Die WEEE-Richtlinie (Waste Electrical and Electronic Equipment Directive), offiziell Richtlinie 2012/19/EU, ist eine zentrale europäische Vorschrift im Bereich der Product Compliance. Sie regelt die Sammlung, die Behandlung, das Recycling und die umweltgerechte Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (kurz: Elektroschrott). Ihr Hauptziel ist es, die stetig wachsende Menge an Elektroschrott zu reduzieren, wertvolle Ressourcen zurückzugewinnen und die Umwelt vor schädlichen Substanzen zu schützen.
Das Prinzip der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR)
Das Herzstück der WEEE-Richtlinie ist die Erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR). Dieses Prinzip verpflichtet diejenigen, die Elektro- und Elektronikgeräte (EEE) erstmals in einem EU-Mitgliedsland in Verkehr bringen, die finanzielle und organisatorische Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte zu übernehmen – bis hin zur Entsorgung.
Als “Hersteller” oder “Inverkehrbringer” gelten dabei nicht nur die Produzenten selbst, sondern auch Importeure, Händler (einschließlich Online-Händler) und unter bestimmten Umständen auch ausländische Unternehmen, die direkt an Endnutzer in der EU verkaufen.
Wer ist von der WEEE-Richtlinie betroffen?
Die Richtlinie betrifft eine breite Palette von Produkten, die für ihre Funktion auf elektrische Ströme oder elektromagnetische Felder angewiesen sind. Der Anwendungsbereich ist in verschiedene Kategorien unterteilt und wird stetig erweitert. Dazu gehören unter anderem:
- Haushaltsgroß- und -kleingeräte (z. B. Waschmaschinen, Staubsauger)
- IT- und Telekommunikationsgeräte (z. B. Laptops, Smartphones)
- Geräte der Unterhaltungselektronik (z. B. Fernseher, Kameras)
- Beleuchtungskörper (z. B. LED-Lampen)
- Elektrische und elektronische Werkzeuge
- Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte
- Photovoltaikmodule und zunehmend auch Smart-Home-Produkte
Die wichtigsten Pflichten für Unternehmen im Überblick
Die WEEE-Richtlinie wird in jedem EU-Staat durch nationale Gesetze umgesetzt (in Deutschland durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz, ElektroG). Für betroffene Unternehmen ergeben sich daraus konkrete Verpflichtungen, die pro Land erfüllt werden müssen:
- Registrierungspflicht: Unternehmen müssen sich bei der zuständigen nationalen Behörde (in Deutschland die Stiftung EAR) registrieren, bevor sie Produkte auf den Markt bringen. Sie erhalten eine eindeutige WEEE-Nummer.
- Kennzeichnungspflicht: Produkte müssen mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet werden, um Verbraucher darauf hinzuweisen, dass das Gerät nicht im Hausmüll entsorgt werden darf.
- Finanzierung und Organisation der Rücknahme: Hersteller müssen sich an einem nationalen Rücknahmesystem beteiligen oder ein eigenes System aufbauen, um die Sammlung und das Recycling von Altgeräten zu finanzieren.
- Berichts- und Nachweispflichten: Unternehmen müssen regelmäßig die Mengen der in Verkehr gebrachten Geräte an die Behörden melden (Mengenmeldung).
Abgrenzung zur RoHS-Richtlinie
Die WEEE-Richtlinie wird oft im Zusammenhang mit der RoHS-Richtlinie (Restriction of Hazardous Substances) genannt. Beide dienen dem Umweltschutz, haben aber unterschiedliche Schwerpunkte: Während die WEEE-Richtlinie die Entsorgung und das Recycling am Ende des Produktlebenszyklus regelt (das „Danach“), beschränkt die RoHS-Richtlinie die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe bereits bei der Herstellung der Geräte (das „Darin“). Die Einhaltung beider Richtlinien ist für die meisten Elektro- und Elektronikgeräte obligatorisch.