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REACH – Product Compliance Glossar

Die REACH-Verordnung ist eine der fundamentalsten Säulen der Product Compliance im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Sie regelt den Umgang mit chemischen Substanzen, um ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sicherzustellen. Für Unternehmen, die Produkte in der EU herstellen, importieren oder vertreiben, ist ein tiefes Verständnis von REACH unerlässlich, um Marktzugang und Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Was ist die REACH-Verordnung?

REACH ist das Akronym für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, was auf Deutsch „Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien“ bedeutet. Die EU-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ist das zentrale Regelwerk für die Chemikaliensicherheit in der Europäischen Union.

Das Kernprinzip von REACH ist das Vorsorgeprinzip. Es überträgt die Verantwortung für den sicheren Umgang mit Chemikalien auf die Hersteller und Importeure. Diese müssen nachweisen, dass ihre Stoffe sicher verwendet werden können. Dabei gilt der Grundsatz: „Ohne Daten kein Markt“ (No Data, no Market). Substanzen, die nicht ordnungsgemäß bei der zuständigen Behörde registriert wurden, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden.

Die zentralen Elemente von REACH

Die Verordnung stützt sich auf vier Hauptprozesse, die den Lebenszyklus von Chemikalien regulieren:

  • Registrierung (Registration): Unternehmen müssen alle chemischen Stoffe, die sie in Mengen von mehr als einer Tonne pro Jahr herstellen oder importieren, bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) registrieren. Dafür sind umfassende Daten zu den Eigenschaften und Risiken des Stoffes einzureichen.
  • Bewertung (Evaluation): Die ECHA und die Mitgliedstaaten bewerten die eingereichten Registrierungsdossiers, um zu prüfen, ob von einem Stoff unannehmbare Risiken ausgehen. Dies kann zu weiteren Informationsanforderungen an die Unternehmen führen.
  • Zulassung (Authorisation): Besonders besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern, SVHC) unterliegen einem Zulassungsverfahren. Ihre Verwendung ist nur gestattet, wenn eine spezifische Zulassung erteilt wurde, weil die Risiken beherrschbar sind oder der sozioökonomische Nutzen die Risiken überwiegt.
  • Beschränkung (Restriction): Die Herstellung, das Inverkehrbringen oder die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe kann vollständig verboten oder stark eingeschränkt werden, wenn deren Risiken für Mensch oder Umwelt als nicht akzeptabel eingestuft werden.

Pflichten für Unternehmen in der Lieferkette

REACH betrifft nicht nur Chemiehersteller. Die Pflichten erstrecken sich über die gesamte Lieferkette:

  • Hersteller und Importeure: Tragen die Hauptlast der Registrierung und müssen Sicherheitsdatenblätter bereitstellen.
  • Nachgeschaltete Anwender (Downstream Users): Unternehmen, die Chemikalien in ihren eigenen industriellen Prozessen verwenden (z. B. zur Herstellung von Farben, Kunststoffen oder Textilien), müssen die in den Sicherheitsdatenblättern genannten Risikomanagementmaßnahmen umsetzen.
  • Händler: Sind für die Weitergabe von sicherheitsrelevanten Informationen, wie den Sicherheitsdatenblättern, in der Lieferkette verantwortlich.

Eine transparente Kommunikation entlang der Lieferkette ist entscheidend, um sicherzustellen, dass alle Akteure über die sichere Handhabung und potenzielle Risiken informiert sind.

Aktuelle Entwicklungen und Ausblick

Die REACH-Verordnung ist ein dynamisches Regelwerk, das kontinuierlich an neue wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst wird. Aktuelle Trends umfassen die zunehmende Regulierung von Stoffgruppen wie PFHxA und ihren Salzen, die ab Oktober 2026 strengeren Beschränkungen unterliegen werden. Gleichzeitig fördern Initiativen wie das Interreg-Projekt „ECHT“ die Digitalisierung der Lieferkettenkommunikation und die Rückverfolgbarkeit von Chemikalien, um die Kreislaufwirtschaft zu stärken und die Product Compliance effizienter zu gestalten.

Timo Mattana
Timo Mattana
http://spacegoats.io

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