Bedeutung
Die Funkgeräterichtlinie (RED) regelt das Inverkehrbringen von Funkanlagen in der EU. Sie gilt für alle Geräte, die Funkfrequenzen nutzen oder empfangen — von WLAN-Routern über Bluetooth-Kopfhörer bis zu Smartphones. Hersteller müssen Gesundheitsschutz, elektromagnetische Verträglichkeit und effiziente Frequenznutzung nachweisen. Ab 2025 gelten zusätzliche Cybersecurity-Anforderungen für vernetzte Geräte.