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Compliance Glossar

Funkgeräterichtlinie

RED — Radio Equipment Directive 2014/53/EU

Klarer erklärt für Marktplätze, Hersteller und Importeure.

Bedeutung

Die Funkgeräterichtlinie (RED) regelt das Inverkehrbringen von Funkanlagen in der EU. Sie gilt für alle Geräte, die Funkfrequenzen nutzen oder empfangen — von WLAN-Routern über Bluetooth-Kopfhörer bis zu Smartphones. Hersteller müssen Gesundheitsschutz, elektromagnetische Verträglichkeit und effiziente Frequenznutzung nachweisen. Ab 2025 gelten zusätzliche Cybersecurity-Anforderungen für vernetzte Geräte.