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European Timber Regulation (EUTR) – Product Compliance Glossar

Was ist die European Timber Regulation (EUTR)?

Die European Timber Regulation (EUTR), offiziell Verordnung (EU) Nr. 995/2010, ist ein zentrales Instrument der EU-Product-Compliance, das den Handel mit illegal geschlagenem Holz und daraus hergestellten Erzeugnissen auf dem europäischen Binnenmarkt verbietet. Sie ist seit dem 3. März 2013 in allen EU-Mitgliedstaaten rechtsverbindlich und zielt darauf ab, die globale Entwaldung zu bekämpfen und nachhaltige Lieferketten zu fördern.

Kern der Verordnung ist die Verpflichtung für Unternehmen, durch die Einführung eines Sorgfaltspflichtsystems (Due Diligence System) sicherzustellen, dass Holzprodukte, die sie erstmals in der EU in Verkehr bringen, aus legalen Quellen stammen.

Wer ist von der EUTR betroffen?

Die EUTR unterscheidet zwischen zwei Hauptakteuren in der Lieferkette, die unterschiedliche Pflichten erfüllen müssen:

  • Marktteilnehmer (Operatoren): Dies sind natürliche oder juristische Personen, die Holz oder Holzerzeugnisse erstmals auf dem EU-Markt in Verkehr bringen (z. B. Importeure aus Nicht-EU-Ländern oder Forstbetriebe innerhalb der EU). Sie sind verpflichtet, ein umfassendes Sorgfaltspflichtsystem anzuwenden.
  • Händler: Dies sind Unternehmen, die bereits in der EU in Verkehr gebrachtes Holz oder Holzerzeugnisse kaufen oder verkaufen. Ihre Hauptpflicht besteht darin, die Rückverfolgbarkeit der Produkte sicherzustellen. Sie müssen dokumentieren, von wem sie die Ware bezogen und an wen sie diese weiterverkauft haben.

Der Anwendungsbereich der EUTR umfasst eine breite Palette von Produkten wie Rohholz, Schnittholz, Furniere, Zellstoff, Papier und Möbel. Ausgenommen sind recycelte Produkte sowie Druckerzeugnisse wie Bücher und Zeitungen.

Das Sorgfaltspflichtsystem (Due Diligence System) im Detail

Marktteilnehmer müssen ein dreistufiges Verfahren implementieren, um das Risiko des Inverkehrbringens von illegal geschlagenem Holz zu minimieren. Dieses System ist das Herzstück der EUTR:

  1. Informationsbeschaffung: Sammlung detaillierter Informationen über das Produkt und die Lieferkette, einschließlich Holzart, Herkunftsland (bis zur Einschlagskonzession), Menge und Nachweise zur Legalität des Holzeinschlags gemäß der Gesetzgebung des Erntelandes.
  2. Risikobewertung: Analyse und Bewertung des Risikos, dass illegales Holz in die Lieferkette gelangt. Kriterien hierfür sind unter anderem die Verbreitung von illegalem Holzeinschlag im Herkunftsland, die Komplexität der Lieferkette und das Vorhandensein bewaffneter Konflikte.
  3. Risikominderung: Ergreifung angemessener Maßnahmen, um festgestellte Risiken zu minimieren. Dies kann die Anforderung zusätzlicher Dokumente, die Durchführung von Lieferantenaudits oder den Wechsel zu zertifizierten Quellen (z.B. FSC oder PEFC) umfassen.

Rechtliche Grundlagen und nationale Umsetzung

Die EUTR ist als EU-Verordnung direkt in jedem Mitgliedstaat anwendbar. Die nationale Umsetzung und Durchsetzung obliegt jedoch den Behörden der einzelnen Länder.

  • In Deutschland wird die EUTR durch das Holzhandels-Sicherungsgesetz (HolzSiG) konkretisiert. Zuständige Behörde für die Überwachung von Importen ist das Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), das Kontrollen durchführt und bei Verstößen Sanktionen verhängt.
  • Die Verordnung wird durch das FLEGT-Lizenzsystem (Forest Law Enforcement, Governance and Trade) ergänzt, das Holz aus Partnerländern mit gültiger Lizenz automatisch als legal einstuft.
  • Ebenso werden CITES-Genehmigungen (Washingtoner Artenschutzübereinkommen) für geschützte Holzarten als ausreichender Legalitätsnachweis im Sinne der EUTR anerkannt.

Zukunft der EUTR: Die neue EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)

Die EUTR stellt einen wichtigen Meilenstein dar, wird jedoch schrittweise durch die neue, weitreichendere EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) ersetzt. Diese neue Verordnung erweitert den Anwendungsbereich auf weitere Rohstoffe wie Kakao, Soja und Palmöl und stellt noch strengere Sorgfaltspflichten an Unternehmen. Die EUTR wird voraussichtlich 2029 vollständig von der EUDR abgelöst. Unternehmen sind gut beraten, ihre Compliance-Systeme bereits jetzt auf die kommenden, verschärften Anforderungen vorzubereiten.

Timo Mattana
Timo Mattana
http://spacegoats.io

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