlinie Nahrungsergänzungsmittel
Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juni 2002 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Nahrungsergänzungsmittel
*grundsätzliche Anforderungen für Nahrungsergänzungsmittel
Health Claims-Verordnung
Verordnung (EG) 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel
*spezielle Anforderungen für das Bewerben von und Angaben auf Nahrungsergänzungsmitteln
Health Claims-Liste Verordnung
Verordnung (EU) 432/2012 der Kommission vom 16. Mai 2012 zur Festlegung einer Liste zulässiger anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern
*spezielle Auflistung von Gesundheitsaussagen für das Bewerben von und Angaben auf Nahrungsergänzungsmitteln
Anreicherungs-Verordnung
Verordnung (EG) 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln
*spezielle Anforderungen für das Beigeben von bestimmten Zusatzstoffen bei Nahrungsergänzungsmitteln
Lebensmittelrecht Basis-Verordnung
Verordnung (EG) 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit
*grundsätzliche Anforderungen für Nahrungsergänzungsmittel/Lebensmittel
Zusatzstoff Verordnung
Verordnung (EG) 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe
*spezielle Anforderungen für das Beigeben von bestimmten Zusatzstoffen bei Nahrungsergänzungsmitteln/Lebensmitteln
Novel Food-Verordnung
Verordnung (EU) 2015/2283des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über neuartige Lebensmittel
*grundsätzliche Anforderungen für spezielle Nahrungsergänzungsmittel/Lebensmittel
FSG-Verordnung über Lebensmittel für spezielle Verbrauchergruppen
Verordnung (EU) 609/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 über Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke und Tagesrationen für Gewichts-kontrollierende Ernährung
*grundsätzliche Anforderungen für spezielle Nahrungsergänzungsmittel/Lebensmittel
Anforderungen an die Faserkennzeichnung von Textilien und Textilartikeln
Verordnung (EU) 1007/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2011 über die Bezeichnungen von Textilfasern und die damit zusammenhängende Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen *formale Anforderungen zur Kennzeichnung von Textilprodukten und bestimmten Textilkomponenten (>80% Textilanteil)
Anforderungen an die Kennzeichnung von Schuherzeugnissen
Richtlinie 94/11/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. März 1994 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Kennzeichnung von Materialien für die Hauptbestandteile von Schuherzeugnissen zum Verkauf an den Verbraucher
*formale Anforderungen zur Kennzeichnung von Schuhen, Schuherzeugnissen und bestimmten verwendeten Komponenten
Anforderungen an Medizinprodukte
MDR Medizinprodukteverordnung Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2017 über Medizinprodukte
*sicherheitstechnische Anforderungen an alle Medizinprodukte verschiedener Klassen
Anforderungen an Maschinen
Maschinen-Richtlinie
Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen
*sicherheitstechnische Anforderungen an alle Maschinen
Anforderungen an Bauprodukte
Bauprodukte Verordnung
Verordnung (EU) 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten
*sicherheitstechnische Anforderungen an alle als Bauprodukt klassifizierte Produkte
Weltweite Anforderungen an den sicheren Transport gefährlicher Güter
Zudem bestehen für den Transport von als gefährlich eingestuften Waren, weltweite Anforderung an deren sicheren Transport. Hierzu müssen ggf. spezielle Tests, Labels oder Frachtpapiere genutzt werden.
Transport via
- LKW
- Schiff
- Zug
- Wasser (Binnenland)
- Luftfracht
Grundlegende Anforderungen der Produktsicherheit in UK / NI
Wie bereits dargestellt, gelten seit dem BREXIT im Vereinigten Königreich (UK) eigene Anforderungen, mit denen Du vertraut sein musst, wenn Du dort Artikel anbieten willst.
Die allgemeinen Produktsicherheitsvorschriften in UK sind in der Verordnung 2005 No. 1803 „The General Product Safety Regulations 2005“ (UK-GPSR) niedergelegt. Wie in der EU soll die UK-GPSR sicherstellen, dass den Verbrauchern im Vereinigten Königreich nur sichere Produkte zur Verfügung gestellt werden. Weitere Rechtsvorschriften definieren in ähnlicher Weise eigene gesetzliche Anforderungen für den Markt in UK.
Dabei solltest Du beachten, dass in UK in der EU ansässige Firmen als Importeure und nicht als Händler gelten. Prüfe deshalb vor Einstellung der Artikel ins System, ob Deine Produkte auf dem UK Markt frei handelbar sind oder ob sie anders gekennzeichnet und geprüft werden müssen! Die UKCA-Kennzeichnung muss für fast alle in der EU mit dem CE-Zeichen versehenen Artikel angebracht werden. Dies bedarf zuvor eigener Tests von UK zugelassenen Prüfstellen. Für Waren, die in UK (England, Schottland und Wales) angeboten und verkauft werden, gelten andere Regeln, nämlich die des britischen Marktes. Spätestens zum 31.12.2022 müssen die in UK gesetzten Regeln umgesetzt und im Warenvertrieb beachtet werden. Die britische Regierung stellt hier aktuelle Leitfäden für die Umsetzung der Produktvorschriften zur Verfügung.
ACHTUNG! Ab dem 1. Januar 2023 verliert das CE-Zeichen für das Vereinigte Königreich (ohne Nordirland) seine Bedeutung als Marktzulassungszeichen für Produkte.
Als Sondervorschrift für Nordirland (NI) gilt ab dem 01.01.2021 das Nordirland-Protokoll. Dieses wird alle 4 Jahre überprüft und ggf. angepasst. Solange es in Kraft ist, wird sich NI an alle einschlägigen EU-Vorschriften in Bezug auf das Inverkehrbringen von Waren anpassen. Für den Warenmarkt in NI ist somit sicherzustellen, dass die Produkte weiterhin den oben dargestellten EU-Anforderungen entsprechen. Dies betrifft sowohl die Kennzeichnung z.B. mit EU-Konformitätskennzeichnungen, einer EU oder NI Adresse, als auch die Einhaltung entsprechender sicherheitstechnischer Anforderungen. „Qualifizierende Waren aus Nordirland“ können in GB mit dem CE-Zeichen verkauft werden. Die UKCA-Kennzeichnung gilt allerdings nicht für Waren, die in NI verkauft werden sollen. Nähere Informationen zum Zusammenspiel der Regeln sind hier erhältlich. Die britische Regierung gibt sukzessive Leitlinien heraus, welche Waren betroffen sind und wie die Produktkonformität rechtssicher nachgewiesen wird.
Wenn weitere Rückfragen bestehen sollten, dann kannst du dich gerne an unseren externen Compliance-Berater wenden:
Fox Compliance
Sebastian Jockusch
https://foxcompliance.eu