Back

Verpackungsgesetz – Product Compliance Glossar

Was ist das Verpackungsgesetz (VerpackG)?

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) ist ein deutsches Gesetz, das seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist und die frühere Verpackungsverordnung abgelöst hat. Sein zentrales Ziel ist die Reduzierung der Umweltbelastung durch Verpackungsabfälle. Es regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen. Das Gesetz basiert auf dem Prinzip der erweiterten Produzentenverantwortung: Unternehmen, die verpackte Waren erstmals in Deutschland auf den Markt bringen, sind für den gesamten Lebenszyklus ihrer Verpackungen verantwortlich – von der Herstellung bis zur umweltgerechten Entsorgung und dem Recycling.

Als Umsetzung der EU-Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle schafft das VerpackG einen verbindlichen rechtlichen Rahmen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und zur Erreichung anspruchsvoller Recyclingquoten.

Wer ist vom Verpackungsgesetz betroffen?

Das Verpackungsgesetz richtet sich an alle sogenannten „Erstinverkehrbringer“. Dies sind Unternehmen, die systembeteiligungspflichtige Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Deutschland in den Verkehr bringen. Dazu zählen unter anderem:

  • Hersteller und Abfüller, die ihre Produkte verpacken.
  • Importeure, die verpackte Waren nach Deutschland einführen.
  • Onlinehändler (auch aus dem Ausland), die Ware an Endverbraucher in Deutschland versenden.
  • Stationäre Händler, die Produkte unter eigener Marke vertreiben.
  • Befüller von Serviceverpackungen (z.B. Bäckereien, Gastronomie), die Waren in Tüten, Bechern oder Boxen an Kunden übergeben.

Betroffen sind dabei alle Arten von Verpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, darunter Verkaufs-, Um- und Versandverpackungen.

Die zentralen Pflichten für Unternehmen im Überblick

Um die Vorgaben des Verpackungsgesetzes zu erfüllen, müssen betroffene Unternehmen drei wesentliche Pflichten beachten. Die Nichteinhaltung kann zu hohen Bußgeldern von bis zu 100.000 € pro Fall und zu Vertriebsverboten führen.

  1. Registrierungspflicht: Jeder Erstinverkehrbringer muss sich vor dem Inverkehrbringen von Verpackungen bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im öffentlichen Register LUCID registrieren. Diese Registrierung ist für Marktplatzbetreiber und Endkunden transparent einsehbar.
  2. Systembeteiligungspflicht (Lizenzierung): Unternehmen müssen ihre Verpackungsmengen bei einem dualen System (wie z.B. „Der Grüne Punkt“) lizenzieren. Durch die Zahlung von Lizenzgebühren beteiligen sie sich an den Kosten für die Sammlung, Sortierung und Verwertung der Verpackungsabfälle.
  3. Datenmeldungspflicht: Die bei einem dualen System lizenzierten Verpackungsmengen und -materialarten müssen parallel und in identischer Höhe an das LUCID-Register gemeldet werden. Dies dient der Kontrolle und Transparenz.

Aktuelle Entwicklungen und Bedeutung für die Product Compliance

Das Verpackungsgesetz ist ein dynamisches Regelwerk, das kontinuierlich weiterentwickelt wird. Seit 2022 wurde die Registrierungspflicht verschärft, sodass nahezu jedes Unternehmen, das verpackte Ware in Verkehr bringt, von den Pflichten betroffen ist. Der Fokus liegt zunehmend auf der Steigerung der Recyclingquoten, der Förderung von Mehrwegsystemen und der Verwendung recyclingfähiger Materialien (Design for Recycling). Die Einhaltung des VerpackG ist somit ein fundamentaler Bestandteil der Product Compliance in Deutschland und der EU. Es sichert nicht nur die Rechtskonformität, sondern stärkt auch die Nachhaltigkeitsstrategie eines Unternehmens und fördert Innovationen im Bereich umweltfreundlicher Verpackungslösungen.

Timo Mattana
Timo Mattana
http://spacegoats.io

Stay up
to date

Give me the News!